14743/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.03.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Kinderporno-Fall Florian Teichtmeister II
Das Medium „oe24“ berichtet am 21. März 2022 im Zusammenhang mit dem Kinderpornographie-Fall rund um den ehemaligen Burgtheaterschauspieler Florian Teichtmeister wie folgt:[1]
Neue Ermittlungen im Kinderporno-Fall Teichtmeister
Bevor ein Prozesstermin feststeht, kann es noch eine Weile dauern.
Wien. Florian Teichtmeister ist gemäß seinen Verteidigern wieder verhandlungsfähig. Das hat das Landesgericht für Strafsachen Wien am Dienstag mitgeteilt. Der Grund, der am 8. Februar dazu geführt hat, dass der erste Verhandlungstermin abgesagt wurde, liege heute nicht mehr vor. Teichtmeister hatte nur einen Tag vorher den Gerichtstermin, zu dem Medien aus dem In- und Ausland angemeldet waren, wegen „Krankheit“ platzen lassen. Seither ist es ruhig um den Burgschauspieler geworden, der für seine Rolle als Kaiser Franz Joseph in der Sisi-Verfilmung „Corsage“ einst gefeiert wurde.
Prozesstermin steht noch nicht fest
Ermittlungen. Wann der Prozess allerdings wieder ins Rollen kommt, ist weiterhin nicht klar. „Laut Richter sind vorher noch weitere Ermittlungen in dem Fall notwendig“, sagt die Vizepräsidentin des Landesgerichtes, Christina Salzborn, zu ÖSTERREICH. Weitere Aspekte müssten berücksichtigt werden, die für eine Prozessaufnahme notwendig wären. Bevor kein Ergebnis vorliege, werde die Verhandlung auch nicht wieder ausgeschrieben werden.
Recht. Bekannt wurde am Dienstag ebenfalls, dass das Burgtheater in dem Fall Florian Teichmeister keine Akteneinsicht erhalten wird. Das Gericht sieht kein ausreichend begründetes rechtliches Interesse, wirtschaftliche Interessen würden für eine Einsicht nicht ausreichen.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Welche „weiteren Aspekte“, die Frau Vizepräsidentin Salzborn im Bericht anspricht, „müssen berücksichtigt werden“?
2. Haben sich weitere Verdachtsmomente ergeben, weshalb das Gericht der Ansicht ist, dass weitere Ermittlungen notwendig sind?
a. Wenn ja, welche weiteren Verdachtsmomente liegen vor und wen betreffen diese?
b. Wenn nein, warum sind sonst weitere Ermittlungen in diesem Fall notwendig?
3. Sind in diesem Zusammenhang weitere Ermittlungen gegen Florian Teichtmeister erforderlich?
a. Wenn ja, aufgrund welcher relevanten Verdachtsmomente?
b. Wenn ja, wieso wurden diese Verdachtsmomente nicht schon zuvor umfassend ermittelt?
4. Sind in diesem Zusammenhang Ermittlungen gegen weitere Personen erforderlich?
a. Wenn ja, gegen welche weiteren Personen wird aufgrund welcher relevanten Verdachtsmomente ermittelt?
b. Wenn ja, wieso wurden diese Verdachtsmomente nicht schon zuvor umfassend ermittelt?
[1] https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/neue-ermittlungen-im-kinderporno-fall-teichtmeister/549503351