14869/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.04.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, , Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Modus Operandi bei Stellenbesetzungen in Ministerien

 

Im Bundesfinanzrahmengesetz werden die Obergrenzen und Planstellen für die jeweiligen Finanzjahre festgelegt. Nach dem Personalplan 2022, der die Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013 darstellt, kommt dem Bundeminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine maßgebliche Rolle bei den Planstellenbesetzungen des Bundes zu, wie man beispielsweise bei der versuchten Postenbesetzung des Leiters des Truppenübungsplatzes Allentsteig gesehen hat (https://www.derstandard.at/story/2000144358842/tanners-pingpong-spiel-rund-um-eine-umstrittene-postenbesetzung). So muss der Bundesminister nicht nur nach §6 Abs 3 bei der Besetzung von Planstellen zustimmen, sondern ist auch vor der Ausschreibung der Stelle verantwortlich eine entsprechende Evaluierung nach Verwendungs-/Entlohnungs-, Funktions-/Bewertungsgruppen durchzuführen. Dies gilt sowohl für Beamte als auch Vertragsbedienstete. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie funktioniert eine Planstellenbesetzung konkret bei einer Beamtin bzw. einem Beamten? Bitte um konkrete chronologische Auflistung des üblichen Vorganges inkl. der gesetzlichen Grundlage. 
  2. Wie funktioniert eine Planstellenbesetzung konkret bei Vertragsbediensteten? Bitte um konkrete chronologische Auflistung des üblichen Vorganges inkl. der gesetzlichen Grundlage. 
  3. Wie funktioniert die Besetzung konkret bei Sonderverträgen? Bitte um konkrete chronologische Auflistung des üblichen Vorganges inkl. der gesetzlichen Grundlage. 
  4. Wie funktioniert eine Besetzung konkret bei Leiharbeitsverträgen? Bitte um konkrete chronologische Auflistung des üblichen Vorganges inkl. der gesetzlichen Grundlage.
  5. Wer ist für diese Planstellenbesetzungen in der Sektion III zuständig? 
    1. Wie viele Personen sind für welche Ministerien bzw. andere Bundesorganisationen iZm Planstellenbesetzungen zuständig? 
  1. Bevor eine Planstelle ausgeschrieben wird, muss diese einer Evaluierung durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nach Verwendungs-/Entlohnungs-, Funktions-/Bewertungsgruppen unterzogen werden. Wie lange dauert eine solche Evaluierung im Regelfall?
  2. Auffällig ist, dass Abteilungsleitungen oftmals für lange Zeit interimistisch besetzt werden. Vor allem im BMI, aber auch im BMK finden sich Beispiele. Hat das BMKÖS Einfluss auf die langen Besetzungsverfahren? 
    1. Teilweise sollen diese langen Interimsbesetzungen darauf zurückzuführen sein, dass die Evaluierungen der Planstellen nach Verwendungs-/Entlohnungs-, Funktions-/Bewertungsgruppen durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport exorbitant lange dauern. Gibt es aktuell Evaluierungen für Führungspositionen, die schon länger als sechs Monate dauern?

                                          i.    Wenn ja, welche sind das?

                                        ii.    Wenn ja, auf was lässt sich dies zurückführen?  

  1. Wie oft passierte es ab 7. Jänner 2020, dass Ausschreibungstexte, analog zur Postenbesetzung des Leiters des TÜPL Allentsteig, abgelehnt wurden? Bitte um Auflistung wie viele Ausschreibungstexte pro Ministerium abgelehnt wurden. 
  2. Wie oft passierte es ab 7. Jänner 2020, dass konkrete Personen für eine Planstellenbesetzung abgelehnt wurden? Bitte um Auflistung wie viele Personen pro Ministerium abgelehnt wurden. 
  3. Für Planstellen ist nach § 6 Abs 3 des Personalplans 2022 die Zustimmung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport notwendig. In der Bestimmung ist jedoch kein zeitlicher Horizont festgelegt. Wie lange dauern diese Zustimmungen in der Regel? 
    1. Was war die Maximaldauer?
    2. Was war die Minimaldauer? 
  1. Das BMKÖS ist für das Planstellenmanagement zuständig. Von wem konkret wird die Tabelle unter § 4 Abs 1 Bundesfinanzrahmengesetz, in der die Planstellen aufgelistet sind, erstellt? 
    1. Wenn diese vom BMF erstellt wird, hat das BMKÖS irgendeine Art von Teilhabe/Einfluss auf diese Liste bzw. der Anzahl der festgelegten Planstellen? 
  1. Wie genau funktioniert die Erhebung der notwendigen Planstellen pro Ministerium bzw. anderen Bundesorganisationen für das Bundesfinanzrahmengesetz? 
    1. Werden die Planstellen, welche den einzelnen Ministerien bzw. anderen Bundesorganisationen zugeteilt werden, auf Nutzen, Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit etc. geprüft? 
  1. Dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wurden für das Jahr 2022 2636 Planstellen zugeteilt. Im Jahr 2019 waren es 2737 Planstellen. Durch den Regierungswechsel wurde in weiterer Folge das Bundesministeriengesetz geändert. Zwei große Sektionen, nämlich Umwelt und Kreislaufwirtschaft, aber auch Klima und Energie, gingen an das BMK. Grob gesagt, hat sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus um ca. ein Drittel verkleinert. Auf die Planstellenentwicklung hatte dies aber fast garkeinen Einfluss. Diese verringerte sich lediglich um 3,6902%. Wie kam es zu diesem Ergebnis und hatte das BMKÖS Einfluss auf diese Planstellenentwicklung?