1494/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.04.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Familienleistungen EU-VO 883 2004, Part VI
Gemäß der EU-Verordnung 883/2004 und der Durchführungsverordnung 987/2009 sind Familienleistungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu berücksichtigen. Die EU-Verordnungen müssen von 32 Staaten angewendet werden. Gemäß Artikel 68 der EU-VO 883/2004 gibt es Rangfolgen, die bei Familienangehörigen Erwerbstätigkeit, Rentenansprüche, Wohnortansprüche und Wohnort des Kindes berücksichtigen.
Österreich ist nachrangig für Familienleistungen zuständig, wenn der Elternteil in Österreich einen Rentenanspruch hat und der andere Elternteil in einem EU-, EWR- Staat oder der Schweiz einen Rentenanspruch hat. Das Kind lebt in einem EU-, EWR- Staat oder der Schweiz. Österreich zahlt eine Differenzzahlung - es sei denn, die Leistung des EWR-Staats ist höher. Der zuständige Träger bezahlt seine Leistung in voller Höhe; es sei denn, die Leistung ist einkommensabhängig.
Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende
Anfrage
1. Wie viele Kinder waren von der oben angeführten Konstellation jeweils in den Jahren 2018 und 2019 getrennt aufgeschlüsselt betroffen?
2. In welchen Staaten lebten die Kinder? (Geben Sie die Anzahl der Kinder in den Staaten bekannt)
3. Für wie viele dieser Kinder gab es Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und in welchen Staaten lebten die Kinder? (Geben Sie die Anzahl der Kinder in den Staaten bekannt)
4. Für wie viele Kinder hat Österreich eine Differenzzahlung der Familienleistungen überwiesen?
5. Für wie viele Kinder hat Österreich obwohl nachrangig zuständig dennoch die volle Höhe der Familienleistungen bezahlen müssen?
6. In welchen Staaten lebten die Kinder, für die Österreich obwohl nachrangig zuständig, die volle Höhe der Familienleistungen bezahlen musste? (Geben Sie die Anzahl der Kinder des jeweiligen Staats bekannt)
7. Wie viele Bezieher waren von dieser Konstellation jeweils in den Jahren 2018 und 2019 getrennt aufgeschlüsselt betroffen?
8. In welchen Staaten waren die Bezieher und wie viele Bezieher waren es jeweils aufgeschlüsselt, die Familienleistungen vom Finanzamt erhalten haben?