14746/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.03.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Steger
an den Bundeskanzler
betreffend Aufstellung der Ausgaben der Europäischen Friedensfazilität
Im Rahmen der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 22. März 2023 erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer, dass er regelmäßig eine Aufstellung über die Ausgaben aus der sogenannten „Europäischen Friedensfazilität“ erhalte.[1]
Der Rat der Europäischen Union hat am 22. März 2021 die Einrichtung der Europäischen Friedensfazilität beschlossen. Es handelt sich hierbei um ein haushaltsexternes Instrument, welches die Finanzierung operativer Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ermöglicht.
Für die Europäische Friedensfazilität galt für den Zeitraum 2021-2027 zunächst eine finanzielle Obergrenze von 5,692 Mrd. € zu jeweiligen Preisen […]; in der Folge wurden die jährlichen Obergrenzen schrittweise angehoben. Die Beiträge der Mitgliedstaaten werden auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels des Bruttonationaleinkommens (BNE) festgelegt.
Der Rat hat sich am 12. Dezember 2022 darauf geeinigt, die finanzielle Obergrenze der Europäischen Friedensfazilität um 2,287 Mrd. € zu jeweiligen Preisen anzuheben […]. Er ist ferner übereingekommen, dass die Obergrenze bis 2027 bei Bedarf um weitere 3,5 Mrd. € angehoben werden kann.
Am 13. März 2023 hat der Rat einen Beschluss angenommen, mit dem diese Übereinkunft umgesetzt und die finanzielle Obergrenze der Europäischen Friedensfazilität bis 2027 auf 7,979 Mrd. € […] angehoben wird, wodurch sichergestellt wird, dass der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden kann.[2]
Ursprünglich war vorgesehen, ab 2022 pro Jahr 25 Millionen Euro an österreichischen Steuergeldern in die Europäische Friedensfazilität einzuzahlen[3], doch bereits für 2023 rechnete das BMLV mit Zahlungen in Höhe von 27 Millionen Euro.[4]
Da sich die Europäische Friedensfazilität durch Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels des Bruttonationaleinkommens (BNE) finanziert und die Obergrenze der Fazilität erheblich angehoben wurde, steigt auch der Beitrag Österreichs bedenklich an.
In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Wie haben sich österreichische Regierungsmitglieder bzw. deren Vertreter auf europäischer Ebene hinsichtlich sämtlicher Entscheidungsprozesse zur Schaffung sowie Weiterentwicklung der Europäischen Friedensfazilität positioniert?
2. Welche Gespräche wurden diesbezüglich von wem geführt?
3. Welche Beschlüsse wurden in welchen Sitzungen von wem unterstützt?
4. Gab es Enthaltungen?
a. Wenn ja, bei welchen Entscheidungen?
5. Welches Mitglied der schwarz-grünen Bundesregierung hat im Rahmen welcher Sitzung welcher Verschiebung der Obergrenze aus welchem Grund zugestimmt?
a. Wurden Sie jeweils vorab darüber informiert?
b. Wenn ja, wie haben Sie sich diesbezüglich positioniert?
6. Gibt es für Sie eine absolute Obergrenze, deren Überschreitung Sie nicht mehr unterstützen würden?
a. Wenn ja, wie hoch wäre diese?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. In welcher Höhe wurden zu welchem Zeitpunkt Einzahlungen Österreichs an die Europäische Friedensfazilität vorgenommen?
8. Für welche Zwecke wurden diese Mittel verwendet?
9. Wie wird diese Zweckwidmung durch Österreich kontrolliert?
10. Inwiefern sind die Zahlungsflüsse Österreichs betreffend ihre jeweilige Verwendung nachvollziehbar?
a. Gibt es unterschiedliche Einzahlungskonten je nachdem, ob letale oder nicht-letale Ausrüstung finanziert wird?
b. Wie funktioniert im Detail die Rechnungslegung, um sicherzustellen, dass Österreich keine letalen Waffen finanziert?
11. Haben Sie Aufstellungslisten über die Ausgaben der Europäischen Friedensfazilität erhalten?
a. Wenn nein, worauf haben Sie sich dann im EU-Hauptausschuss am 22. März 2023 bezogen?
b. Wenn ja, wann jeweils?
c. Wenn ja, welche konkreten Aufstellungen beinhalten diese Auflistungen? (Bitte um Übermittlung der erhaltenen Aufstellungen)
d. Wenn ja, sind dies allgemeine Listen über sämtliche Ausgaben oder gibt es eine gesonderte Liste darüber, was mit österreichischen Mitteln finanziert wird?
e. Wenn ja, ist aus diesen Aufstellungslisten die Zweckwidmung der österreichischen Mittel ersichtlich?
f. Wenn nein, woher wissen Sie dann, für welche Zwecke die österreichischen Steuergelder eingesetzt werden?
12. Welche EU-Mitgliedstaaten haben Zahlungen in welcher Höhe aus der Friedensfazilität wofür erhalten? (Bitte um eine genaue Auflistung der Zahlungen, ihrer Verwendung und ihrer Empfänger)
13. Haben auch Drittstaaten Zahlungen aus der Friedensfazilität erhalten?
a. Wenn ja, welcher Staat aus welchen Gründen in welcher Höhe?
14. Existiert eine Kontrolle vonseiten der EU, welche Rüstungskonzerne in welcher Höhe Aufträge – finanziert durch Zahlungen aus der Europäischen Friedensfazilität – erhalten haben? (Bitte um eine genaue Auflistung aller Zahlungen an die jeweiligen Konzerne sowie der von den Aufträgen umfasster Rüstungsgüter)
a. Wenn ja, wie viele dieser Konzerne haben ihren Standort in einem EU-Mitgliedstaat?
b. Wenn ja, wie viele dieser Konzerne haben ihren Standort in den USA?
15. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein EU-Mitgliedstaat Gelder aus der Europäischen Friedensfazilität erhält?
a. Welche Kontrollmechanismen gibt es diesbezüglich?
b. Finden eine Vorabprüfung und Genehmigung oder eine nachträgliche Überprüfung statt?
16. Wie sieht der Verteilungsschlüssel des Bruttonationaleinkommens (BNE), welcher zur Feststellung der Beiträge der EU-Mitgliedstaaten herangezogen wird, konkret aus?
17. Welche Konsequenzen hat die mehrfache Anhebung der Obergrenze für den Beitrag Österreichs?
18. Wie hat sich dieser Beitrag entwickelt?
19. In welcher Gesamthöhe wird Österreich im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 die Europäische Friedensfazilität finanzieren?
[1] IV - 19 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
[2] https://www.consilium.europa.eu/de/policies/european-peace-facility/
[3] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211112_OTS0188/verteidigungsbudget-ministerin-tanner-spricht-von-historischem-hoechstwert
[4] 13288/AB vom 24.03.2023 zu 13758/J (XXVII. GP)