14863/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.04.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sobotka: Amtsverständnis oder Amtsmissbrauch?
Aus den Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen betreffend
1. Sobotkas Medienimperium im Parlament[1],
2. Die Kunst der Freund(erlwirt)schaft[2]
3. Wem gehört „Wolfgang Sobotka“?[3]
durch den Präsidenten des Nationalrates, Wolfgang Sobotka, ergibt sich ein unschönes Sittenbild, das sich wie folgt zusammenfassen lässt:
1. Sobotkas Medienimperium im Parlament
- Der Kommunikationsdienst im Parlament ist in nur etwas mehr als zwei Jahren (1.8.2020 – 1.11.2022) von 58 auf 80 Mitarbeiter angewachsen.
- Die budgetierten Kosten dafür betragen für 2023 knapp 14 Millionen Euro, davon knapp 6 Millionen für das Personal.
- Seit 1. August 2020 wurden 32 neue Mitarbeiter in der Parlaments-Kommunikation aufgenommen, davon mussten sich nur 8 einem Ausschreibungs- und Auswahlverfahren unterziehen. 16 Mitarbeiter kamen aus der Privatwirtschaft, davon 7 aus Medienunternehmen. 14 Mitarbeiter sind mit Arbeitsleihverträgen beschäftigt (hauptsächlich über die Fa. Trenkwalder).
- Über einen Arbeitsleihvertrag beschäftigt ist auch Thomas K., der Lebensgefährte von Ex-Nationalratspräsidentin und Ex-Ministerin Elisabeth Köstinger. Leihgeber ist hier das Land Kärnten. Anders als bei den anderen Arbeitsleihe-Mitarbeitern wurde seine Position ausgeschrieben. Dabei hat er sich laut Auskunft von Präsident Sobotka gegen 130 Mitbewerber durchgesetzt – Sobotka: „Private Beziehungsfragen sind weder entscheidungsbegründend noch ausschließend.“[4]
- Das Parlament hat im Jahr 2022 mehr als 20.000 Euro in Social-Media-Werbung investiert, davon fast alles beim Meta-Konzern (Facebook und Instagram).
- Insgesamt 16 Fragen zur Sendung „Politik am Ring“ werden in mickrigen 8 Zeilen beantwortet. Bereits im Vortext zur Beantwortung wird einmal mehr wahrheitswidrig wiederholt, dass der Vorschlag für dieses Sendeformat aus dem FPÖ-Klub gekommen sei. Abgesehen davon, dass das das erste und einzige Mal wäre, dass Präsident Sobotka sich sofort daran macht, FPÖ-Wünsche zu erfüllen, entspricht es schlichtweg nicht den Tatsachen. Der ehemalige FPÖ-Mediensprecher hat vorgeschlagen, dass das Parlament selbst die Übertragungen der Sitzungen übernimmt und den Fernsehsendern das Material zur Verfügung stellt, anstatt das den ORF machen zu lassen. Das war sein Vorschlag, nicht aber eine weitere Politiker-Talksendung.
- Sobotka verweist zu „Politik am Ring“ auf Beantwortungen anderer Anfragen der Abgeordneten Hafenecker und Angerer, die freilich von den Zahlen her veraltet sind. Wir erfahren also etwa nicht, wie hoch die laufenden Kosten für die Produktion der Sendung sind. Im März 2022 betrugen sie laut der alten Anfragebeantwortung durchschnittlich unglaubliche 40.108,55 Euro pro Sendung.
- Aus der aktuellen Anfragebeantwortung erfahren wir nur, dass diese Produktionskosten an die Firma Pammer Film bezahlt werden.
- Zitat: „Weder an den Moderator Gerald Groß noch an andere Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer der Sendung werden seitens der Parlamentsdirektion Honorare ausbezahlt. Auch für die Übernahme der Sendung durch Dritte erfolgt keine finanzielle Abgeltung durch die Parlamentsdirektion.“ – Zu betonen ist hier der Ausdruck „durch die Parlamentsdirektion“. Mit 40.000 Euro pro Sendung ist es durchaus denkbar, dass diese Leistungen von der Firma Pammer Film bezahlt werden. Oder führt der ehemalige ZiB-Moderator die Diskussion gratis?
