Eingelangt am 06.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Inneres
betreffend Folgeanfrage:
Verbringung von ukrainischen Jugendlichen nach Russland
Zwei ukrainische Jugendliche sind am 14. Januar 2023 von
Tirol nach Moskau gebracht worden. Eigenmächtig soll ein Bediensteter der
Landesvolksanwaltschaft Tirol mit den zwei Minderjährigen zu deren
Müttern nach Moskau gereist sein. Die Familien lebten ursprünglich in
der ostukrainischen Region Luhansk, aus welcher die Jugendlichen im März
vergangenen Jahres, kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine, evakuiert und schließlich nach Tirol gebracht worden sind.
Medienberichten zufolge wussten weder die heimischen noch
die ukrainischen Behörden von der Aktion. Der Bedienstete soll im
Alleingang gehandelt haben und wurde vorübergehend suspendiert. "Es
ist unerhört, dass jemand zwei Jugendliche aus der Obhut des Landes
gezogen und sie nach Moskau gebracht hat“, sagt der ukrainische
Honorarkonsul in Tirol, Walter Peer. Auch Landesamtsdirektor Herbert Forster
bekräftigte, dass das Vorgehen weder abgesprochen noch das Land Tirol in
irgendeiner Weise involviert gewesen sei.1 Der Bedienstete soll
außerdem auf Ersuchen einer russischen Kollegin tätig geworden sein,
eine Frau, die, so wie er auch, im Europäischen Ombudsmann-Instituts
engagiert ist. Seinen Angaben zufolge habe er über die russische Botschaft
Informationen erhalten, wonach sich die Mütter der Jugendlichen bereits in
Russland befänden und eine Familienzusammenführung wünschten.2
Die LDP Tirol soll am 13.01.2023 einen Bericht an die
Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt haben. Die genauen Umstände
der Verbringung sollen noch geprüft werden, es seien
Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden. Aus den Beantwortungen zu den
NEOS-Anfragen 13552/J und 13555/J bestätigte sich, dass sowohl Innen- als
auch Außenministerium über die Verbringung von ukrainischen
Jugendlichen nach Moskau nichts wussten. Eine Familienzusammenführung sei
ohne Beteiligung der betroffenen Botschaften grundsätzlich möglich.
Keines der beiden Ministerien ist über den Verbleib der Jugendlichen in
Kenntnis. Weiters führte das Innenministerium aus, dass für die
freiwillige Rückkehr von unbegleiteten Minderjährigen keine
besonderen Bestimmungen gelten - Voraussetzung ist lediglich die schriftliche
Zustimmung der/s Obsorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter:in in
Österreich „mit der auch bestätigt wird, dass die Rückkehr
dem Kindeswohl entspricht“. Fraglich ist, ob dies zur Sicherstellung des
Kindeswohls ausreichend ist. Bei „Bedarf“ wird durch IOM ein
„Family Assessment“ durchgeführt, was die Frage aufwirft,
durch wen beurteilt wird, ob „Bedarf“ besteht oder nicht und nach
welchen Kriterien dies beurteilt wird. Eine Begleitung der Rückkehr durch
IOM erfolgt jedenfalls nur bis zum 15. Lebensjahr. Was der Regelfall ist - die
Zustimmung des Obsorgeberechtigten oder das Assessment des IOM - wird nicht
ausgeführt.3
Der Fall ist mehr als skurril. So berichtete Profil:
Als die Jugendlichen in Russland ankamen nahm die russische „Ombudsfrau
für Menschenrechte“ Tatjana Moskalkowa ein Video auf, dass die
beiden Jugendlichen gemeinsam mit ihren Müttern in Moskau zeigte und die
„Rückkehr“ der „nach Österreich
geschmuggelten“ jungen Leute zu ihren Eltern zelebrierte. Es sei
russischen Diplomaten sowie dem Nachrichtendienst zu verdanken, dass die Kinder
von Tirol nach Moskau kamen. Flankiert wird sie von den Jugendlichen und deren
Müttern, die allesamt nicht gerade glücklich aussehen.4
Weiters berichtete Profil, der Tiroler Landesbeamte zeigte den Betreuern
der Jugendlichen Dokumente auf Russisch mit einer Vollmacht der Mütter.
