14841/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.04.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Erkenntnisse aus dem Betrieb des Gesichtserkennungssystems

 

Unter Gesichtserkennungstechnologie wird eine Art biometrisches Verfahren verstanden, welches dazu dient, Personen zu identifizieren oder zu authentifizieren. In Österreich kommt die Gesichtserkennungstechnologie zur Strafverfolgung zum Einsatz und wird vom Bundeskriminalamt verwendet, um unbekannte Täter:innen zu identifizieren. Mithilfe der Software sollen Bilder eines Gesichtes, wie zum Beispiel Fotos aus Überwachungskameras, mit den Fotos einer Referenzdatenbank der Sicherheitsbehörden („Zentrale Erkennungsdienstliche Evidenz“) abgeglichen werden. Laut Amnesty International sind in Österreich potentiell ca. 600.000 Personen vom Einsatz betroffen, nämlich diejenigen Personen, die in der „Zentralen erkennungsdienstlichen Evidenz“ gespeichert sind. Laut Innenministerium werden mithilfe der Software Gesichtsbilder von Personen mit jenen in der erkennungsdienstlichen Evidenz abgeglichen, als Bild kann hier beispielsweise ein Standbild eines Videos (zum Beispiel aus einer Überwachungskamera auf einem Bahnhof) oder ein Foto verwendet werden. 

In Österreich hat das BMI die Software FaceVACS-DBScan von der Atos IT Solutions and Services GmbH sowie der Cognitec Systems GmbH als Subunternehmer angekauft. Da es sich dabei um private Unternehmen handelt, unterliegen die genaue Programmstruktur sowie der Algorithmus der Software dem Betriebsgeheimnis und sind daher laut der Anfragebeantwortung 2662/AB auch dem BMI nicht bekannt. In Österreich startete am 1. August 2020 der Regelbetrieb des Gesichtserkennungssystems im Bundeskriminalamt, laut der Anfragebeantwortung war geplant, die Arbeiten für die Arbeitsumgebung in den Landeskriminalämtern für den Betrieb des Gesichtserkennungssystems spätestens im 1. Quartal 2021 abzuschließen und dann den Regelbetrieb in den Landeskriminalämtern zu starten. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Hat der Regelbetrieb in den Landeskriminalämtern gestartet?
    1. Wenn ja: wann?
    2. Wenn nein: warum nicht?
  1. Wird nach wie vor die Gesichtserkennungssoftware FaceVACS-DBScan  von der Firma Atos IT Solutions and Services verwendet? 
    1. Falls nein: was hat sich geändert?
  1. Handelt es sich bei der aktuellen Version der Software nach wie vor um ein nicht lernendes System?
    1. Falls es sich mittlerweile um ein lernendes System handelt: bitte um Bekanntgabe des Zeitpunktes dieser Änderung und Erläuterung der Funktionsweise.
  1. Werden nach wie vor keine Live Abgleiche mit der Software durchgeführt?
    1. Falls mittlerweile Live Abgleiche durchgeführt werden: bitte um Bekanntgabe des Zeitpunktes dieser Änderung und Erläuterung der Funktionsweise.
  1. Erfolgt der Suchvorgang mit der Software weiterhin nicht automatisch, sondern wird durch einen Beamten, bzw. eine Beamtin ausgelöst?
    1. Falls nein: Was hat sich geändert, wie erfolgt der Suchvorgang nun?
  1. Findet der Datenausgleich weiterhin ausschließlich mit der Referenzdatenbank "Erkennungsdienstliche Evidenz“ statt?
    1. Falls nein: mit welchen anderen Datenbanken findet der Abgleich statt?
    2. Findet ein Abgleich mit Bildern auf sozialen Medien statt?  
  1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2020 ein Abgleich mit dem Gesichtserkennungssystem durchgeführt?
    1. In wie vielen dieser Fälle wurde von den Ermittlungsdienststellen bestätigt, dass der Abgleich mit dem Gesichtserkennungssystem zur Identifizierung des unbekannten Täters geführt hat. (bitte auch um Aufstellung dieser Straftaten)
  1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2021 ein Abgleich mit dem Gesichtserkennungssystem durchgeführt?
    1. In wie vielen dieser Fälle wurde von den Ermittlungsdienststellen bestätigt, dass der Abgleich mit dem Gesichtserkennungssystem zur Identifizierung des unbekannten Täters geführt hat. (bitte auch um Aufstellung dieser Straftaten)
  1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2022 ein Abgleich mit dem Gesichtserkennungssystem durchgeführt?
    1. In wie vielen dieser Fälle wurde von den Ermittlungsdienststellen bestätigt, dass der Abgleich mit dem Gesichtserkennungssystem zur Identifizierung des unbekannten Täters geführt hat. (bitte auch um Aufstellung dieser Straftaten)
  1. In vorigen Anfragebeantwortungen wurde die große Abhängigkeit der Ergebnisse von der Lichtbildqualität thematisiert, besteht dieses Problem weiterhin, bzw. konnten hier Verbesserungen getroffen werden?
    1. Wenn ja, welche?
    2.  Wenn nein, warum nicht?
    3. Wenn nein, wird an Verbesserungen gearbeitet

                                          i.    Wenn ja, an welchen, wie und durch wen?

                                        ii.    Wenn ja, bis wann wird mit Verbesserungen gerechnet?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Ist der Einsatz von Überwachungskameras mit Echtzeitüberwachungsfunktion in Planung?