- Über zwei Podcast-Serien „Parlament erklärt“ und „Rund ums Parlament“ erfahren wir folgendes:
- Die erste Serie „Parlament erklärt“ wurde in 75 Folgen produziert. Auftragnehmer war die Satzbau Verlags GmbH, die dafür in drei Jahren (2020 – 2022) fast genau 100.000 Euro erhielt. Die Abrufzahlen auf den bekannten Podcast-Plattformen sind mit 27.000 sehr überschaubar – pro Folge sind das 360. Dazu kommen 9.000 auf YouTube, also 120 pro Folge. Das lässt Zweifel darüber aufkommen, dass die Podcasts über die Parlaments-Webseite 130.000-mal aufgerufen worden sein sollen.
- Nachdem der Inhalt dieser Serie, wie Sobotka schreibt, nach 75 Folgen „erschöpft“ war, gibt es jetzt einen neue Podcast-Serie namens „Rund ums Parlament“. Auftragnehmer ist hier die Firma BEBE Medien GmbH. Kosten pro Folge: 2210 Euro. Start war am 26. Oktober 2022. Die Abrufzahlen der ersten Folgen werden – obwohl abgefragt – nicht beantwortet, dafür wird darauf verwiesen, dass der Podcast in den ersten vier Wochen 1500 Abonnenten gewonnen haben soll.
- Gesteuert wird das Kommunikationsimperium des Parlaments aus einem eigenen Newsroom im Palais Epstein. Die Möbel dafür haben mehr als 50.000 Euro gekostet. Die Funktion der Newsdesk-Leiterin – der ehemaligen Standard-Journalistin Sandra Nigischer – wurde nicht ausgeschrieben. – Zitat: „Die Newsdesk-Leitung ist eine funktionale Leitung, keine formale Führungsposition. Eine Ausschreibung ist daher gesetzlich nicht vorgesehen.“
- Für die neue Parlaments-Webseite sind rund 500.000 Euro an externen Kosten angefallen, was sich unter der ursprünglichen Schätzung von bis zu 750.000 Euro bewegt.
- Nationalratspräsident Sobotka ist für den Löwenanteil der Veranstaltungen im Parlament verantwortlich (2018 64 von gesamt 104; Zweite Präsidentin: 12; Dritte Präsidentin: 4; 2022 bis Oktober: 42 von 68; Zweite Präsidentin: 8; Dritter Präsident: 3).
- 137 Veranstaltungen in den Jahren 2018-2022 wurden von Externen moderiert, davon 37 von Journalisten.
- Für Honorare wurden an externe Moderatoren insgesamt knapp 74.000 Euro bezahlt.
- Honorare erhielten beispielsweise die Journalisten Nadja Bernhard, Zita Bereuter, Isabella Krassnitzer, Nadja Mader, Julia Ortner, Clarissa Stadler, Simone Stribl, Sandra Szabo, Judith Weissenböck und der sattsam bekannte Robert Ziegler (alle ORF), Manuela Raidl (Puls4), Raimund Löw (früher ORF, jetzt Falter), Martina Salomon (Kurier), Petra Stuiber Lara Hagen, Colette Schmidt und Julya Rabinovich (alle Der Standard) und Sibylle Hamann, heute selbst Abgeordnete für die Grünen, davor Journalistin unter anderem für den Falter.
