14815/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.04.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage: Verbringung von ukrainischen Jugendlichen nach Russland

 

Zwei ukrainische Jugendliche sind am 14. Januar 2023 von Tirol nach Moskau gebracht worden. Eigenmächtig soll ein Bediensteter der Landesvolksanwaltschaft Tirol mit den zwei Minderjährigen zu deren Müttern nach Moskau gereist sein. Die Familien lebten ursprünglich in der ostukrainischen Region Luhansk, aus welcher die Jugendlichen im März vergangenen Jahres, kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, evakuiert und schließlich nach Tirol gebracht worden sind.

Medienberichten zufolge wussten weder die heimischen noch die ukrainischen Behörden von der Aktion. Der Bedienstete soll im Alleingang gehandelt haben und wurde vorübergehend suspendiert. "Es ist unerhört, dass jemand zwei Jugendliche aus der Obhut des Landes gezogen und sie nach Moskau gebracht hat“, sagt der ukrainische Honorarkonsul in Tirol, Walter Peer. Auch Landesamtsdirektor Herbert Forster bekräftigte, dass das Vorgehen weder abgesprochen noch das Land Tirol in irgendeiner Weise involviert gewesen sei.1 Der Bedienstete soll außerdem auf Ersuchen einer russischen Kollegin tätig geworden sein, eine Frau, die, so wie er auch, im Europäischen Ombudsmann-Instituts engagiert ist. Seinen Angaben zufolge habe er über die russische Botschaft Informationen erhalten, wonach sich die Mütter der Jugendlichen bereits in Russland befänden und eine Familienzusammenführung wünschten.2

Die LDP Tirol soll am 13.01.2023 einen Bericht an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt haben. Die genauen Umstände der Verbringung sollen noch geprüft werden, es seien Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden. Aus den Beantwortungen zu den NEOS-Anfragen 13552/J und 13555/J bestätigte sich, dass sowohl Innen- als auch Außenministerium über die Verbringung von ukrainischen Jugendlichen nach Moskau nichts wussten. Eine Familienzusammenführung sei ohne Beteiligung der betroffenen Botschaften grundsätzlich möglich. Keines der beiden Ministerien ist über den Verbleib der Jugendlichen in Kenntnis. Weiters führte das Innenministerium aus, dass für die freiwillige Rückkehr von unbegleiteten Minderjährigen keine besonderen Bestimmungen gelten - Voraussetzung ist lediglich die schriftliche Zustimmung der/s Obsorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter:in in Österreich „mit der auch bestätigt wird, dass die Rückkehr dem Kindeswohl entspricht“. Fraglich ist, ob dies zur Sicherstellung des Kindeswohls ausreichend ist. Bei „Bedarf“ wird durch IOM ein „Family Assessment“ durchgeführt, was die Frage aufwirft, durch wen beurteilt wird, ob „Bedarf“ besteht oder nicht und nach welchen Kriterien dies beurteilt wird. Eine Begleitung der Rückkehr durch IOM erfolgt jedenfalls nur bis zum 15. Lebensjahr. Was der Regelfall ist - die Zustimmung des Obsorgeberechtigten oder das Assessment des IOM - wird nicht ausgeführt.3

Der Fall ist mehr als skurril. So berichtete Profil: Als die Jugendlichen in Russland ankamen nahm die russische „Ombudsfrau für Menschenrechte“ Tatjana Moskalkowa ein Video auf, dass die beiden Jugendlichen gemeinsam mit ihren Müttern in Moskau zeigte und die „Rückkehr“ der „nach Österreich geschmuggelten“ jungen Leute zu ihren Eltern zelebrierte. Es sei russischen Diplomaten sowie dem Nachrichtendienst zu verdanken, dass die Kinder von Tirol nach Moskau kamen. Flankiert wird sie von den Jugendlichen und deren Müttern, die allesamt nicht gerade glücklich aussehen.4 Weiters berichtete Profil, der Tiroler Landesbeamte zeigte den Betreuern der Jugendlichen Dokumente auf Russisch mit einer Vollmacht der Mütter. Nachdem er die beiden Jugendlichen mit dem Zug nach Wien und dann mit dem Flugzeug nach Moskau begleitet hatte, war er zu einem Kongress des Europäischen Ombudsmann-Instituts (EOI) nach Ankara weitergereist - gemeinsam mit seiner russischen Kollegin Moskalkowa sitzt er im Vorstand der EOI. Der ukrainische Botschafter berichtete Profil, dass die notariell beglaubigten Vollmächte, die der Botschaft vorliegen, nicht rechtskräftig im Sinne der Haager Konvention seien. Der ukrainische Botschafter bezweifelt demnach, dass die Mütter der beiden Jugendlichen die Vollmacht freiwillig unterschrieben haben. Immerhin seien sie damit einverstanden gewesen, dass die beiden ins Ausland reisen. Außerdem hätte es durchaus auch legale Wege gegeben, die Familien zusammenzuführen. Einer der betroffenen Jugendlichen erreicht in zwei Jahren das Wehrpflichtalter und könnte demnach, sollte der russische Aggressionskrieg gegen die Ukraine bis dahin andauern, eingezogen – und damit gezwungen werden, als Soldat aufseiten Russlands gegen seine alte Heimat zu kämpfen.5 Noch schlimmer wird es, wenn man bedenkt, dass Russland seit Beginn des Angriffskriegs bereits tausende ukrainische Kinder nach Russland verschleppt hat. Deren von Präsident Putin geförderte Zwangsintegration könnte nun zu Anklagen vor dem Internationalen Strafgerichtshof führen.6

Laut der letzten Medienberichte zu dem Fall wird die Innsbrucker Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren einleiten. Der Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr führte aus, die Reise sei "einvernehmlich" und auf "Wunsch der Mütter und der Jugendlichen" erfolgt. Das Justizministerium sah dies nach einer Prüfung genauso.7 

 

  1. https://www.tt.com/artikel/30843045/jugendliche-ukrainer-von-tirol-nach-moskau-gebracht-viele-fragen-offen
  2. https://tirol.orf.at/stories/3190352/
  3. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13552 und https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13555
  4. https://riafan.ru/23840563-nezakonno_vivezennih_v_avstriyu_podrostkov_iz_lnr_vernuli_roditelyam
  5. https://www.profil.at/morgenpost/geheime-mission-nach-moskau/402296348
  6. https://www.nzz.ch/international/ukraine-krieg-russland-verschleppt-ukrainische-kinder-ld.1730341?reduced=true
  7. https://www.diepresse.com/6266140/junge-ukrainer-nach-moskau-gebracht-staatsanwaltschaft-ermittelt-nicht

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Waren Sie bzw. Ihr Ministerium bezüglich dieses Falles in Kontakt mit der ukrainischen Botschaft bzw. dem ukrainischen Botschafter?
    1. Wenn ja, wann wer mit wem?
    2. Wenn ja, Gespräche welchen Inhalts wurden geführt?

                                          i.    Mit welchem Ergebnis?

    1. Wer suchte für welches Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder das Gegenüber?
    2. Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr Ministerium den Kontakt gesucht?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Waren Sie bzw. Ihr Ministerium bezüglich dieses Falles in Kontakt mit der russischen Botschaft bzw. dem russischen Botschafter?
    1. Wenn ja, wann wer mit wem?
    2. Wenn ja, Gespräche welchen Inhalts wurden geführt?

                                          i.    Mit welchem Ergebnis?

    1. Wer suchte für welches Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder das Gegenüber?
    2. Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr Ministerium den Kontakt gesucht?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Waren Sie bzw. Ihr Ministerium bezüglich dieses Falles in Kontakt mit dem Europäischen Ombudsmann-Institut?
    1. Wenn ja, wann wer mit wem?
    2. Wenn ja, Gespräche welchen Inhalts wurden geführt?

                                          i.    Mit welchem Ergebnis?

    1. Wer suchte für welches Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder das Gegenüber?
    2. Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr Ministerium den Kontakt gesucht?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Waren Sie bzw. Ihr Ministerium bezüglich dieses Falles in Kontakt mit der russischen Ombudsfrau, Tatjana Moskalkowa?
    1. Wenn ja, wann wer mit wem?
    2. Wenn ja, Gespräche welchen Inhalts wurden geführt?

                                          i.    Mit welchem Ergebnis?

