14862/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.04.2023
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Versicherungsschutz ukrainischer Fahrzeuge auf Österreichs Straßen
Im Zuge des Ukrainekrieges und den damit einhergehenden Fluchtbewegungen in Richtung Österreich sind seit mittlerweile über einem Jahr tausende ukrainische Fahrzeuge auf Österreichs Straßen unterwegs. Dadurch ergibt sich die Annahme, dass Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen als aktive Verkehrsteilnehmer hierzulande zwangsläufig auch in Unfälle verwickelt werden.
In Deutschland ist die Lage ähnlich und dort ergeben sich aus diesem Umstand bereits erste Probleme, vor allem den Versicherungsschutz der ukrainischen Fahrzeuge betreffend. Im Bundesland Sachsen gibt es laut Medienberichten bereits über 100 Verkehrsunfälle mit ukrainischen Fahrzeugen, die über keinen Versicherungsschutz (mehr) verfügen.[1] Denn die Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) gilt bei der Einreise in ein anderes europäisches Land nur für ein Jahr. Danach besteht kein aufrechter Haftpflichtversicherungsschutz. Das führt wiederum dazu, dass Geschädigte (in Deutschland) nach einem Unfall auf den Kosten sitzenbleiben und nur im Glücksfall auf die Unterstützung der Verkehrsopferhilfe zählen können. Ukrainische Fahrzeughalter dürften wiederum wenig Interesse daran haben, ihre Fahrzeuge, wie gesetzlich vorgeschrieben, auch im Zielland zu versichern. Da es in Deutschland noch keine adäquate Antwort auf diese Problematik zu geben scheint, wurde die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge ukrainischer Flüchtlinge bis zum 30. Juni 2023 verlängert.[2] Diese besagt, dass Fahrzeuge mit einer gültigen ukrainischen Zulassung und einer ausreichenden Haftpflichtversicherung bis zu dieser Frist am Verkehr teilnehmen dürfen.
In Österreich verhält es sich mit der „Grünen Karte“ ebenso. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es zu ähnlichen Fällen wie im deutschen Bundesland Sachsen vermutlich auch in Österreich kommt. Denn es ist davon auszugehen, dass sich viele ukrainische Pkw bereits länger als 12 Monate im Bundesgebiet aufhalten und einige von diesen über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Dabei ist es Fahrzeughaltern ukrainischen Kennzeichen und ukrainischer Zulassung nur gestattet, diese für maximal ein Jahr in Österreich zu verwenden. Der ÖAMTC informiert auf seiner Homepage zu dieser Thematik wie folgt: [3]
Versicherungsschutz für ukrainische Kfz
Wer über eine Grüne Karte verfügt, kann Unfallschäden direkt über den Versicherungsverband als Grüne Karte-Büro abwickeln.
Wer keine Grüne Karte besitzt, muss eine Grenzversicherung abschließen.
Die Ausnahme von dieser Verpflichtung war mit 30. Juni 2022 befristet und wurde nicht verlängert, wie der Versicherungsverband mitteilte.
Sowie:
Es besteht derzeit keine Verpflichtung, diese Fahrzeuge in Österreich zuzulassen, sofern und solange diese Fahrzeuge durch Vertriebene aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht im Sinne der Vertriebenen-Verordnung verwendet werden. Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen und ukrainischer Zulassung können von Flüchtenden in Österreich ein Jahr lang verwendet werden. Diese Frist wird allerdings durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginnt bei jedem Eintritt in das Bundesgebiet neu zu laufen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete nachstehende Anfrage an den Bundesminister für Inneres:
Anfrage
1. Wurde die Ausnahme von der Versicherungspflicht für ukrainische Fahrzeuge nach dem 30.06.2022 verlängert?
a. Wenn ja, bis wann?
b. Wenn nein, wie sehen gesetzliche Vorgaben und Reglungen im Umgang mit ukrainischen Fahrzeugen und einer diesbezüglichen Versicherungspflicht aktuell aus?
2. Welche gesetzlichen Vorgaben bestehen derzeit für ukrainische Fahrzeuge in Österreich?
a. Gibt es Sonderregelungen und wenn ja, welche?
3. Ist Ihrem Ressort oder nachgelagerten Dienststellen bekannt, wie viele Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen und ukrainischer Zulassung seit Anfang 2022 in Verkehrsunfälle auf heimischen Straßen verwickelt waren?
a. In wie vielen Fällen verfügten die ukrainischen Fahrzeuge über keinen ausreichenden Versicherungsschutz?
b. Auf welche Kosten beliefen sich die Blaulichteinsätze für diese Verkehrsunfälle?
c. In wie vielen Fällen kam es zu Personenschaden?
4. Wie viele Blaulichteinsätze gab es in Österreich in Zusammenhang mit ukrainischen Fahrzeugen seit Beginn 2022 (bitte um Aufschlüsselung nach Blaulichtorganisation)?
5. Wie viele Verkehrsstrafen wurden in Österreich seit Beginn 2022 gegen ukrainische Fahrzeuge verhängt (bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Art der Strafen)?
6. Kam es im Zusammenhang mit ukrainischen Fahrzeugen in Österreich seit Beginn 2022 zu Fahrerfluchten und wenn ja, zu wie vielen?
7. Wer übernimmt die Kosten eines Schadensfalls, wenn ein österreichischer Fahrzeughalter in einen Unfall mit einem unversicherten (ukrainischen) Pkw verwickelt ist?
8. Ist es geplant, die Ausnahme von der Vignettenpflicht für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen zu verlängern, da diese bis 30.04.2023 befristet ist?
9. Verfügt Ihr Ressort über Informationen und Daten betreffend Zulassungen ukrainischer Fahrzeuge in Österreich?
10. Gibt es aktuelle Daten, Statistiken, Berichte oder anderweitige Informationen seitens Ihres Ressorts in Bezug auf ukrainische Fahrzeuge auf Österreichs Straßen (Bitte um Nennung/Verweise)?
a. Wenn nein, gibt es Bestrebungen, solche Daten einzuholen?