- Den größten Brocken an Honoraren erhielt die ORF-Journalistin Rebekka Salzer, die insgesamt elf Veranstaltungen moderiert hat und dafür genau 11.840 Euro überwiesen bekommen hat. Welche Erwartungen an die Moderatorin der Parlamentssendung „Hohes Haus“ – also die wichtigste Politik-Sendung für den Nationalratspräsidenten – dabei geknüpft sind, bleibt unbeantwortet.[5]
2. Die Kunst der Freund(erlwirt)schaft
Auf Grund eines Artikels im Standard, der die freihändige Beauftragung des Direktors des Leopold-Museums, Hans Peter Wipplinger, als Kunstkurator für das umgebaute Parlamentsgebäude durch Wolfgang Sobotka zum Thema hatte, wurde eine weitere umfangreiche Anfrage von FPÖ-Kultursprecher Thomas Spalt eingebracht. Insbesondere die freundschaftliche Verbindung, die Sobotka und Wipplinger vermeintlich zu einander pflegen, warf die Frage auf, ob Susanne Längle, die Lebensgefährtin Wipplingers, von einer solchen Freundschaft profitiert hat. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie gleich als Projektmanagerin mitbeschäftigt wurde und für die Auswahl der Kunstwerke mitverantwortlich war – alles wie gesagt ohne Ausschreibung.
- Sobotka hat seinen Freund Wipplinger als Kurator völlig eigenmächtig beauftragt – Zitat: „Insbesondere im Rahmen der Präsidialkonferenz vom 10. Juni 2021 wurde festgehalten, dass Hans-Peter Wipplinger als Kunstkurator fungiert. Ich habe Herrn Wipplinger eingeladen, diese Funktion zu übernehmen und habe das noch einmal in der Präsidiale am 1. Juli 2021 bekannt gegeben. […] Die Beauftragung von Hans-Peter Wipplinger als Kunstkurator und künstlerischer Berater erfolgte im Wege einer Direktvergabe gem. § 46 BVergG und entspricht den vergaberechtlichen Vorgaben.“
- Das Honorar wurde, obwohl offenbar nur Herr Wipplinger von Sobotka im Wege der Direktvergabe beauftragt wurde, an Wipplinger und seine Lebensgefährtin Susanne Länge bezahlt – und zwar insgesamt 85.260 Euro netto für die Jahre 2021 und 2022. Offenbar war dem Nationalratspräsidenten also bekannt, dass zwischen Wipplinger und Längle von Anfang an ein „Familiy Business“ geplant war, sonst hätte das Parlament nicht anstandslos an beide bezahlt, obwohl ja nur Wipplinger im Wege der Direktvergabe beauftragt wurde.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang weiters, welche Fragen ohne Angabe von Gründen schlichtweg ignoriert und nicht beantwortet wurden:
5. Entspricht es den Tatsachen, dass die Ausstellung von Kunstwerken im sanierten Parlamentsgebäude ursprünglich kein Teil des Sanierungskonzeptes war?
6. Entspricht es den Tatsachen, dass vielmehr Sie diese Idee Ende 2020 entwickelt haben?
8. Entspricht es den Tatsachen, dass der von Ihnen eingesetzte Kurator Hans-Peter Wipplinger und Sie einander seit vielen Jahren „kennen und schätzen“?
9. „Kennen und schätzen“ Sie auch Hans-Peter Wipplingers Lebensgefährtin Susanne Längle?
10. Seit wann wissen Sie, dass Susanne Längle von Ihrem Lebensgefährten Hans-Peter Wipplinger als „Projektmanagerin“ für die Ausstattung des sanierten Parlamentsgebäudes mit Kunstwerken eingesetzt wurde?
11. Halten Sie die Vorgehensweise Wipplingers, seine Lebensgefährtin als Projektmanagerin einzusetzen, für korrekt?
19. Wie kam keine 24 Stunden nach Veröffentlichung des „Standard“-Artikels die „Reinwaschung“ durch den „Kurier“ zustande?
20. Erging in dieser Sache eine Rechercheanfrage des „Kurier“ an Sie oder Ihre Mitarbeiter?
21. Haben Sie oder eine von Ihnen dafür beauftragte Person nach dem Erscheinen des „Standard“-Artikels mit dem Medium „Kurier“ aktiv Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, das vom „Standard“ kritisierte Vorgehen in einem positiven Licht darzustellen?
32. Welche der in Frage 26 genannten Künstler wurden unter Ihrer Amtszeit als Nationalratspräsident bereits für andere Projekte vom Parlament beauftragt?
