14753/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Verpackungs-VO: Österreichischer Alleingang mit klimaschädlichen Folgen?

 

Neues Gesetz bringt neue Regeln für Versandhändler außerhalb der EU

Im Zuge der Änderung des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002 wurde auch die Verpackungsverordnung 2014 geändert. Seit Anfang des Jahres 2023 gelten in Österreich neue Vorgaben für in Österreich in Verkehr gesetzte Verpackungen. Laut § 16b der Verpackungs-Verordnung – erlassen Ende 2021 und In-Kraft seit 1. Jänner 2023 – müssen Versandhändler aus Drittstaaten für in Österreich in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten bestellen (1). Damit sollen diese verpflichtet werden, am Sammel- und Verwertungssystemen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz teilzunehmen.

 

Lieferstopp: erste Folgen des österreichischen Alleingangs

Als Reaktion auf diese neuen Bestimmungen hat der Online-Marktplatz AliExpress vorübergehend den Versand von Waren nach Österreich eingestellt. Das Unternehmen begründetet dies damit, dass die Einhaltung der Vorgaben nicht bei allen Verpackungen sichergestellt werden kann. Inzwischen verweist Aliexpress darauf, dass die Registrierung in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Händler fällt und diese dazu angeregt werden, sich zu registrieren (2). Dennoch wird bei den meisten Produkten noch immer angegeben, dass diese nicht geliefert werden können. Besonders betroffen sind dabei die Bastler- und Makerszenen, die die Ersatzteile oft über diese Plattform beziehen. 

 

Keine Einsicht bei Ministerin, mit negativen Folgen für die Umwelt

Das Ministerium von Bundesministerin Gewessler zeigt sich auf Nachfrage überzeugt, dass die negativen Konsequenzen dieser Regelung von den positiven überstrahlt werden. Eine Änderung ist also nicht geplant. Hierbei wird aber übersehen, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass sich der Großteil der einzelnen Händler diesen Aufwand antut, nur um nach Österreich liefern zu können. Das Gewicht des österreichischen Absatzmarktes - vor allem aus Sicht eines Produzenten in Asien - wird vonseiten der Ministerin Gewessler wohl maßlos überschätzt. Sinnvoller wäre es, wenn eine europäische Vorgabe dazu bestünde, damit die Registrierung nur einmal für die ganze EU vorzunehmen ist.

Im Ergebnis führt dieser Alleingang Österreichs potenziell sogar dazu, dass mehr weggeworfen wird. Als Beispiel dafür nennen Betreiber von Reparaturcafés Staubsaugroboter. Früher konnten leicht über AliExpress Ersatzteile billig bestellt werden, nun werden viele Geräte vermutlich frühzeitig auf dem Müll landen. Letztlich kommt noch dazu, dass diese Regelung einfach damit umgangen werden kann, indem über andere Mitgliedsstaaten bestellt wird. Das könnte dazu führen, dass irgendwann doch wieder die Ersatzteile aus China nach Österreich kommen, damit aber längere Wege und somit mehr Emissionen verbunden sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Ausarbeitung der Verpackungs-VO:
    1. Inwiefern wurde berücksichtigt, ob in anderen EU-Mitgliedsstaaten Verpflichtungen wie in §16b bestehen?
    2. Inwiefern wurde die Option geprüft, auf europäischer Ebene den Vorschlag einzubringen, um eine solche Verpflichtung nach §16b europaweit einzuführen statt nur in Österreich?
    3. Inwiefern fand dazu ein Austausch mit der Europäischen Kommission statt?
    4. Inwiefern wurden die negativen Effekte auf die Umwelt dabei berücksichtigt?
  1. Abschätzung der Folgen: Die Verpackungs-VO fällt ebenfalls unter dem Anwendungsbereich der WFA-Grundsatz-Verordnung:
    1. Inwiefern wurden die Effekte dieser Maßnahme auf die Umwelt geprüft und was waren die Ergebnisse?
    2. Inwiefern wurde dabei berücksichtigt, dass durch eine gesunkene Verfügbarkeit von Ersatzteilen auch weniger Waren repariert werden, was wiederum zu mehr Abfall führt?
    3. Inwiefern wurde dabei berücksichtigt, dass die Umgehung über andere EU-Mitgliedstaaten zu weiteren Strecken und damit zu mehr Emissionen führt?
  1. Änderung:
    1. Inwiefern wird an einer Änderung gearbeitet?
    2. Welche Maßnahmen werden vorbereitet, um auf die negativen Folgen dieser Verordnung (Wegwerfen statt Reparieren, längere Lieferwege,usw.) zu reagieren?
    3. Inwiefern sollen die Bedenken der betroffenen Bastler- und Makerszenen in künftige Änderungen berücksichtigt werden?
  1. Registrierungen:
    1. Wie viele Registrierungen nach §16b der VO sind bisher erfolgt? Bitte nach Branchencode und Bundesland gliedern.
    2. In wie vielen Fällen wurde eine Kennzeichnung nach §16b Abs. 4 verweigert?

                                          i.    Wie oft mittels Bescheid?

    1. In wie vielen Fällen wurde eine Kennzeichnung nach §16b Abs. 4 gelöscht?

                                          i.    Wie oft mittels Bescheid?

  1. Kontrolle: Laut Artikel finden nach Angaben des BMK Kontrollen der Vorgaben statt:
    1. Wie werden die Kontrollen durchgeführt?
    2. Wie viele Kontrollen haben bisher stattgefunden?
    3. Was waren die bisherigen Ergebnisse der Kontrollen? Bitte Zahl der festgestellten Verstöße angeben.
    4. Durch wen werden die Kontrollen durchgeführt?
    5. Wurden bereits Strafen verhängt? Wenn ja, wie oft und in welcher Höhe?