14887/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm 

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Beauftragung der Firma Ing. Martin Kernstock GmbH 2020 bis 2023

 

 

In der Anfragebeantwortung 13518/AB[1] zu 14055/J (XXVII. GP)[2] vom 31.03.2023 wurden folgende über die Bundesbeschaffungs GmbH abgerufene Dienstleistungen für die Wirtschaftsjahre 2029 und 2023 angeführt:

 

Wirtschafts-/Budgetjahr 2020

 

 

Wirtschafts-/Budgetjahr 2021

 

 

Wirtschafts-/Budgetjahr 2022

 

 

Wirtschafts-/Budgetjahr 2023

 

 

Folgende Leistungen werden durch die Ing. Martin Kernstock ausgelobt:[3]

 

Sicherheitstechnisches Zentrum

Seit dem Jahr 2003 sind wir als Sicherheitstechnisches Zentrum zertifiziert und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 75 ASchG.  

 

Arbeitssicherheit

Unsere Aufgabe besteht in der Beratung von ArbeitgeberInnen und -nehmerInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorganen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung.

 

Brandschutz

Unsere externen Brandschutzbeauftragen sind gemäß AStV und B-AStV darauf spezialisiert, objektspezifische Brandschutzordnungen zu erstellen, die periodische Überprüfung sämtlicher Brandsicherheitseinrichtungen zu überwachen, Brandschutzkonzepte, -pläne und Fluchtwegspläne zu erstellen und unsere Kunden in allen Belangen des Brandschutzes zu beraten.

 

Abfallmanagement

Unsere externen Abfallbeauftragten tragen Sorge für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen gemäß AWG und sind auf die Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten spezialisert. 

 

Arbeitsmedizin 

Wie bieten alle arbeitsmedizinischen Leistungen gemäß § 81 ASchG und § 78 B-BSG an. 

 

Die Ing. Manfred Kernstock GmbH wird seit über 10 Jahren mit der Arbeitsplatzevaluierung und der laufenden Aktualisierung der Präventivmaßnahmen von namhaften Unternehmen - siehe Auszug aus unserer Referenzliste - betraut.

 

Beratungsleistungen zum Datenschutz[4]

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter eine größere Verantwortung als bisher. Das Datenschutzgesetz 2000 behält seine Gültigkeit und wurde durch das Datenschutzanpassungsgesetz 2018 ergänzt.

 

Neu geregelt wurden u. a. die Informationspflichten der Dienstgeber betreffend der Betroffenenrechte zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten. Zu beachten sind auch die Mitteilungspflicht an alle Datenempfänger, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht zu Zusagen sowie die Regelungen betreffend automatisierte Generierung (Profiling).

 

Weiters finden sich Regelungen in der Datenschutz-Grundverordnung über das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.

 

Eine besondere Bedeutung kommt dem Datenschutzbeauftragten zu. Alle Behörden und öffentliche Stellen (ausgenommen Gerichte soweit es nicht die Justizverwaltung betrifft) und viele Unternehmen trifft die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Unser Unternehmen stellt - wenn erforderlich - den externen Datenschutzbeauftragten bereit, der folgende Dienstleistungen durchführt:

·         Beratung hinsichtlich der Pflichten nach dem Datenschutzrecht und Ansprechperson für alle KollegInnen

·         Die Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und des Schutzes personenbezogener Daten

·         Beratungen über die Datenschutz Folgenabschätzung

·         Die Zusammenarbeit und Koordination mit der Aufsichtsbehörde

 

Die technischen Schwerpunkte liegen bei der Gestaltung (Privacy by design), den datenschutzfreundlichen Voreinstellungen (Privacy by default) sowie der Pseudonymisierung.

 

Unsere MitarbeiterInnen sind ausgebildete und zertifizierte Datenschutzbeauftragte mit dem entsprechenden Fachwissen im Datenschutzrecht und der Datenschutzpraxis.

 

Beratungsleistungen zur EU-Whistleblower-Richtlinie[5]

 

Sie sind verpflichtet ein Hinweisgeber-System zu haben.

 

Bis 17. Dezember 2021 sind die Standards der Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) in nationales Recht umzusetzen. Für Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen sowie Gemeinden ab 10.000 EinwohnerInnen ist die Bereitstellung eines internen Meldekanals bereits mit 2022 zwingend.

 

Das Ziel der Richtlinie ist vor allem, Betrug und Korruption aufzudecken sowie die unzureichende Durchsetzung von Vergabevorschriften für öffentliche Aufträge zu verhindern und gleichzeitig “der Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden”.

 

Stärken Sie das Image als ethisches, integres Unternehmen und vermeiden Sie finanzielle Schäden.

 

Unser Unternehmen unterstützt Sie mit folgenden Dienstleistungen:

·         Erstinformation hinsichtlich der Pflichten nach der Whistleblower-Richtlinie und Check-up

·         Beratung bei der Planung und Umsetzung eines internen Meldesystems, maßgeschneidert für die jeweilige Organisationsform und passend zur Unternehmenskultur

·         Beratung über den Einsatz digitaler Lösungen

·         Schulung und Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen

 

Die Bestimmungen zur Whistleblower-Richtlinie sind sehr umfangreich, bitte kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Informationsgespräch.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

 

 

 

Anfrage

 

1.    Welche „sicherheitstechnische Betreuung“ aus dem Unternehmensportfolio der Ing. Martin Kernstock GmbH wurde im Wirtschafts-/Budgetjahr 2020 durch das BMSGPK beauftragt und zu welchen Kosten?

2.    Welche „sicherheitstechnische Betreuung“ aus dem Unternehmensportfolio der Ing. Martin Kernstock GmbH wurde im Wirtschafts-/Budgetjahr 2021 durch das BMSGPK beauftragt und zu welchen Kosten?

3.    Welche „sicherheitstechnische Betreuung“ aus dem Unternehmensportfolio der Ing. Martin Kernstock GmbH wurde im Wirtschafts-/Budgetjahr 2022 durch das BMSGPK beauftragt und zu welchen Kosten?

4.    Welche „sicherheitstechnische Betreuung“ aus dem Unternehmensportfolio der Ing. Martin Kernstock GmbH wurde im Wirtschafts-/Budgetjahr 2023 durch das BMSGPK beauftragt und zu welchen Kosten?



[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13518

[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14055

[3] https://www.buerokernstock.at/stz

[4] https://www.buerokernstock.at/compliance/datenschutz-consulting

[5] https://www.buerokernstock.at/compliance/whistleblower-consulting