14909/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm 

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend BAWAG zahlt Sollzinsen für pandemiebedingte Kreditstundungen zurück – Folgeanfrage zu 13403/AB

 

 

In der Anfragebeantwortung 13403/AB vom 30.03.2023 zu 14058/J (XXVII. GP) wurden folgenden Informationen erteilt:

 

Frage 1:  Welche anderen Bankinstitute (neben der BAWAG) auf dem Finanzmarkt Österreich haben laut Ihrer Information als Konsumentenschutzminister Sollzinsen für pandemiebedingte Kreditstundungen seit dem 1.1.2020 eingehoben?

 

§ 2 Abs. 1 2. COVID-19-JuBG sah nur für den Zeitraum vom 1.4.2020 bis 31.1.2021 eine Stundung vor, wenn die im Gesetz dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt waren. Für diesen Zeitraum war es den Banken bei gestundeten Krediten nicht erlaubt, Sollzinsen zu verrechnen. Das „Zinsenverbot“ für Stundungen betrifft daher nicht bereits den Zeitraum ab 1.1.2020, wie in der Frage angenommen.

 

Soweit ersichtlich haben fast alle österreichischen Banken auch für die Dauer der gesetzlichen Stundung Sollzinsen verrechnet und diese zusätzlichen Zinsen auf die nach Ablauf der Stundung zu zahlenden Kreditraten verteilt, die sich dadurch (teilweise wesentlich) erhöht haben.

 

Frage 2: Welche anderen Bankinstitute (neben der BAWAG) auf dem Finanzmarkt Österreich werden diese Sollzinsen für pandemiebedingte Kreditstundungen, die seit dem 1.1.2020 eingehoben worden sind, wieder zurückbezahlen und bis wann?

 

Nach dem Vorliegen der OGH-Entscheidung gegen die BAWAG PSK hat das BMSGPK den VKI mit bisher insgesamt vier weiteren Abmahnungen/Verbandsklagen beauftragt. Zwei Banken, nämlich die Santander Consumer Bank GmbH und die bank99 AG, haben sich nach der Abmahnung gegenüber dem VKI verpflichtet, die Betroffenen zu entschädigen (siehe https://verbraucherrecht.at/santander-vergleich-rueckzahlung-der-sollzinsen-bei-coronabedingten-kreditstundungen/65456 und https://verbraucherrecht.at/kreditstundung-bank99-ag-gab-unterlassungserklaerung-ab/65075). Gegen die beiden anderen Banken (Volksbank Wien AG und Raiffeisenlandesbank Tirol) laufen noch Verbandsklageverfahren.

 

Der VKI wird aber auch alle anderen großen österreichischen Banken, die bisher noch nicht abgemahnt oder geklagt wurden, mit Verweis auf die Entscheidungen des OGH (22.12.2021, 3 Ob 189/21x) und VfGH (13.12.2022, G 174/2022) auffordern, die betroffenen Kreditkund:innen zu entschädigen, und widrigenfalls weitere Abmahnungen/Verbandsklagen in Auftrag geben.

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Bis wann schätzen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister, dass die anhängigen Verbandsklageverfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Volksbank Wien AG und die Raiffeisenlandesbank Tirol abgeschlossen sein werden?

2.    Welche anderen Banken in Österreich weigern sich bisher, die betroffenen Kunden zu entschädigen?

3.    Mit welchen Vertretern des Bankwesens in Österreich sind Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister bzw. ist das BMSGPK in Verhandlung, um die betroffenen Kunden der anderen Banken zu entschädigen?

4.    Wann haben diesbezüglich Gespräche von Ihnen als zuständiger Konsumentenschutzminister bzw. des BMSGPK zuletzt stattgefunden?

5.    Zu welchen anderen Themen im Zusammenhang mit dem Bankwesen in Österreich haben seit Ihrem Amtsantritt als Konsumentenschutzminister Gespräche stattgefunden und welche Ergebnisse gibt es diesbezüglich?