33. Wofür konkret wurden diese Künstler seit Ihrem Amtsantritt als Nationalratspräsident beauftragt?
34. Welche Honorare und sonstige finanzielle Leistungen haben diese Künstler seit Ihrem Amtsantritt als Nationalratspräsident erhalten?
3. Wem gehört Wolfgang Sobotka?
Auch hinsichtlich der extrem unübersichtlichen Social-Media-Aktivitäten des Nationalratspräsidenten, gleichzeitig aber auch des Parteipolitikers Wolfgang Sobotka, blieben die Antworten äußerst dürftig.
- Die Fragen 1-31 werden in einem beantwortet. Dabei bleiben naturgemäß zentrale Fragen offen. Die Österreicher erfahren einige Allgemeinplätze über die Mediennutzung junger Menschen. Es folgen 11 Seiten mit Bildern von inhaltlich unbedenklichen Postings in den sozialen Medien.
- Über die Eigentümerschaft der Seiten: „Medieneigentümer der angesprochenen Social-Media Plattformen bin ich in meiner Funktion als Präsident des Nationalrates. Die Betreuung dieser Kanäle sowie die Erstellung von Inhalten obliegt dabei der Pressereferentin meines Büros.“ – Weil er auch Abgeordneter ist, hält Sobotka eine Bewerbung mit Geld aus dem Abgeordnetenbudget für zulässig.
- Sobotka gibt zu, dass in Zeiten von Nationalratswahlkämpfen „eine Teilorganisation einer politischen Partei auf Landesebene […] Zugriff auf meine Social-Media-Accounts [hatte …], um jeglichen Anschein einer Verwendung von Bundesmitteln für Wahlkampfzwecke zu verhindern.“ Die mit Geld beworbenen Postings wurden also auch von dieser Organisation erstellt, sagt Sobotka. Es handelt sich dabei um den NÖAAB.
- Zur im Impressum vermerkten Webseite www.wolfgangsobotka.at gibt der Präsident an, diese „wurde ausschließlich in Zeiten von Nationalratswahlkämpfen genutzt und ist inhaltlich nicht mehr existent. Aufbau und Finanzierung erfolgte durch eine Teilorganisation einer politischen Partei auf Landesebene“.
- Auf die Frage, ob es auch anderen Präsidenten oder Abgeordneten möglich ist, ein Videoteam auf Kosten des Parlaments zu engagieren (siehe „Prost-Video“ von der Restaurant-Terrasse) zählt er zahlreiche Videoserien auf, zu denen die Abgeordneten jedoch seitens der Parlamentsdirektion angefragt wurden, etwa die Aktion #183 mit Vorstellungs-Videos der Abgeordneten oder die Statements der Klubobleute zum virtuellen Tag der offenen Tür während der Corona-Sperren.
- Den Umstand, dass im Impressum seiner Social-Media-Seiten die Webadresse www.wolfgangsobotka.at stand, die der ÖVP Niederösterreich gehört, quittiert Sobotka mit dem Satz: „Was das Impressum meiner Facebook-Seite betrifft, so war dieses tatsächlich nicht mehr aktuell – herzlichen Dank für den Hinweis. Das Impressum wurde bereits aktualisiert.“
Diese „Schwamm drüber“-Mentalität ist angesichts der massiven Unregelmäßigkeiten beim Betrieb von Wolfgang Sobotkas Social-Media-Profilen völlig unangebracht. Denn auch bei dieser Anfragebeantwortung sind zentrale Fragen offengeblieben wie zum Beispiel:
Wer sind die Administratoren der verschiedenen Social-Media-Profile und wo sind sie beschäftigt?
Der Hinweis, "die Betreuung dieser Kanäle sowie die Erstellung von Inhalten obliegt dabei der Pressereferentin meines Büros" sagt nichts über die Administratoren-Rechte und auch nicht über die Anzahl der Administratoren aus.
Weiters sind offen:
11. Wird bzw. wurde für die Produktion dieser Inhalte auf Ressourcen des Parlaments zurückgegriffen?
12. Werden auf den Social-Media-Auftritten unter dem Namen „Wolfgang Sobotka“ bzw. „wolfgangsobotka.at“ auch Inhalte verbreitet, die für Social-Media-Auftritte des Parlaments produziert wurden?
