14800/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.03.2023
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Anfrage

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend AK klagt Energieanbieter Hall AG über Verein für Konsumenteninformation

 

 

ORF.at veröffentlichte am 29. März 2023 folgende Meldung:[1]

 

Strom: AK klagt Energieanbieter Hall AG

 

Die Arbeiterkammer (AK) Tirol hat den Energieanbieter Hall AG geklagt. Das Gerichtsverfahren soll dafür sorgen, dass die Hall AG ihre Preisgestaltung offen legt. So soll es aus Sicht der AK nachvollziehbar werden, warum es große Strompreissteigerungen gab.

 

Die AK hatte Ende Februar ihr Gutachten präsentiert, in dem mangelnde Transparenz in der Preisgestaltung moniert worden war – mehr dazu in AK: Strompreiserhöhung ist unzulässig.

 

Danach hatte die Hall AG angekündigt, geplante Investitionen vorerst aufgrund der Rechtsunsicherheiten einzustellen. Sie sehe sich zur Wahrung der kaufmännischen Sorgfalt verpflichtet, die geplanten Investitionsprogramme im Stromnetz und Fernwärmeausbau in Absam und Mils, sowie in den übrigen Gemeinden und Versorgungsbereichen Strom, Wasser, IT etc. so lange einzustellen, bis Klarheit über die derzeitige Situation gegeben ist, hieß es vom Vorstand der Hall AG.

 

Angekündigte Klage bei Gericht eingebracht

Dass die Hall AG sich nun mit Investitionen zurückhält, ist der AK ein Dorn im Auge: "Wenn die Hall AG Rechtssicherheit will, werden wir für Rechtssicherheit sorgen“, sagte Tirols AK-Präsident Erwin Zangerl Ende März – mehr dazu in Nach Gutachten: AK will Hall AG klagen.

 

Diese Klage gegen die Hall AG reichte die AK nun über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) ein. Das Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck soll aus Sicht der AK dafür sorgen, dass die Hall AG ihre Preisgestaltung offen legt, damit nachvollzogen werden könne, wie es zu Strompreissteigerungen von teilweise über 100 Prozent kommen konnte.

 

Preisgestaltung soll nachvollziehbar sein

Es müsse klar und transparent nachvollziehbar sein, wie das Unternehmen auf seine Strompreise komme. Das sei bei den Informationen der Hall AG aus Sicht der AK in keinster Weise gegeben, so Zangerl.

 

Es könne auch nicht sein, dass die Anbieter die Preise einfach so frei gestalten können, ohne auf objektiv nachvollziehbare Kriterien achten zu müssen. Denn damit könnte von den Energieunternehmen jede Preiserhöhung unüberprüfbar und völlig subjektiv festgesetzt werden.

 

Gerichturteil soll Rechtssicherheit bringen

„Es gibt hier zahlreiche Fragen, denen das Gericht nun nachgehen muss. Für uns ist der Fall jedoch klar: Die Informationsschreiben der Hall AG zu den Preisänderungen sind weder transparent noch verständlich und widersprechen klar den gesetzlichen Vorgaben. Das geht auch aus dem von der AK Tirol in Auftrag gegebenen Gutachten hervor. Die Hall AG verlangt nach Rechtssicherheit, wir sorgen nun dafür“, so AK Präsident Erwin Zangerl.

 

Wie die AK mitteilte, seien weitere Stromanbieter in der Zwischenzeit abgemahnt worden. Wenn sie nicht reagieren, stehe auch ihnen eine Klage bevor.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wird das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) diese Klage der Arbeiterkammer Tirol über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) ebenfalls unterstützen?

a.    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Welche anderen Verfahren, die das BMSGPK über den VKI gerichtlich führt, sind derzeit gegen Energielieferanten in Österreich anhängig?

3.    Um welche Sachverhalte geht es in diesen Verfahren (Frage 2)?



[1] https://tirol.orf.at/stories/3200790/