14898/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Energiekostenzuschuss für Freie Berufe

 

 

Am 18.4.2023 hat die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs folgende Aussendung veröffentlicht:[1]

 

Energiekostenzuschuss: Vorgeschobene Ausschließungsgründe für Freie Berufe sind an Lächerlichkeit nicht zu überbieten!

Freie Berufe verfügen sehr wohl über ÖNACE-Einstufungen und zahlen Steuern!

 

„Der kategorische Ausschluss und die damit verursachte Diskriminierung der Freien Berufe vom Energiekostenzuschuss 1, 2 und anderen Förderungen ist ungerechtfertigt und widerspricht insgesamt dem Gleichheitsgrundsatz. Zudem schiebt das Wirtschaftsministerium lediglich Ausschließungsgründe hinsichtlich Nichtabführung von Mehrwertsteuer bzw. fehlender ÖNACE-Einstufung der Freien Berufsstände vor (siehe Artikel Standard vom 17.4.2023)“, erneuert der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO), Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe, seine Kritik.

 

Freie Berufe - das sind konkret die Apotheker:innen, Ärzt:innen, Tierärzt:innen, Zahnärzt:innen, Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ziviltechniker:innen – sind trotz nachgewiesener Systemrelevanz - dezidiert von jeglicher Bezuschussung ausgenommen. Freiberufler haben durchaus ÖNACE-Einstufungen und sind einkommen- und umsatzsteuerpflichtig. Wir zahlen die gleichen Steuern und Abgaben wie andere Unternehmer und müssten daher nach dem Gleichheitsgrundsatz auch uneingeschränkt die gleichen Förderansprüche haben.

 

„Wir Freien Berufe tragen wesentlich zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft sowie der Umsetzung von gemeinsamen europäischen Interessen bei. Wir erwarten von der Regierung keine fadenscheinigen Ausschließungsgründe, sondern eine Evaluierung und Neudefinition der Beihilfenpraxis weg vom Gießkannenprinzip hin zu einer echten, gleichbehandelten Förderpolitik für alle Berufsstände und -gruppen im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfitten Gesamtwirtschaft“, so die abschließenden Forderungen von BUKO-Präsident Kolbe.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Sehen Sie die Behauptung der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs als gerechtfertigt an, wonach eine Diskriminierung der freien Berufe aufgrund der Ausnahme von den Energiekostenzuschüssen 1 und 2 vorliegt?

2.    Wie sind diese Ausnahmen aus der Sicht Ihres Ministeriums zu rechtfertigen und inwiefern unterliegen diese Ihrem Verständnis des Gleichheitsgrundsatzes?

3.    Warum sind einkommen- und umsatzsteuerpflichtige Berufsgruppen wie Apotheker, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Ziviltechniker von dieser Diskriminierung betroffen und welche Ausschließungsgründe liegen bei ihnen im Einzelnen vor?

4.    Gibt es in Ihrem Ministerium Überlegungen und Bemühungen, von diesen Ausnahmen wieder Abstand zu nehmen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, haben Sie dazu bereits Gespräche mit den anderen involvierten Ministerien geführt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wird es eine Evaluierung und Neudefinition dieser diskriminierenden Beihilfenpraxis geben?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, inwiefern werden die vorliegenden Fälle von Diskriminierung der freien Berufe berücksichtigt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Werden Sie eine Evaluierung und Neudefinition anstoßen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

 



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230418_OTS0140/energiekostenzuschuss-vorgeschobene-ausschliessungsgruende-fuer-freie-berufe-sind-an-laecherlichkeit-nicht-zu-ueberbieten