13. Wer produziert die Videos, die auf den Social-Media-Auftritten unter dem Namen „Wolfgang Sobotka“ bzw. „wolfgangsobotka.at“ verbreitet werden?
14. Wer hat insbesondere das zu trauriger Berühmtheit gekommene Video von der Dachterrasse des künftigen Parlamentsrestaurants produziert?
17. Warum wurde auf der Facebook-Seite „Wolfgang Sobotka“, die zumindest auf den ersten Blick suggeriert, die Seite des Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka zu sein, ein Posting veröffentlicht und vom Werbetreibenden „Wolfgang Sobotka“ beworben, in welchem dem ehemaligen Kanzler Sebastian Kanzler Sebastian Kurz gedankt wird, wofür ein Foto vor einer Wand mit dem Logo „Die neue Volkspartei“ verwendet wurde?
22. Wie viele Mitarbeiter Ihres Büros sind oder waren seit Ihrem Amtsantritt als Nationalratspräsident bisher damit beschäftigt, an der Produktion und Veröffentlichung von Inhalten auf den Social-Media-Profilen „Wolfgang Sobotka“ bzw. „wolfgangsobotka.at“ mitzuwirken?
23. Wie viele Mitarbeiter der Parlamentsdirektion, die nicht Ihrem Büro angehören, sind oder waren seit Ihrem Amtsantritt als Nationalratspräsident bisher damit beschäftigt, an der Produktion und Veröffentlichung von Inhalten auf den Social-Media-Profilen „Wolfgang Sobotka“ bzw. „wolfgangsobotka.at“ mitzuwirken?
24. Wie viele Personen,
die nicht Mitarbeiter des Parlaments sind, sind oder waren seit Ihrem
Amtsantritt als Nationalratspräsident bisher damit beschäftigt, an
der Produktion und Veröffentlichung von Inhalten auf den Social-Media-Profilen
„Wolfgang Sobotka“ bzw. „wolfgangsobotka.at“
mitzuwirken?
a. Wie viele dieser Personen wurden für diese
Tätigkeiten vom Parlament engagiert und bezahlt?
25. Ist Ihnen bekannt, dass die Besucher der von der ÖVP Niederösterreich registrierten Webseite „wolfgangsobotka.at“ automatisch auf die Webseite des Parlaments weitergeleitet werden?
26. Wenn ja, haben Sie diese Weiterleitung beauftragt?
27. Wie ist im Ausdruck „Meine offizielle Facebook-Seite“ in der Rubrik „Details über Wolfgang Sobotka“ auf der Facebook-Seite „Wolfgang Sobotka“ der Ausdruck „offiziell“ zu verstehen?
28. Ist es Ihre Absicht, durch die Verwendung des Wortes „offiziell“ den Besuchern zu suggerieren, dass es sich um eine „offizielle“ Seite des Parlaments bzw. eine „offizielle“ Seite des Nationalratspräsidenten handelt?
29. Wer ist das im Ausdruck „die von meinem Team laufend betreut wird“ in der Rubrik „Details über Wolfgang Sobotka“ auf der Facebook-Seite namens „Wolfgang Sobotka“ angesprochene „Team“?
30. Handelt es sich dabei insbesondere um ein „Team“ im Dienst und auf Kosten des Parlaments?
Die Geschäftsordnung des Nationalrats legt hinsichtlich parlamentarischer Anfragen an den Nationalratspräsidenten folgendes fest:[6]
§ 89 [Schriftliche Anfragen an den Präsidenten und die Ausschussobmänner]
(1) Jedem Abgeordneten steht das Recht zu, an den Präsidenten des Nationalrates und an die Obmänner der Ausschüsse schriftliche Anfragen zu richten.
(2) Der Befragte hat schriftlich zu antworten. Ist dem Befragten eine Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so hat er dies in der Beantwortung zu begründen.
