14942/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Folgeanfrage 3: Angekündigte Reformen im Glücksspielwesen: Stand der Umsetzung
ÖVP und Grüne verständigten sich in ihrem gemeinsamen Regierungsprogramm 2020 auf umfassende Reformen im Glücksspielwesen (1). In einem Ministerratsvortrag (MRV) vom Februar 2021 (2) legten die Koalitionspartner einen Maßnahmenplan für eine umfassende Neuordnung des Glücksspiels in Österreich vor - darunter eine Kompetenz-Entflechtung, Stärkung von Spielerschutz und Behördenbefugnissen im Kampf gegen das illegale Glücksspiel sowie Anpassungen im Konzessionsbereich. Die operative Glücksspiel-Aufsicht soll anstatt wie bisher vom BMF in Zukunft von einer eigenen unabhängigen Glücksspiel-Aufsichtsbehörde, die Vergabe der Lizenzen und Konzession von einem richterlichen Konzessions-Senat erledigt werden.
Der Zeitplan für diese umfassend Glücksspiel-Reform wurde im MRV 2021 klar vorgegeben: das Gesetz solle bis Ende April 2021 in Begutachtung geschickt und bis Herbst 2021 parlamentarisch beschlossen werden. Zwei Jahre später fehlt von diesem Gesetz aber nach wie vor jede Spur (3). NEOS hat den Verbleib dieser Reform bereits mehrmals per parlamentarischer Anfrage erfragt - in den Antworten hielt man sich bedeckt, ob mit einer Umsetzung der im MRV 2021 aufgezählten Reformen vor Ende der Legislaturperiode noch zu rechnen ist (4 & 5).
Eine Reform des Glücksspielwesens wäre aber dringend vonnöten. Je länger diese ausbleibt, umso mehr ergibt sich das Bild, dass der MRV 2021 den alleinigen Sinn hatte, den damaligen Finanzminister Gernot Blümel gegen Kritik zu immunisieren.
Nun drängt auch die Zeit, denn für die 2027 anstehende Lizenzvergabe ist ehestens der Ausschreibungsprozess zu starten. Davor sollte der derzeitige massive Interessenskonflikt des BMF, das im Bereich Glücksspiel sowohl Casino-Eigentümer, Aufsicht und Lizenzvergeber, sowie zuständige Abgabenbehörde ist, endlich entschärft werden. Wie Sie im letzten Finanzausschuss ausführten, sollte dieses Verfahren auch aus Ihrer Sicht von einer unabhängigen Behörde durchgeführt werden. Aber dazu käme es laut Ihrer Einschätzung "leider nicht". Neben potentieller Korruption ist ein "Debakel" wie 2011 zu befürchten, als die Vergabe nachträglich vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben wurde (Profil 01/2023 vom 8.1.2023).
Während die Umsetzung dieses angekündigten umfassenden Reformpakets seit mehr als 2 Jahren völlig stillsteht, setzten Sie nicht einmal die bereits gesetzlich verankerte Spielerschutz-Maßnahmen um. Eine dieser Maßnahmen wäre die Einführung eines österreichweiten Sperrdatenbank, über das sich Spielsüchtige freiwillig für Glücksspiellokale in ganz Österreich sperren lassen könnten. Bei der Umsetzung dieser bereits im Glücksspielgesetz 2010 vorgesehene Maßnahme sind die jeweils zuständigen Ministerien, nämlich Finanzministerium und Sozialminsterium, seit nahezu 12 Jahren säumig. Jedes verschleppte Jahr im Spielerschutz gefährdet aber die Existenzen von tausenden Betroffenen und ihrer Familien (eine Studie des Sozialministeriums geht von 64.000 spielsüchtigen Personen in Österreich aus - (6)). NEOS hat vor Kurzem erst den Stand der Umsetzung bei BMF und BMSGPK erfragt (7 & 8).
Schließlich hat die Regierung aber weitere nötige Änderungen ganz offensichtlich nicht am Radar. So ermöglicht § 28 Abs 2 GSpG in seiner derzeitigen Fassung Spielbankbetreiber:innen die Ausgabe sogenannter Sonderjetons. Der Gewinn aus dem Verkauf dieser Sonderjetons ist für Spielbankbetreiber:innen von der Spielbankabgabe befreit - das BMF gewährt damit den Glücksspielbetreiber:innen ein nicht unwesentliches Steuerzuckerl. Zu diesbezüglichen Anfragen der NEOS äußerte sich der ehemalige Finanzminister Gernot Blümel zurückhaltend, der jetzige Finanzminister Brunner einfach gar nicht mehr (9 & 5). Weniger zurückhaltend ist hingegen ein kundiger Beamter aus der Fachabteilung für Glücksspiel: "Sonderjetons stellen eine Steuerbegünstigung dar und sind kritisch zu sehen, da diese sachlich schwer zu begründen sind und verfassungsrechtliche Fragen im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz aufwerfen", weil es keine vergleichbaren Steuernachlässe für Betreiber:innen von Landesglücksspielautomaten gäbe. Der logische Schluss für den Beamten: "Die Fachabteilung spricht sich für eine Streichung der steuerlichen Sonderjeton-Regelung aus" (Profil, "Der 18-Millionen-Euro-Paragraph", 14.6.2020).
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die legistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die logistische Umsetzung geplant?
i. Wann wurden welche Vorarbeiten für diese Maßnahme inwiefern geleistet?
ii. Für wann sind welche weiteren Maßnahmen geplant?
iii. Für wann ist die logistische Umsetzung geplant?
i. Wenn ja, bis wann und welche konkreten Schritte wurden bis jetzt gesetzt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, welche?