14840/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.04.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern

 

Österreich hat im Vergleich zu vielen anderen Staaten eine relativ hohe Sozialquote und landet damit am fünften Platz im EU-Vergleich (1). Einen großen Anteil dieser Leistungen stellen Familienleistungen dar, die allen Kindern einen möglichst gleichberechtigten Start ins Leben ermöglichen sollten. Im Sinne einer evidenzbasierten Politik ist es daher zu begrüßen, dass die Wirkung von staatlichen Zahlungen untersucht wird und Kostenanalysen durchgeführt werden. Wie eine Analyse des WIFO im Auftrag des BMSGPK zeigte, werden für Alleinerziehende die Kinderkosten gerade einmal zu einem Drittel getragen (2). Problematischer an dem Ergebnis ist, dass der Profit aus Familienleistungen mit dem Einkommen steigt, anstelle weniger wohlhabende Familien zu unterstützen, unterstützen die Familienleistungen also besser verdienende Familien. Von ausgleichenden Wirkungen kann also keine Rede sein.

Wichtig ist hier allerdings eine Unterscheidung: Hauptaugenmerk der WIFO-Studie waren Steuer- und damit Bundesfaktoren. Naheliegend wäre also, dass gerade diese Bundesfaktoren tendenziell die Einkommensunterschiede verstärken. Ein oft erwähntes Instrument in diesen Steuerleistungen ist der Familienbonus Plus. Gerne wird er auch explizit als Beispiel zur Stärkung von Frauen genannt (3), gewisse praktische Probleme werden dabei aber nicht berücksichtigt. Beispielsweise kann der Familienbonus Plus bei einem Kind erst ab einem Monatseinkommen von 1.673 Euro voll ausgeschöpft werden (4), viele Alleinverdiener:innen, die potenziell auch nur in Teilzeit arbeiten, erreichen aber nicht einmal dieses Gehalt - was bedeutet, dass der Familienbonus bei schwächer verdienenden Haushalten potenziell weniger Entlastung darstellt, als bei besser verdienenden.

Erschwerend kommt hinzu, das es gerade bei getrennt lebenden Eltern oftmals Probleme aufgrund der Aufteilung gibt. So haben Bürgermails an den NEOS Parlamentsklub ergeben, dass unterhaltszahlende Elternteile den Familienbonus Plus beantragen können, ohne, dass der unterhaltsempfangende Elternteil darüber vom BMF informiert wird. In diesem Fall wird der Familienbonus automatisch zwischen den Elternteilen geteilt und Unterhaltsempfänger eventuell mit Rückforderungen durch das Finanzamt konfrontiert werden - was schlimmstenfalls für Alleinerzieher:innen aufgrund der Rückzahlung zu finanziellen Engpässen führt. 

  1. https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/10246898/3-22112019-AP-DE.PDF.pdf/526c1e4d-9f19-06b2-090d-9515b4001cca?t=1576247604000
  2. https://orf.at/stories/3240499/
  3. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230308_OTS0054/pfurtscheller-zum-weltfrauentag-viele-massnahmen-treiben-die-gleichstellung-voran
  4. https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/familienbonusplus-faq.html#Allgemeines%20zum%20Familienbonus%20Plus

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Familienbeihilfeanspruchsberechtigte haben seit 2019 den Familienbonus Plus in voller Höhe beantragt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Veranlagungsjahr und Geschlecht auch für alle Unterfragen) 
    1. Bei wie vielen dieser Fälle beantragte eine andere Person, die Anspruch auf den UAB für das gleiche Kind hatte, für das jeweilige Veranlagungsjahr den Familienbonus Plus?
    2. In wie vielen Fällen hat das Finanzamt einen Rückforderungsbescheid betreffend Rückzahlung des Familienbonus Plus ausgestellt?
    3. Gab es Fälle, in denen Betroffene über einen weiteren Antrag auf Auszahlung des Familienbonus Plus informiert wurden?
    4. Welchen Zeitraum haben Betroffene, um die Rückforderung zu erfüllen?
    5. In wie vielen Fällen konnten Betroffene den Familienbonus Plus nicht zurückzahlen?
    6. Wie hoch ist die Gesamtsumme dieser Fälle, die das Finanzamt bislang zurückgefordert hat?
  1. Wie viele Familienbeihilfeanspruchsberechtigte  haben jeweils getrennt nach Veranlagungsjahr seit 2019 den Familienbonus Plus zu 50 Prozent beantragt?
    1. In wie vielen dieser Fälle hat eine zweite Person den Familienbonus Plus zu 50 Prozent beantragt?
    2. In wie vielen dieser Fälle hat das Finanzamt jeweils nach Veranlagungsjahr einen Rückforderungsbescheid betreffend Rückzahlung des Familienbonus Plus ausgestellt?
    3. Gab es Fälle, in denen Betroffene über einen weiteren Antrag auf Auszahlung des Familienbonus Plus informiert wurden?
    4. Wie hoch ist die Summe für diese Fälle, die das Finanzamt zurückgefordert hat?
    5. Welchen Zeitraum haben Betroffene, um die Rückforderung zu erfüllen?
    6. In wie vielen Fällen konnten Betroffene den Familienbonus Plus nicht zurückzahlen?