14816/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.04.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ressourcen der WKStA

Für effiziente Ermittlungen im Bereich Korruption braucht es ausreichend kompetente Ressourcen - sowohl bei der WKStA selbst als auch im BAK (Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung).1

Seit Beginn der türkisgrünen Regierung sind zahlreiche zusätzliche Großverfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angefallen. Es ist offenkundig, dass sich die Verfahren mit den vorhandenen Ressourcen nicht in angemessener Frist erledigen lassen, was besonders von Seiten der ÖVP vehement kritisiert wird. Handlungen, die eine Verbesserung der Situation herbeiführen würden, sind von der Regierung jedoch nicht zu erkennen. Und das, obwohl sogar im türkisgrünen Regierungsprogramm die Stärkung der Korruptionsbekämpfung normiert ist. Zuletzt wurden zu Recht immer wieder zügige Ermittlungsverfahren eingefordert. Dies setzt allerdings die Zurverfügungstellung der nötigen Ressourcen voraus. Unser unselbständiger Entschließungsantrag zum Bundesfinanzgesetz 2022 (Justiz - Untergliederung 13) betreffend "Mehr Personalressourcen für die WKStA"3 wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen abgelehnt.

Mit dieser Anfrage wollen wir daher nachvollziehen können, was sich seit unserer letzten Anfrage zu dem Thema ("WKStA und das 'Ibiza'-Verfahren: Ressourcen und Unterstützung insb. gegen Attacken" (8749/J)2) getan hat, wodurch insbesondere unser Antrag auf mehr Personal für die WKStA vermeintlich obsolet wurde.

1 https://orf.at/stories/3290591/

2 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_08749/index.shtml

3 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/UEA/UEA_00654/index.shtml

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Laut der Anfragebeantwortung 8585/AB waren mit Stichtag 2.12.2021 52 Personen auf staatsanwaltschaftlichen Planstellen der WKStA ernannt. Wie viele staatsanwaltliche Planstellen hat die WKStA zum Zeitpunkt der Anfrage vorzuweisen (mit der Bitte um absolute Zahlen und Vollzeitäquivalente)? 
    1. Wie viele Dienstzuteilungen zu Lasten von Planstellen der WKStA bestehen zum Zeitpunkt der Anfrage?

                                          i.    Wo sind diese Personen dienstzugeteilt?

    1. Wie viele Dienstzuteilungen zugunsten von Planstellen der WKStA bestehen zum Zeitpunkt der Anfrage?

                                          i.    Wo sind diese Personen dienstzugeteilt?

