14811/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Befristete Arbeitsverhältnisse als Hürde für Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Die Entscheidung Kinder zu bekommen bedeutet nicht nur Freude und Erfüllung, sondern für viele Eltern auch massive Einkommenseinbußen. So soll das pauschale Kinderbetreuungsgeld eine Anerkennung für Betreuungsleistungen darstellen, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld soll dagegen einen Ersatz für den resultierenden Verdienstentgang darstellen. Grundsätzlich nachvollziehbar ist, dass es dementsprechend für den Bezug Grenzen und Bedingungen gibt, eine kurzfristige Anstellung kann nicht automatisch den gesamten Bezug massiv beeinflussen und Bezieher:innen müssen daher vor dem Bezug eine gewisse Zeit in einer Anstellung verbracht haben. Problematisch wird es aber, wenn eine Schwangerschaft aufgrund teilweise prekärer Arbeitsverhältnisse den Bezug verhindert - wie beispielsweise bei Kettenverträgen. Seit Jahren werden Kettenverträge an Universitäten (1) oder auch an Schulen (2) abgeschlossen. Grundsätzlich ist man sich mittlerweile einig, dass zu viele Kettenverträge hintereinander den Arbeitnehmerschutz vernachlässigen, mit viel Pech kann es schließlich sein, dass einzelne Personen ihre Verträge innerhalb eines Jahres mehrmals erneuert bekommen. Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass selbst bei kurzen Kettenverträgen diese gemeinsam zählen, sodass die nötigen 182 Tage erreicht werden können. Mit Pech können solche Arbeitsverträge aber just vor der Geburt oder während der Zeit des Mutterschutzes enden, in so einem Fall ist es werdenden Müttern gar nicht möglich, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld zu beantragen. Zusätzlich führt eine Schwangerschaft in solchen Anstellungsverhältnissen häufig dazu, dass Frauen nach der Geburt beziehungsweise dem Mutterschutz anders als in regulären Anstellungsverhältnissen kein Rückkehrrecht in den Beruf haben.
Aus Bürgerkontakten sind dem NEOS Parlamentsklub genau solche Beispiele bekannt. Betroffene werden dadurch gezwungen, anstelle des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes das niedrigere pauschale Kinderbetreuungsgeld zu wählen. Gerade in Zeiten der multiplen Krisen und der Teuerung wünschen werdende Eltern sich aber eine Möglichkeit, diesen Einkommensersatz in einem höheren Ausmaß zu beziehen, auch die Auswirkungen auf Pensionsbeiträge dürfen nicht unterschätzt werden.
Unklar ist aber, ob und wie dokumentiert werden kann, wie viele Personen von solchen Fällen betroffen sind und ob beispielsweise zusätzliche Regelungen nötig sind, sodass ein Vertragsende während des Mutterschutzes nicht automatisch den Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes verunmöglicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende