14802/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Daten zum Kinderbetreuungsgeld 2021 Vorarlberg
In Vorarlberg gibt es politische Diskussionen um einen Familienzuschuss für Eltern, die ihre Kinder nicht in einem Tagesheim, sondern selbst zu Hause betreuen wollen. Ähnlich wie bei der Ausgleichszulage zur Pension soll der Familienzuschuss den Eltern ein Mindesteinkommen sichern. Anspruchsvoraussetzung ist der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Mit dem Kinderbetreuungsgeld und dem Familienzuschuss sollen Eltern monatlich 1.000 Euro an Mitteln für die Kinderbetreuung zu Hause erhalten.
Das Kinderbetreuungsgeld gibt es in einer Pauschalvariante und einer einkommens-abhängigen Variante. In der Pauschalvariante kann das Kinderbetreuungsgeld 365 bis 851 Tage lang bezogen werden. Der Zeitraum verlängert sich auf 456 bis 1.063 Tage, wenn nicht nur ein Elternteil, sondern auch der andere Elternteil die Leistung in Anspruch nimmt. Die einkommensabhängige Variante kann nur 365 Tage bezogen werden, bzw. 426 Tage, wenn auch der andere Elternteil die Leistung in Anspruch nimmt. Je länger das Kinderbetreuungsgeld in seiner Pauschalvariante bezogen wird, desto geringer ist der tägliche Auszahlungsbetrag. Allerdings würden solche Eltern durch den Familienzuschuss stärker profitieren als jene Eltern, die das Kinderbetreuungsgeld nur für einen kurzen Zeitraum in Anspruch nehmen wollen.
In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich Daten einzuholen, wie viele und inwieweit Familien fiktiv von einem Familienzuschuss profitieren könnten und welche Kosten anfallen. Es sind daher Daten zum Kinderbetreuungsgeld notwendig.
13339/AB vom 24.03.2023 zu 13633/J (XXVII. GP) kann entnommen werden, dass für das Jahr 2022 noch keine validen Daten zur Verfügung stehen. Es darf jedoch angenommen werden, dass Daten für das Jahr 2021 vorhanden sind – siehe 10810/AB vom 19.07.2022 zu 11061/J (XXVII. GP) oder 10101/AB vom 24.05.2022 zu 10344/J (XXVII. GP).
10096/AB vom 24.05.2022 zu 10340/J (XXVII. GP) gab Auskunft zu Beziehern, die in Vorarlberg wohnhaft waren. Jedoch ist die Beantwortung nicht aussagekräftig genug, da die Bezieher in Gruppen erfasst wurden. Tatsächlich müsste es aber beim Kinderbetreuungsgeld-Konto 487 Gruppen geben plus noch weitere Gruppen, wenn beide Eltern das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen. In der erwähnten AB wird der Eindruck erweckt, als hätte es keinen einzigen Fall von Familien gegeben, bei denen das Kinderbetreuungsgeld länger als 815 Tage in Anspruch genommen worden wäre.
Frage 6 von 10340/J (XXVII. GP) wurde in 10096/AB unzureichend beantwortet, da zwar beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld Daten genannt wurde, in welcher Höhe das Geld bezogen wurde. Die Frage 6 bezog sich aber sicherlich auch auf die Pauschalvariante.
Man darf annehmen, dass die Kinderbetreuungsgeld-Datenbank über eine entsprechend moderne IT verfügt und aussagekräftigere Daten abgefragt werden können. Im Jahr 2021 gab es rund 9.000 Familien, die sich für die Pauschalvariante entschieden haben. Eine überschaubare Zahl, weshalb es wohl keinen hohen Verwaltungsaufwand geben dürfte, eine Liste anzuführen, wie viele Personen sich jeweils für welche der 486 möglichen Bezugsvarianten entschieden haben und welche Kosten jeweils pro Variante angefallen sind.
Der Form halber ist zu hinterfragen, ob es beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld tatsächlich mehr weibliche Bezieher gab als männliche Bezieher, zumal der Rechnungshof in einem Bericht festgehalten hat, dass die einkommensabhängige Variante vor allem und überwiegend gerne von Männern in Anspruch genommen wird.
Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien folgende
Anfrage
1. Wie hoch ist die gesamte Summe an Zahlungen der Kinderbetreuungsgeld-varianten im Jahr 2021 an Familien, die explizit im Bundesland Vorarlberg wohnhaft waren?
2. Wie viel davon wurde an Familien bezahlt, die die einkommensabhängige Variante in Anspruch genommen hatten?
3. Wie viel davon wurde an Familien bezahlt, die die Pauschalvariante in Anspruch genommen hatten?
4. Sie werden ersucht, die Listen zur Beantwortung der Fragen 1 bis 6 der 10096/AB zu ergänzen, indem Sie auch die Kosten angeben, die für die jeweiligen Gruppen im Jahr 2021 angefallen sind.
5. Gab es in Vorarlberg im Jahr 2021 keine Familien, die sich für eine Variante entschieden hatten, bei der länger als 851 Tage lang das Kinderbetreuungsgeld bezahlt wurde?
a. Wenn es doch Familien gab, wieso wurden sie in der Anfragebeantwortung nicht angeführt?
b. Wie viele Familien haben sich im Jahr 2021 das Kinderbetreuungsgeld aufgeteilt und damit einen Anspruch auf diese Leistung für einen längeren Zeitraum als 851 Tagen genehmigt bekommen?
c. Wie hoch waren die Kosten für das Jahr 2021 explizit für diese Gruppe?
6. Ist es der Kinderbetreuungsgeld-Datenbank möglich genaue Daten zu liefern, wie viele Eltern sich beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld jeweils für welche der 486 (plus den zusätzlichen Varianten, wenn das Kinderbetreuungsgeld von beiden Eltern voll ausgeschöpft wird) möglichen Varianten entschieden haben?
a. Wenn eine solche Auswertung nicht möglich sein sollte, warum nicht?
7. Sie werden im Sinne der Frage 6 ersucht, eine umfassende Liste anzuführen, die aufzeigt, wie viele Eltern in Vorarlberg sich jeweils für welche Kinderbetreuungsgeld-Variante im Sinne der Frage 6 entschieden haben und welche Kosten jeweils pro Variante im Jahr 2021 angefallen sind.