14843/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.04.2023
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kostenübernahme des Klimatickets für Ministeriumsmitarbeiter

 

 

In einem Rundschreiben vom 8. März 2023 (Geschäftszahl: 2023-0.145.091) informiert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über einen „Kostenersatz für das KlimaTicket Österreich als freiwillige Sozialleistung“. Darin heißt es, dass „in einer zweijährigen Pilotphase die Kosten für das KlimaTicket Österreich“ für die Mitarbeiter durch das Ressort übernommen werden. Es handle sich laut BMSGPK „um eine freiwillige Sozialleistung des Ressorts“. In den Genuss dieser Vergütung kommen „Bedienstete und Lehrlinge der Zentralstelle des BMSGPK, die dem Ressort seit mindestens 12 Monaten angehören“.

 

Auch in anderen Ressorts gibt es solche Maßnahmen, was nicht nur eine fragwürdige Privilegierung der Mitarbeiter gegenüber anderen Bundesbediensteten und den Bürgern im Allgemeinen darstellt, sondern auch Fragen nach Kosten, der Querfinanzierung des Klimatickets, sowie nach den tatsächlichen Absatzzahlen, welche gerade vom BMK immer als Erfolg herausgestrichen werden, aufwirft. 

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Auf wessen Initiative wird den Mitarbeitern Ihres Ressorts ein Kostenersatz für das Klimaticket gewährt?

a.    Seit wann wird dieser Kostenersatz gewährt?

b.    Wie viele Mitarbeiter haben diesen Kostenersatz bisher in Anspruch genommen?

c.    Gibt es Schätzungen, wie viele Mitarbeiter diesen in Anspruch nehmen werden?

d.    Ging diese Initiative vom BMK aus oder gab es diesbezüglichen Austausch mit anderen Ministerien?

2.    Auf welche Kosten wird sich der Kostenersatz für das Klimaticket für Ihr Ressort belaufen (bitte zumindest um eine grobe Schätzung)?

a.    Aus welchem Budgetposten wird der Kostenersatz finanziert?

3.    Mit welchem Argument bekommen Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz in Wien das Klimaticket (Kosten 1.095.- €), das Jahresticket der Wiener Linien käme ja um einiges billiger (Kosten 365.- €)?

a.    Wie viele Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz in Wien haben das Klimaticket beansprucht?

b.    Wie viele Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens haben das Klimaticket beansprucht?

c.    Wie viele Mitarbeiter Ihres Ministeriums nehmen eine Pendlerpauschale in Anspruch?

d.    Wie viele Mitarbeiter Ihres Ministeriums nehmen die Pendlerpauschale in Anspruch und haben das Klimaticket beantragt?

4.    Haben auch Kabinettsmitarbeiter Anspruch auf Kostenrückerstattung für das Klimaticket?