14878/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.04.2023
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Anfrage
des Abgeordneten Kai Jan
Krainer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Bundespensionskasse AG
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Der Artikel „Ein heikler Topjob für Thomas Schmids einstigen Vertrauten“ in der Tageszeitung Der Standard vom 19.04.2023[1] berichtet über Kritik an der Bestellung von Dietmar Schuster zum Vorstandsmitglied der Bundespensionskasse.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
(1) Seit wann ist Ihnen bekannt, dass die Vorstandsfunktion der Bundespensionskasse AG ausgeschrieben war?
(2) Die Bundespensionskasse AG ist eine Aktiengesellschaft, die Ausübung der Gesellschaftsrechte der Alleinaktionärin Republik Österreich obliegt dem Bundesminister für Finanzen. Welche Gespräche wurden zwischen Ihnen und den Organen der Bundespensionskasse (Geschäftsführung oder Aufsichtsrat) im Vorfeld der Bestellung geführt? War die Bestellung von Herrn Schuster Gegenstand dieser Gespräche? Was haben Sie vereinbart?
(3) Haben Sie mit ÖVP-Mitgliedern im Aufsichtsrat der Bundespensionskasse in den letzten zwölf Monaten in Angelegenheiten der Vorstandsbestellung der Bundespensionskasse AG gesprochen? Wenn ja, mit wem und wie oft bzw. welchen Inhalts?
(4) Haben Sie mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dieter Kandlhofer in den letzten zwölf Monaten in Angelegenheiten der Vorstandsbestellung von Herrn Dietmar Schuster gesprochen? Wenn ja, wie oft bzw. welchen Inhalts?
(5) Haben Sie mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates, die der ÖVP nahestehen, in den letzten zwölf Monaten in Angelegenheiten der Vorstandsbestellung von Herrn Dietmar Schuster gesprochen? Wenn ja, wie oft bzw. welchen Inhalts?
(6) In der Ausschreibung für diese Tätigkeit wurde der „Nachweis der Erfüllung der im Pensionskassengesetz (PKG) geregelten Anforderungen an die Tätigkeit (§ 9 Z 11 und 13, § 11f PKG)“ gefordert.[2] Dazu gehört lt. Finanzmarktaufsicht, dass nach der rechtzeitigen Anzeige der Bestellung des Vorstandsmitgliedes durch die Pensionskasse, die vor dem Wirksamwerden der Bestellung erfolgen muss, die persönlichen Anforderungen im Anschluss an die Anzeige durch eine „Fit & Proper Beurteilung“ geprüft werden.[3] Laut Bericht des Standards kann Herr Schuster diesen Fit & Proper-Test nicht vorweisen. Haben Sie den Aufsichtsrat davon vor der Entscheidung in Kenntnis gesetzt? Wenn nein, warum nicht?
(7) Ist Ihnen bekannt, dass die Fit & Proper-Eignung ein Ausschreibungskriterium war, das demnach schon im Rahmen der Bewerbung nachzuweisen ist? Haben Sie den Aufsichtsrat darauf hingewiesen, dass dieses Kriterium von Herrn Schuster offenbar nicht erfüllt werden kann, obwohl lt. Zeitungsbericht andere Bewerber*innen dieses Kriterium bei der Bewerbung erfüllt hätten?
(8) Wurden Sie nach dem Hearing zur Bewerbung, aber vor der Entscheidung des Aufsichtsrates, informiert, welche Kandidat*innen sich beworben haben? Ist Ihnen bekannt welche Reihung der Bewerber*innen vorgenommen wurde? Wenn ja, welche Kandidat*innen wurden an welche Stelle gereiht?
(9) Haben Sie sich vom Aufsichtsrat über die Entscheidung und die Entscheidungsgründe informieren lassen? Wenn ja, von wem?
(10) Herr Schuster ist erst seit etwas mehr als zwei Jahren Leiter der Budgetsektion im BMF. Seit wann ist Ihnen bekannt, dass er sich um die Vorstandsfunktion der Bundespensionskasse AG beworben hat? Haben Sie ihn dazu ermutigt sich beruflich zu verändern, damit die Leitung der Budgetsektion vorzeitig neu ausgeschrieben werden kann? Wenn ja, aus welchen Gründen?
(11) Wer wird ab wann neue/r Leiterin oder Leiter der Budget-Sektion im Bundesministerium für Finanzen? Wann erfolgt die Ausschreibung, welche Kriterien werden Voraussetzung für die Bewerbung sein?