Eingelangt am 19.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus
Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Erkenntnisse aus dem Betrieb des
Gesichtserkennungssystems
Unter Gesichtserkennungstechnologie wird eine
Art biometrisches Verfahren verstanden, welches dazu dient, Personen zu
identifizieren oder zu authentifizieren. In Österreich kommt die
Gesichtserkennungstechnologie zur Strafverfolgung zum Einsatz und wird vom
Bundeskriminalamt verwendet, um unbekannte Täter:innen zu identifizieren.
Mithilfe der Software sollen Bilder eines Gesichtes, wie zum Beispiel Fotos aus
Überwachungskameras, mit den Fotos einer Referenzdatenbank der
Sicherheitsbehörden („Zentrale Erkennungsdienstliche Evidenz“)
abgeglichen werden. Laut Amnesty International sind in Österreich potentiell ca.
600.000 Personen vom Einsatz betroffen, nämlich diejenigen Personen, die
in der „Zentralen erkennungsdienstlichen Evidenz“ gespeichert sind.
Laut Innenministerium werden mithilfe der Software Gesichtsbilder von Personen
mit jenen in der erkennungsdienstlichen Evidenz abgeglichen, als Bild kann hier
beispielsweise ein Standbild eines Videos (zum Beispiel aus einer
Überwachungskamera auf einem Bahnhof) oder ein Foto verwendet
werden.
In Österreich hat das BMI die Software
FaceVACS-DBScan von der Atos IT Solutions and Services GmbH sowie der Cognitec
Systems GmbH als Subunternehmer angekauft. Da es sich dabei um private
Unternehmen handelt, unterliegen die genaue Programmstruktur sowie der
Algorithmus der Software dem Betriebsgeheimnis und sind daher laut der
Anfragebeantwortung 2662/AB auch dem BMI nicht bekannt. In Österreich
startete am 1. August 2020 der Regelbetrieb des Gesichtserkennungssystems im
Bundeskriminalamt, laut der Anfragebeantwortung war geplant, die Arbeiten
für die Arbeitsumgebung in den Landeskriminalämtern für den
Betrieb des Gesichtserkennungssystems spätestens im 1. Quartal 2021
abzuschließen und dann den Regelbetrieb in den Landeskriminalämtern
zu starten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Hat der Regelbetrieb in den Landeskriminalämtern
gestartet?
- Wenn ja: wann?
- Wenn nein: warum nicht?
- Wird nach wie vor die
Gesichtserkennungssoftware FaceVACS-DBScan von der
Firma Atos IT Solutions and Services verwendet?
- Falls nein: was hat sich geändert?
- Handelt es sich bei der aktuellen Version
der Software nach wie vor um ein nicht lernendes System?
- Falls es sich mittlerweile um ein lernendes
System handelt: bitte um Bekanntgabe des Zeitpunktes dieser Änderung
und Erläuterung der Funktionsweise.
- Werden nach wie vor keine Live Abgleiche mit
der Software durchgeführt?
- Falls mittlerweile Live Abgleiche
durchgeführt werden: bitte um Bekanntgabe des Zeitpunktes dieser
Änderung und Erläuterung der Funktionsweise.
- Erfolgt der Suchvorgang mit der Software
weiterhin nicht automatisch, sondern wird durch einen Beamten, bzw. eine
Beamtin ausgelöst?
- Falls nein: Was hat sich geändert, wie
erfolgt der Suchvorgang nun?
- Findet der Datenausgleich weiterhin
ausschließlich mit der Referenzdatenbank "Erkennungsdienstliche
Evidenz“ statt?
- Falls nein: mit welchen anderen Datenbanken
findet der Abgleich statt?
- Findet ein Abgleich mit Bildern auf
sozialen Medien statt?
- In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2020
ein Abgleich mit dem Gesichtserkennungssystem durchgeführt?
- In wie vielen dieser Fälle wurde von
den Ermittlungsdienststellen bestätigt, dass der Abgleich mit dem
Gesichtserkennungssystem zur Identifizierung des unbekannten Täters
geführt hat. (bitte auch um Aufstellung dieser Straftaten)
- In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2021
ein Abgleich mit dem Gesichtserkennungssystem durchgeführt?
- In wie vielen dieser Fälle wurde von
den Ermittlungsdienststellen bestätigt, dass der Abgleich mit dem
Gesichtserkennungssystem zur Identifizierung des unbekannten Täters
geführt hat. (bitte auch um Aufstellung dieser Straftaten)
- In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2022
ein Abgleich mit dem Gesichtserkennungssystem durchgeführt?
- In wie vielen dieser Fälle wurde von
den Ermittlungsdienststellen bestätigt, dass der Abgleich mit dem
Gesichtserkennungssystem zur Identifizierung des unbekannten Täters
geführt hat. (bitte auch um Aufstellung dieser Straftaten)
- In vorigen Anfragebeantwortungen wurde die
große Abhängigkeit der Ergebnisse von der
Lichtbildqualität thematisiert, besteht dieses Problem weiterhin,
bzw. konnten hier Verbesserungen getroffen werden?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, wird an Verbesserungen
gearbeitet
i. Wenn ja, an welchen, wie und durch wen?
ii. Wenn ja, bis wann wird mit Verbesserungen gerechnet?
iii. Wenn nein, warum nicht?
- Ist der Einsatz von Überwachungskameras
mit Echtzeitüberwachungsfunktion in Planung?