    1. Wie viele Ersatzplanstellen hat die WKStA zum Zeitpunkt der Anfrage vorzuweisen?
  1. Wie viele Planstellen der WKStA sind aktuell vakant?
    1. Wie viele geeignete Bewerbungen langen durchschnittlich für eine vakante Planstelle einer/eines Oberstaatsanwält:in ein?
    2. Wie viele vakante Planstellen der WKStA konnten/können wegen mangelnden geeigneten Bewerber:innen nicht besetzt werden im Jahr 2022?
  1. Welche Maßnahmen wurden seitens des BMJ im Jahr 2022 jeweils wann genau getroffen, um eine Ressourcenerhöhung bei der WKStA zu bewerkstelligen?
  2. Laut der Anfragebeantwortung 8585/AB (Frage 7) konnte der WKStA ab 2022 eine A 1/3-Planstelle für Medienarbeit zur Verfügung gestellt werden. Ist diese Planstelle mit einem/einer Medienexpert:in nun besetzt?
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wie viele weitere Personen und auf wessen Planstelle sitzend, sind (wenn auch nur teilweise) mit Medienarbeit betraut?
  1. Vergleichend mit dem Personalstand vom 8.1.2020: ermitteln seit dem genannten Datum mehr Staatsanwält:innen bei der WKStA oder weniger (mit der Bitte um absolute Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
    1. Wenn es mehr sind, wie viele mehr (mit der Bitte um absolute Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
    2. Wenn es weniger sind, wie viele weniger (mit der Bitte um absolute Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
  1. Wie viel sog. Großverfahren werden von der WKStA zum Zeitpunkt der Anfrage geführt?
  2. Wie viele Personen mit spezialisierten Ausbildungen oder Fertigkeiten im IT-Bereich standen seit Beginn des "Ibiza"-Verfahrens bei der WKStA für die Auswertung von elektronischen Daten in diesem Verfahren zur Verfügung (bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Anzahl inkl. Stundenausmaß)?
  3. Wie viele Personen mit spezialisierten Ausbildungen oder Fertigkeiten im Wirtschafts-Bereich standen seit Beginn des "Ibiza"-Verfahrens bei der WKStA in diesem Verfahren zur Verfügung (bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Anzahl inkl. Stundenausmaß)?
  4. Wie viele (Ober-)Staatsanwält:innen sind für das "Ibiza"-Verfahren am 8.1.2023 zuständig (mit der Bitte um absolute Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
    1. Wie viele (Ober-)Staatsanwält:innen waren zum 8.1.2020 für das "Ibiza"-Verfahren zuständig (mit der Bitte um absolute Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
    2. Wie viele (Ober-)Staatsanwält:innen waren zum 8.1.2021 für das "Ibiza"-Verfahren zuständig (mit der Bitte um absolute Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
    3. Wie viele (Ober-)Staatsanwält:innen waren zum 8.1.2022 für das "Ibiza"-Verfahren zuständig (mit der Bitte um absolute Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
    4. Wie viele weitere Verfahren werden von selbigen Personen geführt (Stand heute)?
  1. In der Anfragebeantwortung auf die Anfrage "Wann gibt es endlich effiziente Verfahren auch bei komplexen Korruptionsfällen?" (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_12320/index.shtml) vom 7.12.2022 (12320/AB) wird geschrieben: "Zunächst wird betont, dass es sich bei der gesetzlich normierten fachaufsichtsbehördlichen Prüfung nicht um eine „Verfahrensverzögerung“, sondern um ein notwendiges, der Qualitätssicherung dienliches Instrumentarium handelt." In Wahrheit können aber irritierend viele Fragen zu Berichtslegung- und pflichten sowie deren Auswirkungen auf die Verfahrensdauer nicht beantwortet werden- dies mit Begründungen wie: "Dazu liegen mangels automationsunterstützter Auswertungsmöglichkeiten keinerlei Informationen vor", "Zu den weiteren Fragen wies die Leiterin der genannten Anklagebehörde darauf hin, dass zu diesen Fragen keine statistische Auswertung der Verfahrensautomation Justiz vorliegt" bzw. "Die genaue Aufschlüsselung (auch in Bezug auf die Beantwortung der Frage 20.a.i.) war sowohl für die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption als auch für die Oberstaatsanwaltschaft Wien mangels automationsunterstützter Auswertung im Rahmen der vorliegenden Beantwortung nicht ohne unberhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich, wofür um Verständnis gebeten wird."  Da also offensichtlich viele relevante Daten nicht erhoben werden: Durch welche Evaluierung kam wer wann zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Prüfung "nicht um eine 'Verfahrensverzögerung', sondern um ein notwendiges, der Qualitätssicherung dienliches Instrumentarium" handelt?
  2. Beabsichtigt das BMJ die für die Dienst- und Fachaufsicht relevanten Daten, wie beispielsweise die durchschnittliche Verfahrensdauer und die in der Anfragebeantwortung nicht beantworteten Fragen auf Seite 2, aber auch andere in der Anfrage abgefragten Daten zu erheben?
    1. Wenn ja, ab wann welche Daten?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. In der Anfragebeantwortung vom 7.12.2022 (12320/AB) wird von 63 Großverfahren geschrieben, welche bei der WKStA anhängig sind (S. 2 oben). Dies bedeutet ein Plus von 3 Großverfahren im Vergleich zur Anfragebeantwortung vom 24.1.2022 (8585/AB S.7). Um welche Verfahren handelt es sich (bitte um alle Informationen, die die Ermittlungen nicht gefährden- insb. in clamorosen Causen)?