14798/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen wegen unverhältnismäßigen Polizeiverhaltens bei den Demonstrationen von 27.-30.3.2023

 

Immer wieder kommt es zu Medienberichten über exzessive Gewalt durch Polizeibeamt:innen bei ihren Einsätzen. Ende März 2023 fand in Wien die dreitägige Europäische Gaskonferenz (EGC), das jährliche Branchentreffen des "Energy Council" eines Netzwerkes von Vertreter:innen der europäischen Öl- und Gaswirtschaft, in einem Hotel am Parkring in Wien statt. Begleitet wurde sie von Versammlungen der Klimaaktivist:innen von "BlockGas" und "Don't Gas Africa". Die Protestaktionen richteten sich sowohl gegen den Inhalt, also den Fokus auf Gas, als auch gegen die mangelnde Transparenz des Treffens.1 Dabei kam es zu einem riesigen Polizeiaufgebot. Amnesty Austria brachte in diesem Zusammenhang seine Besorgnis zum Ausdruck, weil am 27.3.2023 rund 50 Demonstrierende von der Polizei vor Ort eingekesselt wurden und Hunde, Wasserwerfer, Schlagstöcke sowie Pfefferspray zum Einsatz kamen: "Der Staat hat eine menschenrechtliche Verantwortung, das Recht auf friedliche Versammlung eines jeden Menschen zu gewährleisten. Das heißt konkret: Die Polizei muss friedliche Versammlungen nicht nur ermöglichen, sondern auch schützen, anstatt sie zu verhindern, wie wir es heute gesehen haben."2  Dieser Einsatz wird womöglich auch gerichtliche Folgen haben. 

1https://kurier.at/wirtschaft/was-sie-ueber-die-umstrittene-gas-konferenz-in-wien-wissen-muessen/402379374

2https://www.amnesty.at/news-events/klima-proteste-anlaesslich-gas-konferenz-in-wien-kriminalisierung-friedlicher-proteste-ist-besorgniserregend/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gegen wie viele Exekutivbeamt:innen wurden Anzeigen in Bezug auf die im Zuge der Demonstrationen erfolgten Amtshandlungen eingebracht?
    1. Wie viele dieser Anzeigen wurden mangels Anfangsverdacht nach § 35c StAG erledigt?
  1. Wie viele Verfahren wurden insgesamt (d.h. aus allen möglichen anderen Verfahren) je gegen den/die involvierten Beamt:innen geführt?
    1. In wie vielen Fällen wurde das Verhalten der/des Polizeibeamt:in als rechtswidrig erklärt?
    2. In wie vielen Fällen kam es dabei zu einer Einstellung des Verfahrens?
  1. Wurden wegen der Vorgangsweise der Polizei seitens der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Beamt:innen eingeleitet?
    1. Wenn ja, wie viele Beamt:innen sind davon betroffen?
    2. Wenn ja, wegen welcher Delikte (um Angabe der konkreten Strafnorm inkl. Begehungsform: UT, § 12, § 15 wird ersucht)?
    3. Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich das bzw. die Verfahren im Moment?
    4. Wurden die Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

                                          i.    Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kommt die StA jeweils?

                                        ii.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

1.    Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

                                       iii.    Wenn ja, gegen wen?

                                       iv.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

                                        v.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

  1. Wurden die gegenständlichen Vorwürfe vom Innenministerium oder der Landespolizeidirektion Wien auch selbstständig an die Staatsanwaltschaft berichtet?
    1. Wenn ja, wann und durch wen genau?
    2. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Wurden gegen das polizeiliche Handeln Maßnahmenbeschwerden gem. § 88 Abs. 1 SPG beim zuständigen Landesverwaltungsgericht eingereicht?
    1. Falls ja, wie viele (um eine konkrete Aufschlüsselung sowie Auflistung nach jeweiliger LPD bzw. Einheit wird ersucht)?
    2. Wie viele Beamt:innen waren von den Beschwerden betroffen?
    3. Wie oft waren diese Beamt:innen jeweils schon in der Vergangenheit von Beschwerden jeweils betroffen?
    4. Falls ja, um welche konkreten Vorwürfe handelt es sich dabei?

6.    In wie vielen von allen Fällen von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung von 2021 bis zum heutigen Zeitpunkt wurde ein Verfahren wegen des Vorwurfes des Amtsmissbrauches eingeleitet (um Auflistung nach Jahren und Landespolizeidirektionen wird ersucht)?

    1. In wie vielen Fällen ist es zu einer Verurteilung gekommen?
    2. Wie viele davon waren bedingt? Wie viele unbedingt?
  1. In wie vielen Fällen von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung von 15.11.2021 (um an Zahlen in dieser AB anzuschließen: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/8560/imfname_1345601.pdf) bis zum heutigen Zeitpunkt wurde ein Verfahren wegen anderer Straftatbestände eingeleitet (bitte um genaue Auflistung der Delikte)?
    1. In wie vielen Fällen ist es zu einer Verurteilung auf Grund welcher Straftat gekommen?
    2. Wie viele davon waren bedingt? Wie viele unbedingt?