    1. Wer suchte für welches Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder das Gegenüber?
    2. Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr Ministerium den Kontakt gesucht?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Waren Sie bzw. Ihr Ministerium bezüglich dieses Falles in Kontakt mit den betroffenen Jugendlichen bzw. einem/einer der Betroffenen?
    1. Wenn ja, wann wer mit wem?
    2. Wenn ja, Gespräche welchen Inhalts wurden geführt?

                                          i.    Mit welchem Ergebnis?

    1. Wer suchte für welches Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder das Gegenüber?
    2. Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr Ministerium den Kontakt gesucht?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Waren Sie bzw. Ihr Ministerium bezüglich dieses Falles in Kontakt mit den betroffenen Müttern bzw. einer der betroffenen Mütter?
    1. Wenn ja, wann wer mit wem?
    2. Wenn ja, Gespräche welchen Inhalts wurden geführt?

                                          i.    Mit welchem Ergebnis?

    1. Wer suchte für welches Gespräch jeweils den Kontakt: Sie bzw. Ihr Ministerium oder das Gegenüber?
    2. Wenn nein, haben Sie bzw. Ihr Ministerium den Kontakt gesucht?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. War bisher in der Praxis eine schriftliche Zustimmung der/s Obsorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter:in in Österreich ausreichend, um festzustellen, dass die Rückkehr dem Kindeswohl entspricht?
    1. Gibt es - in jenen Fällen, in denen IOM kein Family Assessment durchführt - keine weitere Prüfung zur Sicherstellung des Kindeswohls?
  1. Anhand welcher Kriterien wird beurteilt, ob „Bedarf“ für ein Family Assessment durch das IOM besteht oder nicht?
    1. Durch wen bzw. welche Behörde?
    2. Wie verläuft das Family Assessment und was wird konkret geprüft?
  1. Inwiefern wurde in diesem konkreten Fall geprüft, ob die Notwendigkeit eines Family Assessment durch das IOM besteht?
    1. Wann und durch wen bzw. welche Behörde?
    2. Wie kam wer zu dem Schluss, dass diese Notwendigkeit nicht besteht?
    3. Wer war in diese Entscheidung eingebunden? 
  1. Wie viele Fälle der freiwilligen Rückkehr von unbegleiteten Minderjährigen gab es im Jahr 2022? Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit, Destination und mündig/unmündig.
    1. In wie vielen Fällen reichte hierfür lediglich die schriftliche Zustimmung des Obsorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters in Österreich?
    2. In wie vielen Fällen wurde seitens IOM ein Family Assessment durchgeführt?
    3. In wie vielen Fällen wurden die betroffenen Minderjährigen bei der Rückkehr begleitet?
  1. Wurde aufgrund dieses Falles in Ihrem Ressort Zeit aufgewendet, mögliche Defizite vonseiten des Ressorts
    1. im konkreten Fall
    2. im grundsätzlichen Ablauf des bestehenden Verfahrens der Familienzusammenführung zu identifizieren? 
    3. Wenn ja, wann durch Gespräche welcher Verantwortlichen zu welchem Inhalt? 
    4. Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis? 
    5. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bzw. Ihr Ressort gesetzt, damit künftig - mit Blick auf diesen Fall - welche Vorfälle verhindert werden können?
    1. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr Ressort noch wann durch wen setzen?
    2. Sollten keine Maßnahmen gesetzt worden sein bzw. geplant sein: warum nicht?
  1. Haben Sie bzw. Ihr Ministerium vor, Maßnahmen zu setzen, damit in Zukunft das Kindeswohl systematisch bei jeder Verbringung ins Ausland von unbegleiteten Minderjährigen - über die schriftliche Zustimmung des Obsorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters in Österreich hinaus - geprüft wird?
    1. Sollen künftig für die freiwillige Rückkehr von unbegleiteten Minderjährigen besonderen Bestimmungen gelten?

                                          i.    Wenn ja, welche? 

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Haben Sie bzw. Ihr Ministerium inzwischen Informationen über den Verbleib der betroffenen Jugendlichen?
    1. Wenn ja, welche seit wann?
  1. Welche Schritte haben Sie bzw. Ihr Ressort aktiv gesetzt, um zur Aufklärung dieses Sachverhalts beizutragen?
    1. Wann jeweils?
  1. Die russische Ombudsfrau richtete in dem oben genannten Video Dank an die russische Botschaft und an die russischen Nachrichtendienste aus. Wie kann es sein, dass ukrainische Kinder in Österreich anscheinend von russischen Nachrichtendiensten bewacht bzw. lokalisiert werden?
  2. Nahm sich die DSN dieses Falles an? 
    1. Wenn ja, wann inwiefern durch welchen durch wen gesetzte Maßnahme?  
  1. Nahm sich die DSN generell des Schutzes ukrainischer Kinder und Jugendliche in Österreich gegen Bedienstete Russlands und russische Nachrichtendienste an? 
    1. Wenn ja, wann inwiefern durch welchen durch wen gesetzte Maßnahme? 
  1. Wurden Vorkehrungen seitens Ihres Ministeriums getroffen, um ukrainische Kinder in Österreich gegen Bedienstete Russlands und russische Nachrichtendienste zu schützen?
    1. Wenn ja, welche und aufgrund welcher wann durch wen gesetzte Maßnahme(n)?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Wenn nein, welche Maßnahme(n) planen Sie bzw. Ihr Ressort wann durch wen noch zu setzen? 
  1. In der Anfragebeantwortung mit dem Titel "Ukraine-'Seminar' in der LPD Wien" (11681/AB) antworteten Sie auf die Frage, wer letztlich die Vortragenden des "Seminars" waren, dass Sie diese und ähnliche Fragen dazu (siehe die Fragen 10, 12b, 12c, 15 und 19a) wegen Datenschutzgründen nicht beantworten können und auch keine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen zur Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten vorliegt. Haben Sie um das Einverständnis zur Übermittlung per Anfragebeantwortung der von uns erfragten personenbezogenen Daten bei den Betroffenen angefragt?
    1. Wenn ja, welche Antworten erhielten Sie?
    2. Wenn nein, warum haben Sie dies nicht getan?
  1. In der Anfragebeantwortung mit dem Titel "Ukraine-"Seminar" in der LPD Wien" (11681/AB) antworteten Sie auf die Frage, ob sich Teilnehmer:innen des "Seminars" kritisch dazu äußerten, dass Sie aufgrund von Datenschutz und aufgrund der Amtsverschwiegenheit dazu nicht antworten können. Welche gesetzlichen Regelungen würden durch eine Beantwortung Ihrerseits mit "ja" oder "nein" verletzt werden (bitte um genaue Anführung des Paragrafen und der entsprechenden nachvollziehbaren Subsumtion)?
    1. In der folgenden Frage wollten wir von Ihnen wissen, ob sich durch kritische Äußerungen von Teilnehmer:innen dadurch deren Arbeitssituation verschlechtert haben. Auch diese Fragen konnten Sie aufgrund von Datenschutz und Amtsverschwiegenheit nicht beantworten. Aufgrund der Tatsache, dass wir in unserer Frage keine personenbezogenen Daten erfragten, die in irgendeiner Weise auf eine Person rückführbar gewesen wären: Welche gesetzlichen Regelungen würden durch eine Beantwortung Ihrerseits mit "ja" oder "nein" verletzt werden (bitte um genaue Anführung des Paragrafen und der entsprechenden nachvollziehbaren Subsumtion)?
    2. In der darauffolgenden Frage wollten wir von Ihnen wissen - falls es zu einer Verschlechterung der Arbeitssituation gekommen ist - was sich wodurch und inwiefern an der Arbeitssituation verschlechtert hat. Auch hier wurden keine personenbezogenen Daten erfragt, sondern lediglich anonym erfragt, wie sich die jeweilige Arbeitssituation (z.B. Versetzung, Überstunden, Mobbing am Arbeitsplatz, schlechtere Aussichten auf Beförderung etc.) verschlechtert hat. Welche gesetzlichen Regelungen würden durch eine Beantwortung Ihrerseits verletzt werden (bitte um genaue Anführung des Paragrafen und der entsprechenden nachvollziehbaren Subsumtion)?
    3. Möchten Sie sich für eine anonymisierte Beantwortung meiner Fragen 2, 2a und 2b entscheiden?