14804/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.03.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Aktuelle Daten über die Belegung der österreichischen Justizanstalten und die durchschnittlichen Kosten

 

 

Das Bundesministerium für Justiz ist als oberste Vollzugsbehörde für die strategische Planung, Steuerung sowie oberste Leitung des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzugs zuständig, wobei die operative Steuerung momentan noch der Generaldirektion, einer dem Bundesministerium für Justiz beigegebene Dienstbehörde, obliegt. Insbesondere im Hinblick auf einen sicheren und effektiven Arbeitsalltag in den Justizanstalten ist es wichtig, dass die Justizwachebeamten nicht überlastet werden und dadurch die adäquate Betreuung für die Insassen gegeben ist. Der hohe Ausländeranteil stellt für den österreichischen Strafvollzug eine von vielen Herausforderungen dar und gerade deshalb sollte eine rasche Überstellung in die Herkunftsstaaten forciert werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Insassen verbüßten zwischen 1.1. 2022 und 31.12.2022 eine Haftstrafe in den österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufgliederung nach Monaten, Delikten und Justizanstalten)

2.    Wie viele dieser Insassen haben keine österreichische Staatsbürgerschaft? (Bitte um Aufgliederung nach Justizanstalten, Herkunftsland bzw. Staatsbürgerschaften)

3.    Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro Hafttag im Jahr 2022?

4.    Wie hoch waren die Vollzugskostenbeiträge im Jahr 2022?

5.    Welche Justizanstalten waren von 1.1.2022 -bis 31.12.2022 bundesweit mit über 100 % Regelkapazität belegt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Angabe der Prozentzahl und nach Justizanstalten)

6.    Gibt es auch Justizanstalten die von 1.1.2021 bis 31.12.2021 über die 100% Regelkapazität belegt waren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Prozenten der Überbelegung und nach Justizanstalten)

7.    Wurden im Jahr 2022 die fehlenden Exekutivplanstellen besetzt?

a. Wenn nein, warum nicht?

b. Wenn nein, wann werden die Exekutivplanstellen besetzt?

c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen setzten Sie, um dieses Problem zu lösen?

8.    Wurden im Jahr 2022 die fehlenden Planstellen des Verwaltungspersonals besetzt?

a. Wenn nein, warum nicht?

b. Wenn nein, wann werden die Planstellen für das Verwaltungspersonal besetzt?

c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen setzten Sie, um dieses Problem zu lösen?

9.    Wurden im Jahr 2022 die fehlenden Planstellen des ärztlichen Personals besetzt?

a. Wenn nein, warum nicht?

b. Wenn nein, wann werden die Planstellen für das ärztliche Personal besetzt?

c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen setzten Sie, um dieses Problem zu lösen?

10. Wurden im Jahr 2022 die fehlenden Planstellen des psychologischen Personal besetzt?

a. Wenn nein, warum nicht?

b. Wenn nein, wann werden die Planstellen für den psychologischen Dienst besetzt?

c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen setzten Sie, um dieses Problem zu lösen?

11. Wurden im Jahr 2022 die fehlenden Planstellen des Sozialen Dienste besetzt?

a. Wenn nein, warum nicht?

b. Wenn nein, wann werden die Planstellen für den sozialen Dienst besetzt?

c. Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen setzten Sie, um dieses Problem zu lösen?