14803/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.03.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Christian Lausch, Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Elektronisch überwachter Hausarrest
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz ist Folgendes zu lesen:
Elektronisch überwachter Hausarrest in der Strafhaft (Fußfessel)
Es besteht die Möglichkeit, dass Strafgefangene den Vollzug der Strafe unter elektronisch überwachten Hausarrest verbringen. Mit der sogenannten Fußfessel können sie sich in ihrer Unterkunft aufhalten und einer geeigneten Beschäftigung, z.B. einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Kinderbetreuung, nachgehen. Dabei muss sich der Strafgefangene angemessenen Bedingungen seiner Lebensführung außerhalb der Vollzugsanstalt unterwerfen, z.B. werden Zeiten, in der der Strafgefangene in der Unterkunft sein muss, vorgegeben.
Einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest kann der Strafgefangene vor Strafantritt oder während des Vollzugs der Freiheitsstrafe stellen.“
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Personen befanden sich 2022 im elektronisch überwachten Hausarrest? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
2. Wegen welcher Delikte wurden im Jahr 2022 Fußfesselträger verurteilt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Delikt, Haftdauer, Dauer der Reststrafe, Geschlecht, Alter, Nationalität sowie Aufschlüsselung, seit wann sich die Person im elektronisch überwachten Hausarrest befindet?)
3. Wie hoch waren die täglichen Kosten im Jahr 2022 für „Fußfesselträger"?
a. Wie hoch ist der Anteil - in Höhe der Beitragssumme und Prozent -, die der „Fußfesselträger" beizutragen hat?
4. Haben Sie schon Informationen oder Schätzungen wie hoch die täglichen Kosten für Fußfesselträger nach der Reform des Strafvollzugs sein werden?
a. Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Wird es nach der Reform des Strafvollzugs eine Änderung der Beitragssumme und/oder des Prozentanteils, die der Fußfesselträger beizutragen hat, geben?
a. Wenn ja, wie hoch werden diese Beitragssummen und/oder des Prozentanteils dann sein?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Wird der „elektronische überwachte Hausarrest", derzeit 12 Monate, nach der
Reform des Strafvollzugs ausgeweitet?
a. Wenn ja, auf wie viele Monate?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Werden sich die Maßnahmen bzw. die Auflagen der Fußfessel im „elektronisch überwachten Hausarrest" nach der Reform des Strafvollzugs ändern?
a. Wenn ja, inwiefern?
8. Wird es nach der Reform des Strafvollzugs eigene/neue Ausgangsregeln für den „elektronisch überwachten Hausarrest" geben?
a. Wenn ja, in welcher Form?
b. Wenn ja, wie werden diese geregelt sein?
c. Wenn ja, wer wird diese Ausgangsregeln bestimmen?
9. Wird es nach der Reform des Strafvollzugs auch eine „überwachungsfreie Zeit" für den „elektronisch überwachten Hausarrest" geben?
a. Wenn ja, wie wird diese geregelt sein?
b. Wenn ja, wer wird diese bestimmen?
10. Ist ein „elektronisch überwachter Hausarrest" für Jugendliche ebenfalls geplant?
a. Wenn ja, wie wird dieser geregelt sein?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Wurde eine Arbeitsgruppe in Bezug auf die elektronische Überwachung für Jugendliche eingerichtet?
a. Wenn ja, gibt es hierzu Zwischenberichte?
b. Wenn ja, wo kann man diese Berichte einsehen?
c. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Arbeitsgruppe?
12. Wird es nach der Reform des Strafvollzugs einen „elektronisch überwachten Hausarrest" für Straftäter mit schwerwiegenden Delikten (z.B. Sexualstraftäter, Gewalttäter usw.) geben?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn ja, wie wird dieser elektronisch überwachte Hausarrest geregelt sein?
c. Wenn nein, werden diese generell von der Fußfessel ausgeschlossen?
13. Wird es nach der Reform des Strafvollzuges für Häftlinge im Maßnahmenvollzug, die nach §21 (2) StGB verurteilt sind, den „elektronisch überwachten Hausarrest" geben?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn ja, wie wird dieser elektronisch überwachte Hausarrest geregelt sein?
c. Wenn nein, werden diese generell von der Fußfessel ausgeschlossen?
14. Ist es Ihnen möglich abzuschätzen, wie hoch die finanzielle Einsparung nach der Reform des Strafvollzugs sein werden?
15. Wie vielen Häftlingen wurde 2022 die „Fußfessel" wieder entzogen und warum? (Bitte um Aufschlüsselung nach Grund des Abbruches des elektronischen Hausarrests, Delikt des Haftgrundes, Staatsbürgerschaft und derzeitige Haftanstalt)