14808/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Schlachtbetriebe und mobile Schlachtung in Österreich - Kontrollen und Status Quo?
Ende Februar wurde der Fall eines steirischen Schlachthofes bekannt. Tierschützer zeigen laut Medienberichten den Geflügelschlachthof wegen Tierquälerei an. In der Branche gehen die Wogen hoch."Für die Tierkörperverwertung aussortierte und noch nicht betäubte Hendln sterben, indem sie von kräftigen Hände gepackt und gegen Tonnen geschleudert werden. Zuvor kippt Geflügel übereinander in die Betäubungsanlage. Ein Tier bleibt an den Lamellen hängen. Andere schnappen nach Luft, schlagen mit den Flügeln, ehe sie durch Sauerstoffentzug das Bewusstsein verlieren." ist in einem Zeitungsartikel zu lesen. 94 Millionen Hühner werden jährlich in Österreich geschlachtet. Ihr Fleisch ist begehrter denn je, der Bedarf an Brustfilets wächst. Der überwiegende Teil der Verarbeitung ist in der Hand von vier großen Schlachthöfen, die den gesamten Lebensmittelhandel beliefern. Einer unter ihnen gerät nun ins Visier der Tierschützer, nachdem eingeschleuste Kameras verstörende Einblicke in den Arbeitsalltag gegeben haben.40.000 bis 50.000 Hühner sticht ein großer Schlachthof in Österreich täglich. Die Schlachtung erfolge mittlerweile über hochstandardisierte technische Prozesse, die kaum variierten, erläutert Michael Hess, Leiter der Abteilung Geflügelmedizin an der Wiener Vet-Med. (1)
Laut einer Aussendung der AMA zum konkreten Fall trägt jeder einzelne Betrieb Verantwortung, die gesetzlichen Vorgaben korrekt einzuhalten. Man habe sowohl den zuständigen Amtstierarzt sowie den Betriebsinhaber zur Stellungnahme aufgefordert und zusätzlich eine unabhängige Kontrollstelle beauftragt, umgehend eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen. Schlachtvorgänge, wie sie auch auf den zum konkreten Fall veröffentlichten Bildern gezeigt werden, sind laut zuständigem Gesetz (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG) von zumindest einem amtlichen Tierarzt zu überwachen. Die amtlichen Tierärzte sind durchgehend Vorort anwesend und überwachen den gesamten Schlachtprozess. Sollte es zur Missachtung von gesetzlichen Vorschriften während dieser Schlachtvorgänge kommen, hat der amtliche Tierarzt dies abzustellen, dies zu dokumentieren und gegebenenfalls eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Amtstierarzt zu erstatten. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um einen steirischen Geflügel-Schlachtbetrieb, somit kommt die übergeordnete Zuständigkeit der Veterinärdirektion des Landes Steiermark zum Tragen (2)
Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen gibt es bei einigen Betrieben noch die der AMA-Gütesiegelrichtlinien. In Schlachthöfen werden die Bestimmungen in ihrer Gesamtheit mindestens einmal jährlich durch AMA-Kontrollen überprüft. Die Kontrollen werden durchgeführt von hierfür ausgebildeten Kontrolleuren. Sie kontrollieren sowohl die technischen Aspekte, als auch die Kompetenz und Arbeitsweise der zuständigen Personen. Dazu überwachen die Kontrolleure auch alle Arbeitsabläufe, und das mehrere Stunden lang. So können sie die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems sicherstellen. Die Kontrollen sind sehr umfangreich und detailliert.(3)
Die meldepflichtigen Geflügelbrütereien Österreichs wiesen im Jahr 2021 laut Statistik Austria eine Gesamteinlage von 133,9 Millionen Hühner-Bruteiern aus, was gegenüber 2020 einem Plus von 1,0% entspricht. Dabei stieg die Zahl der eingelegten Bruteier bei Mastrassen um 1,6% auf 109,9 Millionen, während sie bei Legerassen um 1,5% auf 23,9 Millionen sank. Auch die Anzahl der im Jahr 2021 geschlüpften Küken war mit 106,8 Millionen höher als im Vorjahr (+2,8%). Darunter ergaben sich sowohl bei den für Mastzwecke (+2,5% auf 87,0 Millionen) als auch bei den für Legezwecke (+4,3% auf 19,8 Millionen) vorgesehenen Tieren Zuwächse Um 2,4% mehr Schlachtungen als 2020. Im Jahr 2021 wurden österreichweit 100,3 Millionen Hühner in dazu meldepflichtigen Betrieben geschlachtet, um 2,4% mehr als noch im Jahr davor. (4)
Im Kalenderjahr 2022 sank die Anzahl der in Schlachthäusern geschlachteten und als tauglich befundenen (Fleisch zum menschlichen Verzehr geeignet) Schweineschlachtungen um 4,3 % auf 4,88 Millionen Stück. Rückgänge wurden im Vergleich zu 2021 auch bei den tauglichen Schlachtungen von Rindern (-0,8 % auf 639 000 Stück) und Einhufern (-1,4 % auf 412 Stück) verzeichnet. Dem gegenüber erhöhte sich die Zahl der tauglichen Schlachtungen bei Schafen (+1,1 % auf 169 100) und Ziegen (+8,1 % auf 11 300 Stück). Regional betrachtet entfiel der größte Teil der bundesweiten Rinderschlachtungen auf Oberösterreich (31,3 %), das auch bei Ziegen (34,9 %) und Einhufern (45,9 %) den Spitzenplatz einnahm. Den größten Anteil an tauglichen Schweineschlachtungen meldete hingegen die Steiermark (40,4 %), während Niederösterreich bei Schafen (47,0 %) führend war. Weiters wurden im Jahr 2022 insgesamt 20 300 nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen, 152 700 Schaf- und 57 000 Ziegenschlachtungen verzeichnet. Der aus allem zuvor genannten resultierende Rotfleischanfall lag damit bei 695 000 Tonnen. Darüber hinaus wurden 2022 auch 101,83 Millionen Stück Geflügel geschlachtet.(5)
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 wird der Tierschutz bei der Schlachtung europaweit einheitlich geregelt. Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Zusätzlich ist ein Sachkundenachweis oder anderer Nachweis als Bestätigung der Befähigung vorzulegen. Für jeden Schlachthof ist eine Tierschutzbeauftragte zu nennen.(6) Am 25. 3. 2021 wurde der Entschließungsantrag, die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, die Voraussetzungen zu schaffen, mit denen regionale, mobile und teilmobile Schlachthöfe und -einrichtungen sowie die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere ermöglicht und gefördert werden, um somit die Anzahl von Tiertransporten zu reduzieren sowie den Stress für die Tiere im Zuge des Schlachtvorgangs so gering wie möglich zu halten, angenommen. (7)
(1)https://www.derstandard.de/story/2000143912194/verstoerende-einblicke-in-einen-schlachthof-wie-huehner-auf-dem-fliessband
(2)https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230227_OTS0160/ama-laesst-steirischen-gefluegel-schlachthof-kontrollieren
(3)https://amainfo.at/ko/artikel/ama-kontrollen-und-die-rolle-von-tieraerzten
(4)https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2022/05/20220128Huehnerproduktion2021.pdf
(5)https://www.statistik.at/fileadmin/publications/SB_1-6_Schlachtungen-2022-Jahr.pdf
(6)https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/bei_schlachtung/Tierschutz_Schlachtung_Leitfaden_Verfahrensweisen.pdf?8hkwey
(7)https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/899
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende