14810/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Leistungsschau der medizinischen Versorgung Österreichs
Mit den Verhandlungen zum Finanzausgleich werden die Weichen für die Funktionsweise des Landes in vielen Bereichen neu gestellt. Besonders im Gesundheitsbereich sind die Erwartungshaltungen hoch. Immerhin hat die Pandemie gezeigt, welche Relevanz die Gesundheitsversorgung hat. Durch erhöhte Krankenhausbelastungen wurde kurzfristig von Ambulanzbesuchen abgesehen, gleichzeitig gab es unter der Bevölkerung große Unsicherheiten, ob Arztpraxen regulär besucht werden könnten (1).
In weiterer Folge wurden in Lockdowns eigene Kampagnen für Arztbesuche gestartet (2), mittlerweile ist als Gegenreaktion wieder von übervollen Ambulanzen die Rede (3). Grundsätzlich ist daran zwar gut, dass Patient:innen eine Anlaufstelle haben und versorgt werden, oft wird aber auch von überflüssigen Ambulanzbesuchen gesprochen - Patient:innen seien häufig bei niedergelassenen Ärzt:innen besser aufgehoben. Doch auch hier ist oft von Überlastung und Mangel die Rede, Wartezeiten und Überlastung seien an der Tagesordnung (4).
Wie genau die Situation aussieht, ist aber unklar. Die reine Zahl der stationären Spitalsaufenthalte hat nach der Pandemie wieder leicht zugenommen, ist seit 2016 allerdings im Sinken begriffen (5). Vergleicht man die Zahlen, wurde Ende 2022 sogar die höchste Anzahl an täglichen e-Card-Steckungen erreicht (6, 7). Doch gerade die Frage, welche Behandlung in welchem Arztsetting stattfindet, ist nicht nur interessant für einen Systemeinblick, sondern sollte als Ausgangsbasis für derartige Verhandlungen berücksichtigt werden. Immerhin können mit dem Finanzausgleich auch die "schlampigen Verhältnisse" im Gesundheitssystem (8) neu gewichtet werden. Nachdem aber gerade die Spitalsfinanzierung für die Bundesländer eine große Rolle spielen wird (9) und die Verteilung zwischen Spitalsettings und niedergelassenem Bereich im Kern der Debatte über die zukünftige Ausrichtung des Gesundheitswesens stehen wird, müssen die Fakten als Basis der Verhandlungen analysiert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende