Eingelangt am 07.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an
die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ressourcen
der WKStA
Für effiziente Ermittlungen im Bereich
Korruption braucht es ausreichend kompetente Ressourcen - sowohl bei der WKStA
selbst als auch im BAK (Bundesamt für Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung).1
Seit Beginn der
türkisgrünen Regierung sind zahlreiche zusätzliche
Großverfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
(WKStA) angefallen. Es ist offenkundig, dass sich die Verfahren mit den vorhandenen
Ressourcen nicht in angemessener Frist erledigen lassen, was besonders von
Seiten der ÖVP vehement kritisiert wird. Handlungen, die eine Verbesserung
der Situation herbeiführen würden, sind von der Regierung jedoch
nicht zu erkennen. Und das, obwohl sogar im türkisgrünen
Regierungsprogramm die Stärkung der Korruptionsbekämpfung normiert
ist. Zuletzt wurden zu Recht immer wieder zügige Ermittlungsverfahren
eingefordert. Dies setzt allerdings die Zurverfügungstellung der
nötigen Ressourcen voraus. Unser unselbständiger
Entschließungsantrag zum Bundesfinanzgesetz 2022 (Justiz -
Untergliederung 13) betreffend "Mehr Personalressourcen für die
WKStA"3 wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und
Grünen abgelehnt.
Mit dieser Anfrage wollen wir daher
nachvollziehen können, was sich seit unserer letzten Anfrage zu dem Thema
("WKStA und das 'Ibiza'-Verfahren: Ressourcen und Unterstützung
insb. gegen Attacken" (8749/J)2) getan hat, wodurch
insbesondere unser Antrag auf mehr Personal für die WKStA vermeintlich
obsolet wurde.
1 https://orf.at/stories/3290591/
2 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_08749/index.shtml
3 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/UEA/UEA_00654/index.shtml
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Laut der
Anfragebeantwortung 8585/AB waren mit Stichtag 2.12.2021 52 Personen auf
staatsanwaltschaftlichen Planstellen der WKStA ernannt. Wie viele
staatsanwaltliche Planstellen hat die WKStA zum
Zeitpunkt der Anfrage vorzuweisen (mit der Bitte um absolute
Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
- Wie viele
Dienstzuteilungen zu Lasten von Planstellen der WKStA bestehen zum Zeitpunkt der Anfrage?
i. Wo sind diese Personen dienstzugeteilt?
- Wie viele
Dienstzuteilungen zugunsten von Planstellen der WKStA bestehen zum Zeitpunkt der Anfrage?
i. Wo sind diese Personen dienstzugeteilt?
- Wie viele
Ersatzplanstellen hat die WKStA zum Zeitpunkt
der Anfrage vorzuweisen?
- Wie viele
Planstellen der WKStA sind aktuell vakant?
- Wie viele
geeignete Bewerbungen langen durchschnittlich für eine vakante
Planstelle einer/eines Oberstaatsanwält:in ein?
- Wie viele vakante
Planstellen der WKStA konnten/können wegen mangelnden geeigneten
Bewerber:innen nicht besetzt werden im Jahr 2022?
- Welche
Maßnahmen wurden seitens des BMJ im Jahr 2022 jeweils wann genau
getroffen, um eine Ressourcenerhöhung bei der WKStA zu
bewerkstelligen?
- Laut der
Anfragebeantwortung 8585/AB (Frage 7) konnte der WKStA ab 2022 eine A
1/3-Planstelle für Medienarbeit zur Verfügung gestellt werden.
Ist diese Planstelle mit einem/einer Medienexpert:in nun besetzt?
- Wenn ja, seit
wann?
- Wie viele weitere
Personen und auf wessen Planstelle sitzend, sind (wenn auch nur
teilweise) mit Medienarbeit betraut?
- Vergleichend mit
dem Personalstand vom 8.1.2020: ermitteln seit dem genannten Datum mehr
Staatsanwält:innen bei der WKStA oder weniger (mit der Bitte um
absolute Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
- Wenn es mehr sind,
wie viele mehr (mit der Bitte um absolute Zahlen und
Vollzeitäquivalente)?
- Wenn es weniger
sind, wie viele weniger (mit der Bitte um absolute Zahlen und
Vollzeitäquivalente)?
- Wie viel sog.
