14798/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlungen wegen unverhältnismäßigen Polizeiverhaltens bei den Demonstrationen von 27.-30.3.2023
Immer wieder kommt es zu Medienberichten über exzessive Gewalt durch Polizeibeamt:innen bei ihren Einsätzen. Ende März 2023 fand in Wien die dreitägige Europäische Gaskonferenz (EGC), das jährliche Branchentreffen des "Energy Council" eines Netzwerkes von Vertreter:innen der europäischen Öl- und Gaswirtschaft, in einem Hotel am Parkring in Wien statt. Begleitet wurde sie von Versammlungen der Klimaaktivist:innen von "BlockGas" und "Don't Gas Africa". Die Protestaktionen richteten sich sowohl gegen den Inhalt, also den Fokus auf Gas, als auch gegen die mangelnde Transparenz des Treffens.1 Dabei kam es zu einem riesigen Polizeiaufgebot. Amnesty Austria brachte in diesem Zusammenhang seine Besorgnis zum Ausdruck, weil am 27.3.2023 rund 50 Demonstrierende von der Polizei vor Ort eingekesselt wurden und Hunde, Wasserwerfer, Schlagstöcke sowie Pfefferspray zum Einsatz kamen: "Der Staat hat eine menschenrechtliche Verantwortung, das Recht auf friedliche Versammlung eines jeden Menschen zu gewährleisten. Das heißt konkret: Die Polizei muss friedliche Versammlungen nicht nur ermöglichen, sondern auch schützen, anstatt sie zu verhindern, wie wir es heute gesehen haben."2 Dieser Einsatz wird womöglich auch gerichtliche Folgen haben.
1https://kurier.at/wirtschaft/was-sie-ueber-die-umstrittene-gas-konferenz-in-wien-wissen-muessen/402379374
2https://www.amnesty.at/news-events/klima-proteste-anlaesslich-gas-konferenz-in-wien-kriminalisierung-friedlicher-proteste-ist-besorgniserregend/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA jeweils?
ii. Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?
1. Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?
iii. Wenn ja, gegen wen?
iv. Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?
v. Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?
6. In wie vielen von allen Fällen von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung von 2021 bis zum heutigen Zeitpunkt wurde ein Verfahren wegen des Vorwurfes des Amtsmissbrauches eingeleitet (um Auflistung nach Jahren und Landespolizeidirektionen wird ersucht)?