1477/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Christian Ries, Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend Bezug des Kinderbetreuungsgeldes im Burgenland
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) ermöglicht Eltern
eine Entscheidung
zwischen einem einkommensabhängigen und einem pauschalen Bezugssystem.
Innerhalb dieser Systeme ist eine Anspruchsdauer zwischen 365 und 1063 Tagen
möglich - abhängig auch davon, ob nur ein oder beide Elternteile
Leistungsbezieher
sind.
Mit jedem System sind unterschiedliche Auswirkungen (z.B. bei
den
Zuverdienstgrenzen oder den ergänzenden Leistungen wie Mehrlingszuschlag
und
Beihilfe) verbunden.
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz bietet zwei Systeme zur Auswahl:
Kinderbetreuungsgeld-Konto
(pauschale Leistung)
Durch das
Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung wird die Betreu-
ungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten. Das pauschale
Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt
des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit.
Einkommensabhängiges
Kinderbetreuungsgeld
Das einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funktion,
jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben
zurückziehen
wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu
geben,
in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten.
Mit jedem System sind unterschiedliche Auswirkungen z. B. im Bereich
des Zuverdienens bzw. der ergänzenden Leistungen (z. B. Mehrlingszuschlag
Beihilfe) verbunden, sodass es notwendig ist, die Unterschiede abzuwägen,
um die bestmögliche individuelle Variante zu wählen.
Quelle: Kinderbetreuungsgeld-Broschüre, BKA
Dazu stellen die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit,
Familie und Jugend folgende
Anfrage
1. Wie
viele Leistungsbezieher gemäß KBGG nahmen jeweils in den Jahren
2017,
2018 und 2019 das System des Kinderbetreuungsgeld-Kontos im Burgenland in
Anspruch?
2. Wie
viele Personen bezogen im Burgenland jeweils in den Jahren 2017, 2018 und
2019 wie lange Kinderbetreuungsgeld gemäß Frage 1 (Bitte um Untergliederung
nach Anspruchsdauer und aufgeschlüsselt auf Mütter und Väter)?
3. Wie
viele Personen bezogen im Burgenland jeweils in den Jahren 2017, 2018 und
2019 in welcher Höhe Kinderbetreuungsgeld gemäß Frage 1 (Bitte
um
Untergliederung nach Anspruchshöhe und aufgeschlüsselt auf
Mütter und Väter)?
4. Wie
viele Leistungsbezieher gemäß KBGG nehmen aktuell das System des
Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes im Burgenland – untergliedert
nach Anspruchshöhe - in Anspruch?
5. Wie
viele Personen bezogen im Burgenland jeweils in den Jahren 2017, 2018 und
2019 wie lange Kinderbetreuungsgeld gemäß Frage 4 (Bitte um Untergliederung
nach Anspruchsdauer und aufgeschlüsselt auf Mütter und Väter)?
6. Wie
viele Personen bezogen im Burgenland jeweils in den Jahren 2017, 2018 und
2019 in welcher Höhe Kinderbetreuungsgeld gemäß Frage 4 (Bitte
um
Untergliederung nach Anspruchshöhe und aufgeschlüsselt auf
Mütter und Väter)?
7. Für
wie viele Kinder, deren Eltern grundsätzlich anspruchsberechtigt waren /
sind,
wurde im Burgenland jeweils in den Jahren 2017, 2018 und 2019 kein
Kinderbetreuungsgeld beantragt?
8. Sind die
derzeitigen Möglichkeiten zum Bezug von Kinderbetreuungsgeld aus
Ihrer Sicht ausreichend?
9. Wenn
nein, werden weitere mögliche Varianten zum Bezug von
Kinderbetreuungsgeld seitens ihres Ministeriums vorbereitet und wenn ja, wann
ist
mit der Vorstellung weiterer Varianten zu rechnen?