Großverfahren werden von der WKStA zum Zeitpunkt
der Anfrage geführt?
- Wie viele Personen
mit spezialisierten Ausbildungen oder Fertigkeiten im IT-Bereich standen
seit Beginn des "Ibiza"-Verfahrens bei der WKStA für die
Auswertung von elektronischen Daten in diesem Verfahren zur Verfügung
(bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Anzahl inkl.
Stundenausmaß)?
- Wie viele Personen
mit spezialisierten Ausbildungen oder Fertigkeiten im Wirtschafts-Bereich
standen seit Beginn des "Ibiza"-Verfahrens bei der WKStA in
diesem Verfahren zur Verfügung (bitte um Aufschlüsselung nach
Monat und Anzahl inkl. Stundenausmaß)?
- Wie viele
(Ober-)Staatsanwält:innen sind für das
"Ibiza"-Verfahren am 8.1.2023 zuständig (mit der Bitte um
absolute Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
- Wie viele
(Ober-)Staatsanwält:innen waren zum 8.1.2020 für das
"Ibiza"-Verfahren zuständig (mit der Bitte um absolute
Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
- Wie viele
(Ober-)Staatsanwält:innen waren zum 8.1.2021 für das
"Ibiza"-Verfahren zuständig (mit der Bitte um absolute
Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
- Wie viele
(Ober-)Staatsanwält:innen waren zum 8.1.2022 für das
"Ibiza"-Verfahren zuständig (mit der Bitte um absolute
Zahlen und Vollzeitäquivalente)?
- Wie viele weitere
Verfahren werden von selbigen Personen geführt (Stand heute)?
- In der
Anfragebeantwortung auf die Anfrage "Wann gibt es endlich effiziente
Verfahren auch bei komplexen Korruptionsfällen?" (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_12320/index.shtml)
vom 7.12.2022 (12320/AB) wird geschrieben: "Zunächst
wird betont, dass es sich bei der gesetzlich normierten
fachaufsichtsbehördlichen Prüfung nicht um eine
„Verfahrensverzögerung“, sondern um ein notwendiges, der
Qualitätssicherung dienliches Instrumentarium handelt." In
Wahrheit können aber irritierend viele Fragen zu Berichtslegung-
und pflichten sowie deren Auswirkungen auf die Verfahrensdauer nicht
beantwortet werden- dies mit Begründungen wie: "Dazu liegen
mangels automationsunterstützter Auswertungsmöglichkeiten
keinerlei Informationen vor", "Zu den weiteren Fragen wies die
Leiterin der genannten Anklagebehörde darauf hin, dass zu diesen
Fragen keine statistische Auswertung der Verfahrensautomation Justiz
vorliegt" bzw. "Die genaue Aufschlüsselung (auch in
Bezug auf die Beantwortung der Frage 20.a.i.) war sowohl für die
Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und
Korruption als auch für die Oberstaatsanwaltschaft Wien mangels
automationsunterstützter Auswertung im Rahmen der vorliegenden
Beantwortung nicht ohne unberhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand möglich, wofür um Verständnis gebeten
wird." Da also offensichtlich viele relevante Daten nicht
erhoben werden: Durch welche Evaluierung kam wer wann zu dem
Ergebnis, dass es sich bei der Prüfung "nicht um eine
'Verfahrensverzögerung', sondern um ein notwendiges, der
Qualitätssicherung dienliches Instrumentarium" handelt?
- Beabsichtigt das
BMJ die für die Dienst- und Fachaufsicht relevanten Daten, wie
beispielsweise die durchschnittliche Verfahrensdauer und die in der
Anfragebeantwortung nicht beantworteten Fragen auf Seite 2, aber auch
andere in der Anfrage abgefragten Daten zu erheben?
- Wenn ja, ab wann
welche Daten?
- Wenn nein, warum
nicht?
- In der
Anfragebeantwortung vom 7.12.2022 (12320/AB) wird von 63
Großverfahren geschrieben, welche bei der WKStA anhängig sind
(S. 2 oben). Dies bedeutet ein Plus von 3 Großverfahren im Vergleich
zur Anfragebeantwortung vom 24.1.2022 (8585/AB S.7). Um welche Verfahren
handelt es sich (bitte um alle Informationen, die die Ermittlungen nicht
gefährden- insb. in clamorosen Causen)?