14883/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Gewerberechtliche Konsequenzen für Scheinfirmen und ihre gewerberechtlichen Geschäftsführer 2023

 

 

Der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen ist unter der Überschrift „Liste der Scheinunternehmen“ folgendes zu lesen:[1]

 

Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen.

 

Nach § 9 SBBG haftet die/der Auftrag gebende Unternehmer/in ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und Zahler/in nach § 1357 ABGB, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt. Das Auftraggebende Unternehmen haftet diesfalls für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.

 

Seit 1.1. 2023 wurden folgende Unternehmen in die Liste der Scheinfirmen aufgenommen:

 

Name

Anschrift

Firmenbuch-Nr

ABBAS Qamar

1160 Wien, Habichergasse 5

 

Balazsne Toth Agnes GmbH

1150 Wien, Grangasse 2

494425x 

Belvedere ZS Bau GmbH

1160 Wien, Redtenbachergasse 14

436634I 

BORISOV Miroslav

1200 Wien, Engerthstraße 79

 

DARIE Florin

1110 Wien, Sedlitzkygasse 22

 

Derin Bau Management Handels GmbH

1100 Wien, Knöllgasse 27

347217p 

E-Tech4you GmbH

1170 Wien, Hormayrgasse 13

349229y 

Erky GmbH

1230 Wien, Leo-Mathauser-Gasse 71

519494m 

FDE Eisenstahl GmbH

1100 Wien, Absberggasse 29

570397w 

Gamont GmbH

1020 Wien, Rotensterngasse 13

512507m 

GEORGIEV Dobri Ognyanov

1220 Wien, Heinrich-Lefler-Gasse 21

 

GO-NSNG Kleintransport KG

1160 Wien, Gaullachergasse 12

570020s 

HIC Bau GmbH

1120 Wien, Fockygasse 33

501796k 

Kula Projekt Bau GmbH

1160 Wien, Maroltingergasse 57

301482g 

KUMAR Harinder

1100 Wien, Columbusgasse 64

 

Matrix Bau GmbH

1210 Wien, Scheydgasse 44

403722i 

MBI Projektentwicklungs GmbH

1020 Wien, Kafkastraße 10

459543z 

MS-Wert Profi Bau GmbH

1190 Wien, Heiligenstädter Straße 32

527363i 

N.T.S.A. Pro KG

1230 Wien, Siebenhirtenstraße 13

495770z 

ORBULESCU Mihaela-Florentina

2143 Großkrut, Lundenburger Straße 10

 

PBE GmbH

4300 St.Valentin, Bürgerstraße 5

495811i 

Peto GmbH

1150 Wien, Goldschlagstraße 112

481059s 

PINTEA Ioan-Danut

1020 Wien, Kafkastraße 10

 

Plan-m2 GmbH

1210 Wien, Leopoldauer Straße 81

548442h 

R.K Logistik GmbH

1190 Wien, Hackhofergasse 1

516191f 

Robex Bauentwicklungs GmbH

1190 Wien, Hackhofergasse 1

566251y 

S-Balint KG

1030 Wien, Keinergasse 18

584594y 

SEPA-PROFI GmbH

1230 Wien, Ketzergasse 65

468281z 

Skip Trans KG

1200 Wien, Wallensteinstraße 42

306505v 

Smartcab Services GmbH

1210 Wien, Skraupstraße 24

515239f 

SZALAI Laszlo Kalman

1020 Wien, Darwingasse 2

 

TERZIEV Galin

1100 Wien, Leebgasse 85A

 

VASILE Magdalena

1110 Wien, Hadatschgasse 11

 

YUSEINOV Elin

5020 Salzburg, Linzer Bundesstraße 12

 

 

 

Zu den gewerberechtlichen Konsequenzen liegen folgende Informationen vor:[2]

 

Natürliche Personen, juristische Personen (Gesellschaften, Vereine etc.) und eingetragene Personengesellschaften sind von der Ausübung eines Gewerbes dann ausgeschlossen, wenn auf sie ein Gewerbeausschlussgrund gemäß § 13 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) zutrifft.

 

Gewerbeausschlussgründe sind beispielsweise:

·         Nicht getilgte gerichtliche Verurteilung (z.B. wegen organisierter Schwarzarbeit oder betrügerischer Krida)

·         Nicht getilgte gerichtliche Verurteilung wegen einer sonstigen strafbaren Handlung zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen

·         Finanzvergehen (z.B. Schmuggel)

·         Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens

·         Aufhebung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens

·         Für Gastgewerbe zusätzlich: nicht getilgte gerichtliche Verurteilung wegen bestimmter Suchtgiftdelikte

 

Wenn eine Verurteilung (z.B. wegen organisierter Schwarzarbeit oder betrügerischer Krida) bereits getilgt ist oder eine Abweisung der Insolvenz mangels Vermögens nicht mehr in der Insolvenzdatei aufscheint, gilt dies nicht mehr als Gewerbeausschlussgrund.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern/Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung ) wurde seit dem 1.1. 2023 bisher die Gewerbeberechtigung entzogen?

2.    Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern/Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2023 ein Gewerbeausschluss?

3.    Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern/Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2023 ein Gewerbeausschluss wegen einer nicht getilgten gerichtlichen Verurteilung (z.B. wegen organisierter Schwarzarbeit oder betrügerischer Krida usw.)?

4.    Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern/Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2022 ein Gewerbeausschluss wegen einer nicht getilgten gerichtlichen Verurteilung wegen einer sonstigen strafbaren Handlung zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen?

5.    Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern/Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2022 ein Gewerbeausschluss wegen eines Finanzvergehens (z.B. Schmuggel usw.)?

6.    Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern /Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2022 ein Gewerbeausschluss wegen Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens?

7.    Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern /Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2023 ein Gewerbeausschluss wegen Aufhebung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens?

8.    Bei welchen gewerberechtlichen Geschäftsführern /Gewerbeinhabern und Scheinfirmen (siehe Liste in der Begründung) bestand bzw. besteht im Wirtschaftsjahr 2023 ein Gewerbeausschluss wegen nicht getilgter gerichtlicher Verurteilung wegen bestimmter Suchtgiftdelikte?



[1] https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/

[2] https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/nachsicht-vom-gewerbeausschluss.html