14916/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.04.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend ID Austria ein weiterer Baustein zur Altersdiskriminierung in Österreich
Auf der Seite „österreich.gv.at“ ist die Registrierung zur ID Austria wie folgt erläutert: [1]
ID Austria Registrierung mit Handy-Signatur oder ID Austria (Basisfunktion)
Sie nutzen bereits die App „Digitales Amt“ und sind mit Ihrer Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion angemeldet? Dann ist diese Registrierungsvariante die einfachste und schnellste für Sie.
Ihr Vorteil: Ihre ID Austria ist damit direkt nach dem Behördengang einsatzbereit.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht mehr möglich, sich via SMS-TAN anmelden.
Hinweis
Zusätzlich zu dem hier dargestellten Registrierungsprozess gibt es einen Online-Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria in der App „Digitales Amt“. Dabei entfällt für Nutzerinnen/Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), der persönliche Behördenweg für die Registrierung der ID Austria.
Folgendes trifft für Sie zu:
· Handy-Signatur / ID Austria Basisfunktion: Ja, vorhanden.
· App "Digitales Amt": Ja, installiert und angemeldet.
· Anmeldung mit SMS-TAN: Nein, nicht benötigt (wird nicht mehr unterstützt).
Voraussetzungen
Um die ID Austria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:
· Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion
· Besuch einer Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung
· Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
· Aktuelles Passfoto
Technische Voraussetzungen:
· Aktive Mobiltelefonnummer
· Aktuellste Version der App „Digitales Amt“
· Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID)
· Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)
So kommen Sie zu Ihrer ID Austria

Hinweis: Es ist die aktuellste Version der App „Digitales Amt" erforderlich
Hinweis: Bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren amtlichen Lichtbildausweis und ein aktuelles Passfoto mit.
Hinweis: Die Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID) muss auf Ihrem Smartphone aktiviert sein.
Der Registrierungsprozess ist abgeschlossen und Ihre ID Austria einsatzbereit.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie viele Personen verfügten im Jahr 2022 über eine Handy-Signatur oder ID Austria (Basisfunktion), aufgegliedert nach Geburtsjahrgang und Geschlecht?
2. Wie viele Personen haben bereits auf die neue ID Austria umgestellt?
3. Wie viele Personen haben noch keine Handy-Signatur oder ID Austria (Basisfunktion)?
4. Wie viele Personen haben die neue ID Austria beantragt?
5. Gibt es alternative Möglichkeiten für ältere Menschen oder Menschen, die über kein Smartphone oder keinen Internet-Zugang verfügen, weiterhin eine elektronische Signatur zu nutzen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, welche Gründe gibt es für diese wissentliche Diskriminierung von älteren Menschen oder von Menschen, die über kein Smartphone oder keinen Internet-Zugang verfügen?
6. Besteht die Möglichkeit über „finanzonline“ einen gleichwertigen Zugriff auf andere Plattformen zu erhalten und z.B. das Pensionskonto einzusehen?
a. Wenn nein, wäre ein Zugang über „finanzonline“ auf die ID Austria machbar?
i. Wenn nein, warum nicht?
7. Wie hoch sind die Kosten der Umstellung auf die neue ID Austria?
[1] ID Austria Registrierung mit Handy-Signatur oder ID Austria (Basisfunktion) (oesterreich.gv.at) Zugriff 14.2.23/16 Uhr