Vor dem Hintergrund der begründungslosen Nicht-Beantwortung zahlreicher konkreter und auf die Amtsführung abzielender Fragen stellt sich die Frage, ob die die Art der Anfragebeantwortung den Verdacht des Amtsmissbrauchs gem. § 302 StGB begründet. Gleiches gilt für die trotz der „Zurückhaltung“ bei den Antworten offengelegten Vorgänge.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wurde aufgrund der geschilderten Sachverhalte, insbesondere aufgrund der Social-Media-Aktivitäten als Nationalratspräsident bzw. für den NÖAAB, ein Verfahren nach § 302 eingeleitet?
a. Wenn ja, wann und aufgrund welcher Tatsachen? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)
i. Wie ist der Stand des Verfahrens? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)
ii. Welche Staatsanwaltschaft führt das Verfahren?
iii. Gegen wen wird das Verfahren geführt?
iv. Welche Zeugen wurden wann einvernommen?
v. Wurde der Präsidenten des Nationalrates als Zeuge einvernommen?
1. Wenn ja, wann?
2. Wenn nein, weshalb nicht?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
2. Sind die Angaben des Präsidenten des Nationalrates in seinen Anfragebeantwortungen diesbezüglich zu unsubstantiiert bzw. pauschal, um einen Anfangsverdacht zu begründen? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)
3. Haben Sie die Sachverhalte als zuständige Ressortchefin gem. § 78 (1) StPO zur Anzeige gebracht? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, weshalb nicht? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)
4. Sehen Sie durch die geschilderten Sachverhalte einen anderen Tatbestand verwirklicht?
a. Wenn ja, welchen und weshalb? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)
b. Haben Sie den Sachverhalt als zuständige Ressortchefin gem. § 78 (1) StPO zur Anzeige gebracht? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, weshalb nicht?
c. Wenn nein, weshalb nicht? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)
5. Ab wann hatte das BMJ bzw. hatten die ihm unterstellten Stellen Kenntnis von den in der Begründung dargestellten Sachverhalten?
6. Wurde aus anderen Gründen den Präsidenten des Nationalrates betreffend seit Beginn der Legislaturperiode ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
a. Wenn ja, wann und aufgrund welcher Tatsachen? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)
i. Wie ist der Stand des Verfahrens? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)
ii. Welche Staatsanwaltschaft führt das Verfahren?
iii. Gegen wen wird das Verfahren geführt?
iv. Welche Zeugen wurden wann einvernommen?
v. Wurde der Präsidenten des Nationalrates als Zeuge einvernommen?
1. Wenn ja, wann?
2. Wenn nein, weshalb nicht?
b. Wenn nein, wie oft wurde die Einleitung eines solchen Verfahrens geprüft?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/JPR/57/imfname_1481793.pdf, eingebracht am 15.11.2022, beantwortet 4 Monate später am 15.03.2023 mit dieser Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ABPR/59/imfname_1545176.pdf.
[2] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/JPR/61/imfname_1485839.pdf, eingebracht am 15.12.2022, beantwortet 3 Monate und 9 Tage später am 24.03.2023 mit dieser Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ABPR/64/imfname_1547719.pdf.
[3] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/JPR/63/imfname_1490560.pdf , eingebracht am 15.12.2022, beantwortet 3 Monate und 28 Tage später am 28.03.2023 mit dieser Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/ABPR/63/imfname_1546900.pdf.
[4] Siehe dazu: Pilz übergibt Sobotka-Posten-Chats der WKStA, Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bekam am Dienstag neues Material, https://www.oe24.at/oesterreich/politik/pilz-uebergibt-sobotka-posten-chats-der-wksta/510034547 iVm. Und wieder geht es um Netzwerke und Postenschacher, Chats um Polizei-Jobs, https://www.krone.at/2623285.
[5] Dazu ferner: Sobotka entlarvt ÖVP-Praktiken vor laufender Kamera: „Für ein Inserat gibt es ein Gegengeschäft!“, https://www.youtube.com/watch?v=_KApck6jjiw.
[6] https://www.parlament.gv.at/verstehen/nationalrat/rechtsgrundlagen/GOGNR/gog13_P89-97/index.html