Nachdem er die beiden Jugendlichen mit dem Zug nach Wien und dann mit dem
Flugzeug nach Moskau begleitet hatte, war er zu einem Kongress des
Europäischen Ombudsmann-Instituts (EOI) nach Ankara weitergereist -
gemeinsam mit seiner russischen Kollegin Moskalkowa sitzt er im Vorstand der
EOI. Der ukrainische Botschafter berichtete Profil, dass die notariell
beglaubigten Vollmächte, die der Botschaft vorliegen, nicht
rechtskräftig im Sinne der Haager Konvention seien. Der ukrainische
Botschafter bezweifelt demnach, dass die Mütter der beiden Jugendlichen
die Vollmacht freiwillig unterschrieben haben. Immerhin seien sie damit
einverstanden gewesen, dass die beiden ins Ausland reisen. Außerdem
hätte es durchaus auch legale Wege gegeben, die Familien
zusammenzuführen. Einer der betroffenen Jugendlichen erreicht in zwei
Jahren das Wehrpflichtalter und könnte demnach, sollte der russische
Aggressionskrieg gegen die Ukraine bis dahin andauern, eingezogen – und
damit gezwungen werden, als Soldat aufseiten Russlands gegen seine alte Heimat
zu kämpfen.5 Noch schlimmer wird es, wenn man bedenkt, dass
Russland seit Beginn des Angriffskriegs bereits tausende ukrainische Kinder
nach Russland verschleppt hat. Deren von Präsident Putin geförderte
Zwangsintegration könnte nun zu Anklagen vor dem Internationalen
Strafgerichtshof führen.6
Laut der letzten Medienberichte zu dem Fall wird die
Innsbrucker Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren einleiten. Der
Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr führte aus, die Reise sei
"einvernehmlich" und auf "Wunsch der Mütter und der
Jugendlichen" erfolgt. Das Justizministerium sah dies nach einer
Prüfung genauso.7
- https://www.tt.com/artikel/30843045/jugendliche-ukrainer-von-tirol-nach-moskau-gebracht-viele-fragen-offen
- https://tirol.orf.at/stories/3190352/
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13552 und https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13555
- https://riafan.ru/23840563-nezakonno_vivezennih_v_avstriyu_podrostkov_iz_lnr_vernuli_roditelyam
- https://www.profil.at/morgenpost/geheime-mission-nach-moskau/402296348
- https://www.nzz.ch/international/ukraine-krieg-russland-verschleppt-ukrainische-kinder-ld.1730341?reduced=true
- https://www.diepresse.com/6266140/junge-ukrainer-nach-moskau-gebracht-staatsanwaltschaft-ermittelt-nicht
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
Anfrage:
- Waren Sie bzw. Ihr Ministerium
bezüglich dieses Falles in Kontakt mit der ukrainischen Botschaft
bzw. dem ukrainischen Botschafter?
- Wenn ja, wann wer mit wem?
- Wenn ja, Gespräche welchen
Inhalts wurden geführt?
i. Mit welchem Ergebnis?
- Wer suchte für welches
Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder das Gegenüber?
- Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr
Ministerium den Kontakt gesucht?
i. Wenn ja, inwiefern wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Waren Sie bzw. Ihr Ministerium
bezüglich dieses Falles in Kontakt mit der russischen Botschaft bzw.
dem russischen Botschafter?
- Wenn ja, wann wer mit wem?
- Wenn ja, Gespräche welchen
Inhalts wurden geführt?
i. Mit welchem Ergebnis?
- Wer suchte für
welches Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder
das Gegenüber?
- Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr
Ministerium den Kontakt gesucht?
i. Wenn ja, inwiefern wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Waren Sie bzw. Ihr Ministerium
bezüglich dieses Falles in Kontakt mit dem Europäischen
Ombudsmann-Institut?
- Wenn ja, wann wer mit wem?
- Wenn ja, Gespräche welchen
Inhalts wurden geführt?
i. Mit welchem Ergebnis?
- Wer suchte für welches
Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder das
Gegenüber?
- Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr
Ministerium den Kontakt gesucht?
i. Wenn ja, inwiefern wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Waren Sie bzw. Ihr Ministerium
bezüglich dieses Falles in Kontakt mit der russischen Ombudsfrau,
Tatjana Moskalkowa?
- Wenn ja, wann wer mit wem?
