14857/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Alois Stöger, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Abfertigung neu
Mit BGBl I 100/2002 wurde das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz in der Stammfassung eingeführt. In der Regierungsvorlage 1131 d.B. wurden folgende Eckpunkte beschrieben:
„– An Stelle des bisherigen leistungsorientierten Abfertigungssystems tritt ein beitragsorientiertes System, in dem die Finanzierung der Abfertigung durch Beitragsleistungen der Arbeitgeber im Rahmen eines Kapitaldeckungsverfahrens erfolgt.
– Grundlegend ist die Modellvorstellung einer Auslagerung der Abfertigungsansprüche auf MV- Kassen. Der Arbeitgeber hat einen Beitrag in Höhe von 1,53 vH des monatlichen Entgeltes an die gewählte MV-Kasse zu leisten. Der Abfertigungsanspruch wächst damit im Gegensatz zum bestehenden Abfertigungssystem mit den Sprüngen in der Abfertigungshöhe kontinuierlich an.
– Die Beitragsleistungspflicht des Arbeitgebers setzt mit Beginn des zweiten Monats des Arbeitsverhältnisses ein, sofern das Arbeitsverhältnis länger als ein Monat dauert. Im Fall einer längeren Probezeit sind die Beiträge ab dem zweiten Monat nachzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit nicht gelöst wird.
– Bestimmte Zeiten im aufrechten Arbeitsverhältnis ohne Entgeltanspruch werden über Beitragsleistungen des Arbeitgebers an die MV-Kassen finanziert.
– Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfertigung richtet sich gegen die MV-Kasse.
– Die Einhebung der Beiträge erfolgt durch den jeweils zuständigen Träger der Krankenversicherung.
– Nach der Neukonzeption der Abfertigung soll ein Anspruch auf Abfertigung grundsätzlich bei allen Beendigungsarten von Arbeitsverhältnissen zustehen, ein Anspruch auf Auszahlung einer Abfertigung besteht allerdings nur bei den bisher anspruchsbegründenden Beendigungsarten und dem Vorliegen von drei Einzahlungsjahren.
– Das neue Abfertigungssystem gilt –vorbehaltlich einer anderslautenden Verordnung für nach dem 31. Dezember 2002 neu abgeschlossene Arbeitsverhältnisse, für zu diesem Zeitpunkt bestehende Arbeitsverhältnisse ist die Möglichkeit der Vereinbarung des Übertritts vom „alten“ in das „neue“ Abfertigungsrecht zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber gegeben.“
In den Ausschussberatungen 1176 d.B. wurden einige beachtenswerte Grundsätze aufgestellt:
„6. Durch die „Abfertigung neu“ ist sicherzustellen, dass allen Arbeitnehmern, die 25 Beschäftigungsjahre aufweisen, während der Zeit ihres Arbeitslebens eine Gesamtabfertigung eines Jahresentgelts zukommt. Die Arbeitnehmer können somit langfristig mit diesem Geld planen und damit für ihre Zukunft Vorsorgen, ohne ihren sonstigen Verdienst dafür verwenden zu müssen.
7. Für den Arbeitnehmer besteht im Rahmen dieses Abfertigungsmodells – je nach Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Pensionierung – eine freie Wahl zwischen einer Ausbezahlung oder einer Zusatzpension.
14. Auf Grund des derzeitigen Zinsniveaus könnte man mit einer Verzinsung der Deckungsrückstellung von 6 bis 7,5% p. a. rechnen. Aus der Gesamteinzahlungssumme inklusive Zinsen ergibt sich innerhalb von 25 Jahren zirka ein Jahresbezug als Gesamtabfertigung. Bei längerer Veranlagung ergibt sich sogar ein Betrag, welcher den derzeitigen Abfertigungsanspruch übertrifft.“
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgende
Anfrage
1. Wurde von ihrem Ministerium eine Studie in Auftrag gegeben, die eine Evaluierung der Erreichung der Ziele des BMSVG zum Inhalt hat?
2. Wenn nein, werden sie eine solche Studie zeitnah in Auftrag geben?
3. Wie hoch war die Beitragszahlung in jedem Jahr in die MV-Kassen?
4. Wie hoch waren die Auszahlungen aus MV-Kassen in jedem Jahr seit der Einführung der Abfertigung neu?
5. Für wie viele Arbeitsverhältnisse bzw. Anspruchsberechtigte wurden in jedem Jahr Auszahlungen der Abfertigung neu getätigt?
6. Wie hoch ist die Abfertigung neu bei jemanden, der/die am 1.1. 2003 ein Arbeitsverhältnis begonnen wurde und am 31.12. 2022 dieses wegen Pensionsantritt beendet hat auf Basis eines Einkommens in der Höhe der Höchstbeitragsgrundlage in jedem Jahr der Einzahlung?
7. Wie hoch ist die Abfertigung neu bei jemanden, der/die am 1.1. 2003 ein Arbeitsverhältnis begonnen wurde und am 31.12. 2022 dieses wegen Pensionsantritt beendet hat auf Basis eines Einkommens in der Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage in jedem Jahr der Einzahlung?
8. Wenn die Ziele, die bei der Einführung des BMSVG gewünscht waren, nicht erreicht wurden, welche Maßnahmen werden sie jetzt setzen, damit am 31.12. 2027 das Ziel des Jahreseinkommens als Abfertigung neu erreicht wird?
9. Wie viele Anspruchsberechtigte haben die Auszahlung in Form einer (Zusatz)PensionsIeistung beantragt?
10. Wie hoch ist die durchschnittliche (Zusatz)Pensionsleistung aus einer umgewandelten Abfertigung neu, die im Jahr 2022 erstmalig zur Auszahlung gelangt ist.
11. Wie viele Beiträge für die MV-Kasse wurden in jedem Jahr nicht an eine Pensionskasse zugewiesen?
12. Für wie viele Saisonarbeiter:innen, die im Jahr 2003 bereits das 40. Lebensjahr erreicht haben, wurde bereits eine Abfertigungsleistung ausbezahlt?
13. Wie viele Auszahlungen wurden ins Ausland geleistet?
14. Wie hoch war die reale (unter der Berücksichtigung der Verwaltungskosten) durchschnittliche Verzinsung der eingezahlten Beiträge in den einzelnen Jahren?
15. Wie viele Menschen haben Konten bei nur einer MV-Kassa?
16. Wie viele Menschen haben Konten bei zwei MV-Kassen?
17. Wie viele Menschen haben Konten bei drei MV-Kassen?
18. Wie viele Menschen haben Konten bei vier MV-Kassen?
19. Wie viele Menschen haben Konten bei fünf und mehr MV-Kassen?
20. Wie wird der Karriereverlauf in der Höhe der Abfindung abgebildet?
21. Für wie viele Personen wurden Auszahlungen vor Pension ausbezahlt?
22. Wie viele Personen haben beim Erreichen des Pensionsanspruches die Auszahlung einer (Zusatz)pensionsleistung beantragt.
23. Wie hoch ist die gesamte Deckungssumme in den MV-Kassen?
24. Wie hoch waren die Verwaltungskosten der MV-Kassen? Bitte um gesamt- und jahresweise Darstellung je MV-Kasse in Euro und in % des verwalteten Vermögens.