14958/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gelockerter Vollzug und Unterbrechung der Freiheitsstrafe

 

 

Seit 2015 gibt es ein Projekt, dass Strafgefangene, die sich im gelockerten Vollzug befinden, tagsüber das Gefängnis verlassen dürfen und am Abend wieder in ihre Justizanstalten „einrücken“ müssen. In dieser Zeit gehen die Strafgefangenen diversen Arbeiten nach, können aber auch ihre Familien sehen – und es gibt sogar Gefangene, die am Wochenende zu Hause übernachten dürfen.

 

In Zusammenarbeit mit der Polizei arbeiten Strafgefangene auch in den Wachzimmern, wo sie z.B. in öffentlichen Bereichen und Polizeidienststellen Arbeiten nachkommen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Strafgefangene befanden sich von 2020 – 2022 gem. § 126 StVG (inkl. § 99a StVG) im gelockerten Vollzug? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Justizanstalten inkl. Außenstellen, Delikte, Staatsbürgerschaft, sowie Art der Vollzugslockerung)

2.    Wie viele Strafgefangene sind in den Jahren 2020 – 2022 nicht wie vorgegeben in die Justizanstalten zurückgekehrt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Jahren und Kriterien der Frage 1)

3.    Nach wie vielen Strafgefangenen, die im Zusammenhang mit dem gelockerten Vollzug nicht mehr in die Justizanstalten zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Jahren und Kriterien der Frage 1)

4.    Wie viele dieser Strafgefangenen wurden etwa im Rahmen einer Fahndung wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Kriterien der Frage 1)

5.    Wurde bei Strafgefangenen der gelockerte Vollzug widerrufen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Kriterien der Frage 1)

a.    Wenn ja, warum?

6.    Welchen Beschäftigungen gingen die Strafgefangenen mit „Arbeitsfreigang“ nach? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Kriterien der Frage 1)

7.    An welcher Fort- und Weiterbildung nehmen die betroffenen Strafgefangenen teil? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kriterien der Frage 1)

8.    Sind diese Fort- und Weiterbildungen mit Kosten verbunden?

a.    Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?

b.    Wenn ja, wer bezahlt diese Kosten?

9.    Wie viele Strafgefangene wurden während des gelockerten Vollzugs in den Jahren 2020 – 2022 straffällig? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Kriterien der Frage 1)

10. Wie vielen Häftlingen wurde in den Jahren 2020 – 2022 gem. § 99 StVG eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe genehmigt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Justizanstalten inkl. Außenstellen, Delikten, Restzeit bis zum geplanten Haftende, Staatsbürgerschaft, einzelne Jahre, sowie Grund der Unterbrechung)

11. Wie viele Häftlinge sind in den Jahren 2020 – 2022 von der Haftunterbrechung nicht wie vorgegeben in die Justizanstalt zurückgekehrt? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien der Frage 10)

12. Nach wie vielen Häftlingen, die im Zusammenhang mit einer Haftunterbrechung nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet?  (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien der Frage 10)

13. Wie viele Häftlinge wurden im Rahmen einer Fahndung wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien der Frage 10)

14. Wie viele Häftlinge wurden während der Unterbrechung der Freiheitsstrafe straffällig? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kriterien der Frage 10)