14850/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.04.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Jan Krainer, GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Folgeanfrage zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen aus ÖVP-Korruptionsfällen

 

Mit der schriftlichen Anfrage 13618/J wurde der Bundesminister für Finanzen befragt, welche disziplinar- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen verschiedene Bedienstete des BMF hatten. Schließlich hatte der nunmehrige Finanzminister Brunner zu seinem Amtsantritt volle Aufklärung versprochen. In der Anfragebeantwortung 13361/AB gab der Finanzminister bekannt, dass in seinem Ministerium bislang keine einzige (!!) Disziplinaranzeige erfolgt ist. Lediglich in nachgeordneten Dienststellen kam es zu Anzeigen. In der Anfragebeantwortung führte der Finanzminister aus, dass selbst bei bestehenden strafrechtlichen Vorwürfen nicht zwingend auch ein disziplinarrechtlicher Sachverhalt vorliegen müsse und dass das Disziplinarrecht nicht auf Vertragsbedienstete anwendbar sei. Nachdem disziplinarrechtliche Vorwürfe binnen kurzer Zeit verjähren (§ 94 Abs. 1 BDG) und Strafverfahren mitunter längere Zeit in Anspruch nehmen, stellen die unterfertigten Abgeordneten die folgende

Anfrage

1.       Wann haben Sie erstmals von den Vorwürfen gegen Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MA, der in der GPE des BMF als derzeit karenzierter Oberrat aufscheint, in Hinblick auf die Vorwürfe rund um

a.       die Besetzung des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding im Jahr 2017,

b.       das Beinschab-Tool,

c.       die Besetzung von Funktionen in der CASAG,

d.       die Causa Benko,

e.       die Causa Wolf,

f.        die Causa ICG

g.       die Causa Inseratenvergabe in der TZ Österreich, Heute und Kronen Zeitung

h.       die Vorwürfe in Zusammenhang mit den Steuerdaten von Tal Silberstein,

i.         die Vorwürfe in der Causa ÖBAG,

j.         die Vorwürfe in der Causa Nitsch,

k.       die Vorwürfe in der Causa Pierer,

l.         die Vorwürfe in der Causa Illwerke,

m.     die Vorwürfe in der Causa Fürst von Liechtenstein,

n.       die Vorwürfe in der Causa Rauch Privatstiftung

o.       die Vorwürfe in der Causa Reform des Privatstiftungsrechts

erfahren?

2.       Welche (disziplinarrechtlichen) Schritte wurden in Folge des Bekanntwerdens der jeweiligen Vorwürfe gegen Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MA, jeweils gesetzt?

3.       Welche der oben genannten Vorwürfe gegen Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MA, sind disziplinarrechtlich noch nicht verjährt?

4.       Warum wurde in allen (bislang bekannten) Fällen von einer Disziplinaranzeige bzw. sonstigen disziplinarrechtlichen Schritten gegen Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MA, jeweils abgesehen?

5.       Wurde im Hinblick auf Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MA gemäß § 109 Abs. 2 BDG von einer Anzeige abgesehen und aus welchen Gründen?

6.       Welche Schritte wurden unternommen, um die Entscheidung über Erstattung einer Disziplinaranzeige gegen Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MA, auf sachlicher Grundlage zu treffen?

7.       Wann erfolgte jeweils die Entscheidung, von einer Disziplinaranzeige gegen Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MA, abzusehen?

8.       Wann haben Sie erstmals von den Vorwürfen gegen den Vorstand des Finanzamts Österreich, Mag. Siegfried Manhal, in der Causa Besetzung des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding erfahren?

9.       Welche (disziplinarrechtlichen) Schritte wurden in Folge des Bekanntwerdens der jeweiligen Vorwürfe gegen Mag. Siegfried Manhal gesetzt?

10.   Warum wurde auf eine Disziplinaranzeige bzw. sonstige disziplinarrechtliche Schritte gegen Mag. Siegfried Manhal abgesehen?

11.   Wurde im Hinblick auf Mag. Siegfried Manhal gemäß § 109 Abs. 2 BDG von einer Anzeige abgesehen und aus welchen Gründen?

12.   Welche Schritte wurden unternommen, um die Entscheidung über Erstattung einer Disziplinaranzeige gegen Mag. Siegfried Manhal auf sachlicher Grundlage zu treffen?

13.   Wann erfolgte die Entscheidung, von einer Disziplinaranzeige abzusehen?

14.   Wann haben Sie erstmals von den Vorwürfen gegen BeamtInnen der Abteilung Präs. 1 (Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Protokoll) in Hinblick auf die Vorwürfe rund um

a.       das Beinschab-Tool,

b.       Inseratenvergabe in der TZ Österreich, Heute und Kronen Zeitung

erfahren?

15.   Welche (disziplinarrechtlichen) Schritte wurden in Folge des Bekanntwerdens der jeweiligen Vorwürfe gegen BeamtInnen dieser Abteilung gesetzt?

16.   Warum wurde in Hinblick auf die Vorwürfe bzgl. des Beinschab-Tools auf eine Disziplinaranzeige oder sonstige disziplinarrechtliche Schritte gegen BeamtInnen der Abt. Präs. 1 verzichtet?

17.   Wurde im Hinblick auf BeamtInnen der Abt. Präs. 1 gemäß § 109 Abs. 2 BDG von einer Anzeige abgesehen und aus welchen Gründen?

18.   Welche Schritte wurden unternommen, um die Entscheidung über Erstattung einer Disziplinaranzeige gegen BeamtInnen der Abt. Präs. 1 in Zusammenhang mit dem Beinschab-Tool auf sachlicher Grundlage zu treffen?

19.   Wann erfolgte die Entscheidung, von einer Disziplinaranzeige gegen BeamtInnen der Abt. Präs. 1 in Zusammenhang mit dem Beinschab-Tool abzusehen?

20.   Wann haben Sie erstmals von den Vorwürfen gegen Mag. Matthias Falkensteiner-Kudweis, der in der GPE des BMF als Kommissär im Kabinett des Bundesministers aufscheint, in Hinblick auf die Vorwürfe rund um

a.       das Beinschab-Tool,

b.       die Causa ICG

c.       die Vorlage von Akten an den Ibiza-Untersuchungsausschuss,

d.       die Vorwürfe in der Causa ÖBAG,

e.       die Vorwürfe in der Causa Inseratenvergabe in der TZ Österreich, Heute und Kronen Zeitung

erfahren?

21.   Welche (disziplinarrechtlichen) Schritte wurden in Folge des Bekanntwerdens der jeweiligen Vorwürfe gegen Mag. Matthias Falkensteiner-Kudweis jeweils gesetzt?

22.   Welche der oben genannten Vorwürfe gegen Mag. Matthias Falkensteiner-Kudweis sind disziplinarrechtlich noch nicht verjährt?

23.   Warum wurde in allen (bislang bekannten) Fällen von einer Disziplinaranzeige bzw. sonstigen disziplinarrechtlichen Schritten gegen Mag. Matthias Falkensteiner-Kudweis jeweils abgesehen?

24.   Wurde im Hinblick auf Mag. Matthias Falkensteiner-Kudweis gemäß § 109 Abs. 2 BDG von einer Anzeige abgesehen und aus welchen Gründen?

25.   Welche Schritte wurden unternommen, um die Entscheidung über Erstattung einer Disziplinaranzeige gegen Mag. Matthias Falkensteiner-Kudweis auf sachlicher Grundlage zu treffen?

26.   Wann erfolgte jeweils die Entscheidung, von einer Disziplinaranzeige gegen Mag. Matthias Falkensteiner-Kudweis abzusehen?