- Wenn ja, Gespräche welchen
Inhalts wurden geführt?
i. Mit welchem Ergebnis?
- Wer suchte für welches
Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder das
Gegenüber?
- Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr
Ministerium den Kontakt gesucht?
i. Wenn ja, inwiefern wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Waren Sie bzw. Ihr Ministerium
bezüglich dieses Falles in Kontakt mit den betroffenen Jugendlichen
bzw. einem/einer der Betroffenen?
- Wenn ja, wann wer mit wem?
- Wenn ja, Gespräche welchen
Inhalts wurden geführt?
i. Mit welchem Ergebnis?
- Wer suchte für welches
Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder das
Gegenüber?
- Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr
Ministerium den Kontakt gesucht?
i. Wenn ja, inwiefern wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Waren Sie bzw. Ihr Ministerium
bezüglich dieses Falles in Kontakt mit den betroffenen Müttern
bzw. einer der betroffenen Mütter?
- Wenn ja, wann wer mit wem?
- Wenn ja, Gespräche welchen
Inhalts wurden geführt?
i. Mit welchem Ergebnis?
- Wer suchte für welches
Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder das
Gegenüber?
- Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr
Ministerium den Kontakt gesucht?
i. Wenn ja, inwiefern wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- War bisher in der Praxis eine
schriftliche Zustimmung der/s Obsorgeberechtigten bzw. gesetzlichen
Vertreter:in in Österreich ausreichend, um festzustellen, dass die
Rückkehr dem Kindeswohl entspricht?
- Gibt es - in jenen Fällen,
in denen IOM kein Family Assessment durchführt - keine weitere
Prüfung zur Sicherstellung des Kindeswohls?
- Anhand welcher Kriterien wird
beurteilt, ob „Bedarf“ für ein Family Assessment durch
das IOM besteht oder nicht?
- Durch wen bzw. welche
Behörde?
- Wie verläuft das Family Assessment
und was wird konkret geprüft?
- Inwiefern wurde in diesem
konkreten Fall geprüft, ob die Notwendigkeit eines Family Assessment
durch das IOM besteht?
- Wann und durch wen bzw. welche
Behörde?
- Wie kam wer zu dem Schluss,
dass diese Notwendigkeit nicht besteht?
- Wer war in diese Entscheidung
eingebunden?
- Wie viele Fälle der
freiwilligen Rückkehr von unbegleiteten Minderjährigen gab es im
Jahr 2022? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit,
Destination und mündig/unmündig.
- In wie vielen Fällen reichte
hierfür lediglich die schriftliche Zustimmung des
Obsorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters in Österreich?
- In wie vielen Fällen wurde
seitens IOM ein Family Assessment durchgeführt?
- In wie vielen Fällen
wurden die betroffenen Minderjährigen bei der Rückkehr
begleitet?
- Wurde aufgrund dieses Falles in
Ihrem Ressort Zeit aufgewendet, mögliche Defizite vonseiten des
Ressorts
- im konkreten Fall
- im grundsätzlichen Ablauf des
bestehenden Verfahrens der Familienzusammenführung zu
identifizieren?
- Wenn ja, wann durch
Gespräche welcher Verantwortlichen zu welchem Inhalt?
- Wenn ja, mit welchem wann
vorliegenden Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche konkreten Maßnahmen
haben Sie bzw. Ihr Ressort gesetzt, damit künftig - mit Blick auf
diesen Fall - welche Vorfälle verhindert werden können?
- Welche konkreten
Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr Ressort noch wann durch wen setzen?
- Sollten keine Maßnahmen
gesetzt worden sein bzw. geplant sein: warum nicht?
- Haben Sie bzw. Ihr Ministerium
vor, Maßnahmen zu setzen, damit in Zukunft das Kindeswohl
systematisch bei jeder Verbringung ins Ausland von unbegleiteten
Minderjährigen - über die schriftliche Zustimmung des
Obsorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters in Österreich hinaus
- geprüft wird?
- Sollen künftig für die
freiwillige Rückkehr von unbegleiteten Minderjährigen
besonderen Bestimmungen gelten?
i. Wenn
ja, welche?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Haben Sie bzw. Ihr Ministerium
inzwischen Informationen über den Verbleib der betroffenen
Jugendlichen?
- Wenn ja, welche seit wann?
- Welche Schritte haben Sie bzw.
