14840/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern
Österreich hat im Vergleich zu vielen anderen Staaten eine relativ hohe Sozialquote und landet damit am fünften Platz im EU-Vergleich (1). Einen großen Anteil dieser Leistungen stellen Familienleistungen dar, die allen Kindern einen möglichst gleichberechtigten Start ins Leben ermöglichen sollten. Im Sinne einer evidenzbasierten Politik ist es daher zu begrüßen, dass die Wirkung von staatlichen Zahlungen untersucht wird und Kostenanalysen durchgeführt werden. Wie eine Analyse des WIFO im Auftrag des BMSGPK zeigte, werden für Alleinerziehende die Kinderkosten gerade einmal zu einem Drittel getragen (2). Problematischer an dem Ergebnis ist, dass der Profit aus Familienleistungen mit dem Einkommen steigt, anstelle weniger wohlhabende Familien zu unterstützen, unterstützen die Familienleistungen also besser verdienende Familien. Von ausgleichenden Wirkungen kann also keine Rede sein.
Wichtig ist hier allerdings eine Unterscheidung: Hauptaugenmerk der WIFO-Studie waren Steuer- und damit Bundesfaktoren. Naheliegend wäre also, dass gerade diese Bundesfaktoren tendenziell die Einkommensunterschiede verstärken. Ein oft erwähntes Instrument in diesen Steuerleistungen ist der Familienbonus Plus. Gerne wird er auch explizit als Beispiel zur Stärkung von Frauen genannt (3), gewisse praktische Probleme werden dabei aber nicht berücksichtigt. Beispielsweise kann der Familienbonus Plus bei einem Kind erst ab einem Monatseinkommen von 1.673 Euro voll ausgeschöpft werden (4), viele Alleinverdiener:innen, die potenziell auch nur in Teilzeit arbeiten, erreichen aber nicht einmal dieses Gehalt - was bedeutet, dass der Familienbonus bei schwächer verdienenden Haushalten potenziell weniger Entlastung darstellt, als bei besser verdienenden.
Erschwerend kommt hinzu, das es gerade bei getrennt lebenden Eltern oftmals Probleme aufgrund der Aufteilung gibt. So haben Bürgermails an den NEOS Parlamentsklub ergeben, dass unterhaltszahlende Elternteile den Familienbonus Plus beantragen können, ohne, dass der unterhaltsempfangende Elternteil darüber vom BMF informiert wird. In diesem Fall wird der Familienbonus automatisch zwischen den Elternteilen geteilt und Unterhaltsempfänger eventuell mit Rückforderungen durch das Finanzamt konfrontiert werden - was schlimmstenfalls für Alleinerzieher:innen aufgrund der Rückzahlung zu finanziellen Engpässen führt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende