14883/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.04.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Gewerberechtliche Konsequenzen für Scheinfirmen und ihre gewerberechtlichen Geschäftsführer 2023
Der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen ist unter der Überschrift „Liste der Scheinunternehmen“ folgendes zu lesen:[1]
Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen.
Nach § 9 SBBG haftet die/der Auftrag gebende Unternehmer/in ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und Zahler/in nach § 1357 ABGB, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt. Das Auftraggebende Unternehmen haftet diesfalls für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.
Seit 1.1. 2023 wurden folgende Unternehmen in die Liste der Scheinfirmen aufgenommen:
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Name |
Anschrift |
Firmenbuch-Nr |
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ABBAS Qamar |
1160 Wien, Habichergasse 5 |
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Balazsne Toth Agnes GmbH |
1150 Wien, Grangasse 2 |
494425x |
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Belvedere ZS Bau GmbH |
1160 Wien, Redtenbachergasse 14 |
436634I |
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BORISOV Miroslav |
1200 Wien, Engerthstraße 79 |
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DARIE Florin |
1110 Wien, Sedlitzkygasse 22 |
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Derin Bau Management Handels GmbH |
1100 Wien, Knöllgasse 27 |
347217p |
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E-Tech4you GmbH |
1170 Wien, Hormayrgasse 13 |
349229y |
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Erky GmbH |
1230 Wien, Leo-Mathauser-Gasse 71 |
519494m |
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FDE Eisenstahl GmbH |
1100 Wien, Absberggasse 29 |
570397w |
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Gamont GmbH |
1020 Wien, Rotensterngasse 13 |
512507m |
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GEORGIEV Dobri Ognyanov |
1220 Wien, Heinrich-Lefler-Gasse 21 |
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GO-NSNG Kleintransport KG |
1160 Wien, Gaullachergasse 12 |
570020s |
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HIC Bau GmbH |
1120 Wien, Fockygasse 33 |
501796k |
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Kula Projekt Bau GmbH |
1160 Wien, Maroltingergasse 57 |
301482g |
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KUMAR Harinder |
1100 Wien, Columbusgasse 64 |
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Matrix Bau GmbH |
1210 Wien, Scheydgasse 44 |
403722i |
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MBI Projektentwicklungs GmbH |
1020 Wien, Kafkastraße 10 |
459543z |
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MS-Wert Profi Bau GmbH |
1190 Wien, Heiligenstädter Straße 32 |
527363i |
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N.T.S.A. Pro KG |
1230 Wien, Siebenhirtenstraße 13 |
495770z |
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ORBULESCU Mihaela-Florentina |
2143 Großkrut, Lundenburger Straße 10 |
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PBE GmbH |
4300 St.Valentin, Bürgerstraße 5 |
495811i |
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Peto GmbH |
1150 Wien, Goldschlagstraße 112 |
481059s |
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PINTEA Ioan-Danut |
1020 Wien, Kafkastraße 10 |
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Plan-m2 GmbH |
1210 Wien, Leopoldauer Straße 81 |
548442h |
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R.K Logistik GmbH |
1190 Wien, Hackhofergasse 1 |
516191f |
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Robex Bauentwicklungs GmbH |
1190 Wien, Hackhofergasse 1 |
566251y |
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S-Balint KG |
1030 Wien, Keinergasse 18 |
584594y |
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SEPA-PROFI GmbH |
1230 Wien, Ketzergasse 65 |
468281z |
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Skip Trans KG |
1200 Wien, Wallensteinstraße 42 |
306505v |
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Smartcab Services GmbH |
1210 Wien, Skraupstraße 24 |
515239f |
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SZALAI Laszlo Kalman |
1020 Wien, Darwingasse 2 |
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TERZIEV Galin |
1100 Wien, Leebgasse 85A |
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VASILE Magdalena |
1110 Wien, Hadatschgasse 11 |
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YUSEINOV Elin |
5020 Salzburg, Linzer Bundesstraße 12 |
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Zu den gewerberechtlichen Konsequenzen liegen folgende Informationen vor:[2]
Natürliche Personen, juristische Personen (Gesellschaften, Vereine etc.) und eingetragene Personengesellschaften sind von der Ausübung eines Gewerbes dann ausgeschlossen, wenn auf sie ein Gewerbeausschlussgrund gemäß § 13 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) zutrifft.
Gewerbeausschlussgründe sind beispielsweise:
· Nicht getilgte gerichtliche Verurteilung (z.B. wegen organisierter Schwarzarbeit oder betrügerischer Krida)
· Nicht getilgte gerichtliche Verurteilung wegen einer sonstigen strafbaren Handlung zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen
· Finanzvergehen (z.B. Schmuggel)
· Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
· Aufhebung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
· Für Gastgewerbe zusätzlich: nicht getilgte gerichtliche Verurteilung wegen bestimmter Suchtgiftdelikte
Wenn eine Verurteilung (z.B. wegen organisierter Schwarzarbeit oder betrügerischer Krida) bereits getilgt ist oder eine Abweisung der Insolvenz mangels Vermögens nicht mehr in der Insolvenzdatei aufscheint, gilt dies nicht mehr als Gewerbeausschlussgrund.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern/Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung ) wurde seit dem 1.1. 2023 bisher die Gewerbeberechtigung entzogen?
2. Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern/Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2023 ein Gewerbeausschluss?
3. Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern/Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2023 ein Gewerbeausschluss wegen einer nicht getilgten gerichtlichen Verurteilung (z.B. wegen organisierter Schwarzarbeit oder betrügerischer Krida usw.)?
4. Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern/Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2022 ein Gewerbeausschluss wegen einer nicht getilgten gerichtlichen Verurteilung wegen einer sonstigen strafbaren Handlung zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen?
5. Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern/Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2022 ein Gewerbeausschluss wegen eines Finanzvergehens (z.B. Schmuggel usw.)?
6. Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern /Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2022 ein Gewerbeausschluss wegen Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens?
7. Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern /Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2023 ein Gewerbeausschluss wegen Aufhebung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens?
8. Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern /Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2023 ein Gewerbeausschluss wegen nicht getilgter gerichtlicher Verurteilung wegen bestimmter Suchtgiftdelikte?