Ihr Ressort aktiv gesetzt, um zur Aufklärung dieses Sachverhalts
beizutragen?
- Wann jeweils?
- Die russische Ombudsfrau
richtete in dem oben genannten Video Dank an die russische Botschaft und
an die russischen Nachrichtendienste aus. Wie kann es sein, dass
ukrainische Kinder in Österreich anscheinend von russischen
Nachrichtendiensten bewacht bzw. lokalisiert werden?
- Nahm sich die DSN dieses Falles
an?
- Wenn ja, wann inwiefern durch
welchen durch wen gesetzte Maßnahme?
- Nahm sich die DSN generell des
Schutzes ukrainischer Kinder und Jugendliche in Österreich gegen
Bedienstete Russlands und russische Nachrichtendienste an?
- Wenn ja, wann inwiefern durch
welchen durch wen gesetzte Maßnahme?
- Wurden Vorkehrungen seitens Ihres
Ministeriums getroffen, um ukrainische Kinder in
Österreich gegen Bedienstete Russlands und russische
Nachrichtendienste zu schützen?
- Wenn ja, welche und aufgrund
welcher wann durch wen gesetzte Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, welche Maßnahme(n)
planen Sie bzw. Ihr Ressort wann durch wen noch zu setzen?
- In der Anfragebeantwortung mit
dem Titel "Ukraine-'Seminar' in der LPD Wien" (11681/AB)
antworteten Sie auf die Frage, wer letztlich die Vortragenden des
"Seminars" waren, dass Sie diese und ähnliche Fragen dazu
(siehe die Fragen 10, 12b, 12c, 15 und 19a) wegen Datenschutzgründen
nicht beantworten können und auch keine ausdrückliche Zustimmung
der Betroffenen zur Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten vorliegt.
Haben Sie um das Einverständnis zur Übermittlung per
Anfragebeantwortung der von uns erfragten personenbezogenen Daten bei den
Betroffenen angefragt?
- Wenn ja, welche Antworten
erhielten Sie?
- Wenn nein, warum haben Sie dies
nicht getan?
- In der Anfragebeantwortung mit
dem Titel "Ukraine-"Seminar" in der LPD Wien"
(11681/AB) antworteten Sie auf die Frage, ob sich Teilnehmer:innen des
"Seminars" kritisch dazu äußerten, dass Sie aufgrund
von Datenschutz und aufgrund der Amtsverschwiegenheit dazu nicht antworten
können. Welche gesetzlichen Regelungen würden durch eine
Beantwortung Ihrerseits mit "ja" oder "nein" verletzt
werden (bitte um genaue Anführung des Paragrafen und der
entsprechenden nachvollziehbaren Subsumtion)?
- In der folgenden Frage wollten
wir von Ihnen wissen, ob sich durch kritische Äußerungen von
Teilnehmer:innen dadurch deren Arbeitssituation verschlechtert haben.
Auch diese Fragen konnten Sie aufgrund von Datenschutz und
Amtsverschwiegenheit nicht beantworten. Aufgrund der Tatsache, dass wir
in unserer Frage keine personenbezogenen Daten erfragten, die in
irgendeiner Weise auf eine Person rückführbar gewesen
wären: Welche gesetzlichen Regelungen würden durch eine
Beantwortung Ihrerseits mit "ja" oder "nein" verletzt
werden (bitte um genaue Anführung des Paragrafen und der
entsprechenden nachvollziehbaren Subsumtion)?
- In der darauffolgenden Frage
wollten wir von Ihnen wissen - falls es zu einer Verschlechterung der
Arbeitssituation gekommen ist - was sich wodurch und inwiefern an der
Arbeitssituation verschlechtert hat. Auch hier wurden keine personenbezogenen
Daten erfragt, sondern lediglich anonym erfragt, wie sich die jeweilige
Arbeitssituation (z.B. Versetzung, Überstunden, Mobbing am
Arbeitsplatz, schlechtere Aussichten auf Beförderung etc.)
verschlechtert hat. Welche gesetzlichen Regelungen würden durch eine
Beantwortung Ihrerseits verletzt werden (bitte um genaue Anführung
des Paragrafen und der entsprechenden nachvollziehbaren Subsumtion)?
- Möchten Sie sich für
eine anonymisierte Beantwortung meiner Fragen 2, 2a und 2b entscheiden?