Eingelangt am 26.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus
Scherak‚ MA, , Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister
für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Modus Operandi bei
Stellenbesetzungen in Ministerien
Im Bundesfinanzrahmengesetz werden die
Obergrenzen und Planstellen für die jeweiligen Finanzjahre festgelegt.
Nach dem Personalplan 2022, der die Regelungen für die
Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013 darstellt, kommt dem
Bundeminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine
maßgebliche Rolle bei den Planstellenbesetzungen des Bundes zu, wie man
beispielsweise bei der versuchten Postenbesetzung des Leiters des
Truppenübungsplatzes Allentsteig gesehen hat (https://www.derstandard.at/story/2000144358842/tanners-pingpong-spiel-rund-um-eine-umstrittene-postenbesetzung).
So muss der Bundesminister nicht nur nach §6 Abs 3 bei der Besetzung von
Planstellen zustimmen, sondern ist auch vor der Ausschreibung der Stelle
verantwortlich eine entsprechende Evaluierung nach Verwendungs-/Entlohnungs-,
Funktions-/Bewertungsgruppen durchzuführen. Dies gilt sowohl für
Beamte als auch Vertragsbedienstete.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie funktioniert eine Planstellenbesetzung
konkret bei einer Beamtin bzw. einem Beamten? Bitte um konkrete chronologische
Auflistung des üblichen Vorganges inkl. der gesetzlichen
Grundlage.
- Wie funktioniert eine Planstellenbesetzung
konkret bei Vertragsbediensteten? Bitte um konkrete chronologische
Auflistung des üblichen Vorganges inkl. der gesetzlichen
Grundlage.
- Wie funktioniert die Besetzung konkret bei
Sonderverträgen? Bitte um konkrete chronologische Auflistung des
üblichen Vorganges inkl. der gesetzlichen Grundlage.
- Wie funktioniert eine Besetzung konkret bei
Leiharbeitsverträgen? Bitte um konkrete chronologische Auflistung des
üblichen Vorganges inkl. der gesetzlichen Grundlage.
- Wer ist für diese
Planstellenbesetzungen in der Sektion III zuständig?
- Wie viele Personen sind für welche
Ministerien bzw. andere Bundesorganisationen iZm Planstellenbesetzungen zuständig?
- Bevor eine Planstelle ausgeschrieben wird,
muss diese einer Evaluierung durch den Bundesminister für Kunst,
Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nach Verwendungs-/Entlohnungs-,
Funktions-/Bewertungsgruppen unterzogen werden. Wie lange dauert eine
solche Evaluierung im Regelfall?
- Auffällig ist, dass Abteilungsleitungen
oftmals für lange Zeit interimistisch besetzt werden. Vor allem im
BMI, aber auch im BMK finden sich Beispiele. Hat das BMKÖS Einfluss
auf die langen Besetzungsverfahren?
- Teilweise sollen diese langen
Interimsbesetzungen darauf zurückzuführen sein, dass die
Evaluierungen der Planstellen nach Verwendungs-/Entlohnungs-,
Funktions-/Bewertungsgruppen durch den Bundesminister für Kunst,
Kultur, öffentlichen Dienst und Sport exorbitant lange dauern. Gibt
es aktuell Evaluierungen für Führungspositionen, die schon
länger als sechs Monate dauern?
i. Wenn ja, welche sind das?
ii. Wenn ja, auf was lässt sich dies
zurückführen?
- Wie oft passierte es ab 7. Jänner 2020,
dass Ausschreibungstexte, analog zur Postenbesetzung des Leiters des
TÜPL Allentsteig, abgelehnt wurden? Bitte um Auflistung wie viele
Ausschreibungstexte pro Ministerium abgelehnt wurden.
- Wie oft passierte es ab 7. Jänner 2020,
dass konkrete Personen für eine Planstellenbesetzung abgelehnt
wurden? Bitte um Auflistung wie viele Personen pro Ministerium abgelehnt
wurden.
- Für Planstellen ist nach § 6 Abs 3
des Personalplans 2022 die Zustimmung des Bundesministers für Kunst,
Kultur, öffentlichen Dienst und Sport notwendig. In der Bestimmung
ist jedoch kein zeitlicher Horizont festgelegt. Wie lange dauern diese
Zustimmungen in der Regel?
- Was war die Maximaldauer?
- Was war die Minimaldauer?
- Das BMKÖS ist für das
Planstellenmanagement zuständig. Von wem konkret wird die Tabelle
unter § 4 Abs 1 Bundesfinanzrahmengesetz, in der die Planstellen
aufgelistet sind, erstellt?
- Wenn diese vom BMF erstellt wird, hat das
BMKÖS irgendeine Art von Teilhabe/Einfluss auf diese Liste bzw. der
Anzahl der festgelegten Planstellen?
- Wie genau funktioniert die Erhebung der
notwendigen Planstellen pro Ministerium bzw. anderen Bundesorganisationen
für das Bundesfinanzrahmengesetz?
- Werden die Planstellen, welche den
einzelnen Ministerien bzw. anderen Bundesorganisationen zugeteilt werden,
auf Nutzen, Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit etc. geprüft?
- Dem Bundesministerium für
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wurden für das Jahr 2022 2636
Planstellen zugeteilt. Im Jahr 2019 waren es 2737 Planstellen. Durch den
Regierungswechsel wurde in weiterer Folge das Bundesministeriengesetz
geändert. Zwei große Sektionen, nämlich Umwelt und
Kreislaufwirtschaft, aber auch Klima und Energie, gingen an das BMK. Grob
gesagt, hat sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen
und Tourismus um ca. ein Drittel verkleinert. Auf die
Planstellenentwicklung hatte dies aber fast garkeinen Einfluss. Diese
verringerte sich lediglich um 3,6902%. Wie kam es zu diesem Ergebnis und
hatte das BMKÖS Einfluss auf diese Planstellenentwicklung?