14954/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Christian Lausch und Harald Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gesetz für Maßnahmenvollzug gefährdet Kinder, Frauen und Familien

 

 

Im Dezember 2022 wurde mit Mehrheit von ÖVP und Grünen gegen die Stimmen der Oppositionsparteien mit dem „Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022“ die Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrechern gemäß § 21/1 StGB novelliert. Eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug soll künftig erst bei Taten erfolgen, deren Strafdrohung mindestens drei Jahre – und nicht wie bislang ein Jahr – beträgt. Jugendliche sollen erst ab zehn Jahren Strafdrohung in den Maßnahmenvollzug kommen.

 

Die Novelle führt dazu, dass nun ab 1.September 2023 psychisch kranke Rechtsbrecher aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden, welche nach der Novelle des Gesetzes überhaupt nicht untergebracht worden wären. Auflagen oder Probezeiten sind nicht vorgesehen. Die Entlassenen sollen sich vielmehr selbstständig um ihre Versorgung und Medikation kümmern, auch deren Krankenversicherung wurde nicht bedacht.

 

Die fehlende anfängliche Regulierung der Lebensweise nach dem Maßnahmenvollzug stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Viele Experten, sowie Ärzte und Bedienstete, die schon jahrelang im Maßnahmenvollzug tätig sind, befürchten einen Anstieg der Rückfallquote und Ausuferung der Gewalt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Lausch und Stefan an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es von Seiten des Justizministeriums Erhebungen wie viele dieser Untergebrachten gemäß § 21/1 StGB ab 1. September 2023 aus der Maßnahme entlassen werden?

a.    Wenn ja, wie viele werden entlassen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Gibt es von Seiten des Justizministeriums Erhebungen wie viele dieser Untergebrachten gemäß § 21/1 StGB von 1. September 2023 bis spätestens 2030 entlassen werden?

a.    Wenn ja, wie viele werden entlassen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und nach Justizanstalten)

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wurde mit der Leitung bzw. Ärztlichen Leitung der zuständigen Justizanstalten Asten, Wien/Favoriten und Göllersdorf vor der Erstellung der Regierungsvorlage Kontakt aufgenommen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurde mit den Experten aus der Praxis im Maßnahmenvollzug Kontakt aufgenommen?

a.    Wenn ja, mit wem und mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wurde mit justiznahen Vereinen Kontakt aufgenommen, um die zu Entlassenen aus dem Maßnahmenvollzug schon jetzt auf die Entlassung vorzubereiten bzw. ab 1.September 2023 außerhalb der Justizanstalten zu betreuen.

a.    Wenn ja, mit welchen Vereinen?

b.    Wenn ja, in welcher Form soll die Betreuung stattfinden?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, ist das angedacht?

                                                 i.    Wenn ja, wann werden sie Kontakt mit den Vereinen aufnehmen?

6.    Wird oder wurden die zu entlassenden Untergebrachten einer gerichtlichen und psychiatrischen Begutachtung unterzogen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Durch welche Delikte haben sich die Untergebrachten strafbar gemacht, über die damals die Maßnahme verhängt wurde? (Bitte um Aufzählung der Paragrafen)

8.    Stimmt es, dass es sich bei den zu entlassenden Untergebrachten großteils um Gewalttäter, darunter Vergewaltiger mit pädophilen Neigungen, handelt, die nach dem JGG verurteilt wurden?

9.    Ist ab 1.September 2023 die Wohnsituation bzw. Unterbringung der Entlassenen aus dem Maßnahmenvollzug geregelt?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Ist die medizinische Betreuung der zu Entlassenden geregelt?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?