1481/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Familienleistungen EU-VO 883 2004, Part XIX

 

Gemäß der EU-Verordnung 883/2004 und der Durchführungsverordnung 987/2009 sind Familienleistungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu berücksichtigen. Die EU-Verordnungen müssen von 32 Staaten angewendet werden. Gemäß Artikel 68 der EU-VO 883/2004 gibt es Rangfolgen, die bei Familienangehörigen Erwerbstätigkeit, Rentenansprüche, Wohnortansprüche und Wohnort des Kindes berücksichtigen.

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende

Anfrage

 

1.    Wie sehen die bis dato angefragten Daten aus, wenn nicht das ganze Jahr ausgewertet soll, sondern explizit nur ein einziger Monat und als angefragter Zeitraum der Monat Jänner 2020 herangezogen wird? (Daten zum Schulstartgeld müssen in diesem Fall nicht genannt werden)

2.    Mit welchen Staaten verwendet Österreich EESSI, um Anträge auf Familienleistungen zu überprüfen?

3.    Sind die die österreichischen Vollzugsbehörden wenn es um die Prüfung des Anspruchs auf Familienleistungen geht, verpflichtet, die MISSOC-Datenbank zu verwenden bzw. müssen die Vollzugsbehörden die in MISSOC geschilderten Informationen in Bezug auf Familienleistungen kennen?

4.    Wie lange braucht im Durchschnitt die Überprüfung der Voraussetzungen der Familienleistungen für ein Kind, das im Ausland wohnhaft ist?

5.    Wie lange braucht im Durchschnitt die Überprüfung der Voraussetzungen der Familienleistungen für ein Kind, das so wie die Eltern in Österreich wohnhaft ist?

6.    Wie lange braucht im Durchschnitt die Überprüfung der Voraussetzungen der Familienleistungen für ein Kind, das mit einem Elternteil in Österreich wohnhaft ist, während der andere Elternteil in einem Staat lebt, für den die EU-VO 883/2004 gilt?

7.    Wie oft wird im Durchschnitt überprüft, ob die Voraussetzungen der Familienleistungen für ein Kind, das im Ausland wohnhaft ist, noch gegeben sind?

8.    Bei wie vielen Überprüfungen im Zeitraum 2015 bis aktuell 2020 hat sich herausgestellt, dass die Voraussetzungen der Familienleistungen für ein Kind, das im Ausland wohnhaft ist, nicht mehr gegeben waren?