14972/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Mangel an Sachverständigen im Gerichtswesen

Die Justiz leidet zunehmend unter einem Sachverständigenmangel, speziell bei Psychiater:innen und Gerichtsmediziner:innen, schreibt der ORF. Durch das Warten auf Gutachten verzögern sich Ermittlungen, weswegen Expert:innen eine Gebührenreform fordern. Im Alltag stützen sich die Staatsanwaltschaften derzeit auf einen kleinen Pool an Sachverständigen, teilweise ist es nur eine Handvoll. Derzeit könne man – mit entsprechenden Wartezeiten – noch alles abdecken. Durch das Warten auf Gutachten, insbesondere auf Obduktionsergebnisse, werden aber die Ermittlungen in die Länge gezogen. Das ist vor allem dann problematisch, wenn ein:e Verdächtige:r in der U-Haft sitzt.

Gerichtsmediziner:innen gebe es in der Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen des Justizministeriums derzeit gar keine in Niederösterreich, in Wien seien es immerhin sieben. Obduktionen werden über die Jahre immer öfter angefordert, der Kreis an Gerichtsmediziner:innen wird aber immer kleiner. Es fehle vor allem an Nachwuchs. Ein Grund dafür sei, dass der Beruf eine Facharztausbildung verlange, für die es im Alltag wenig andere Tätigkeitsbereiche gebe. Deshalb sei das Interesse bei Einsteiger:innen gering. Auch ein Grund dafür sei die schlechte Bezahlung der Sachverständigen. Ärzt:innen bekommen nämlich, wie andere Berufsgruppen auch, pauschalierte Honorare ersetzt. Diese Tarifsätze wurden über Jahrzehnte „nicht indexiert“, kritisiert Kurt P. Judmann, Präsident des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen in Österreich. Einen Mangel gibt es auch in anderen Bereichen, wie bspw. bei den Psychiater:innen. Die Vorgaben für Pauschalhonorare gelten nur im Strafrecht oder bei Erwachsenenschutzverfahren – also in jenen Bereichen, in denen der Staat Gutachten in Auftrag gibt und bezahlt. Im Zivilrecht, bei dem letztlich Bürger:innen oder in der Regel Versicherungen die Kosten übernehmen, können alle Gutachter „marktübliche Stundensätze“ verlangen, ergänzt Judmann.  (https://noe.orf.at/stories/3196796/)

Eine ausreichende Zahl an Sachverständigen und eine faire Entlohnung sind essentiell für einen funktionierende und rasch arbeitende Justiz.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele Gutachten wurden 2022 in Auftrag gegeben?
    1. In Erwachsenenschutzzverfahren? (aufgeschlüsselt nach OLG-Sprengel)
    2. In Strafrechtssachen? (aufgeschlüsselt nach Abschnitten des StGB und OLG-Sprengel)

                                          i.    Von der Staatsanwaltschaft?

                                        ii.    Vom Gericht?

    1. In sonstigen gerichtlichen Verfahren,  in denen das Gericht das Gutachten in Auftrag gegeben und dessen Kosten zu tragen hatte? (aufgeschlüsselt nach Materie und OLG-Sprengel)
  1. Wie lange hat die Erstellung der schriftlichen Gutachten durchschnittlich gedauert?
    1. In Erwachsenenschutzverfahren? (aufgeschlüsselt nach OLG-Sprengel)
    2. In Strafrechtssachen? (aufgeschlüsselt nach Abschnitten des StGB und OLG-Sprengel)

                                          i.    Von der Staatsanwaltschaft?

                                        ii.    Vom Gericht?

    1. In sonstigen gerichtlichen Verfahren, in denen das Gericht das Gutachten in Auftrag gegeben und dessen Kosten zu tragen hatte? (aufgeschlüsselt nach Materie und OLG-Sprengel)
  1. Gibt es im Jahr 2022 in Auftrag gegebene Gutachten, die noch nicht vollständig erbracht wurden?
    1. Wenn ja, wann wurden diese in Auftrag gegeben?
    2. Wenn ja, welche Materie betreffen diese?
  1. Welche Kosten sind pro Gutachten für den Bund durchschnittlich angefallen?
    1. In Erwachsenenschutzverfahren? (aufgeschlüsselt nach Materie und OLG-Sprengel)
    2. In Strafrechtssachen? (aufgeschlüsselt nach Abschnitten des StGB und OLG-Sprengel)

                                          i.    Von der Staatsanwaltschaft?

                                        ii.    Vom Gericht?

    1. In sonstigen gerichtlichen Verfahren, in denen das Gericht das Gutachten in Auftrag gegeben und dessen Kosten zu tragen hatte? (aufgeschlüsselt nach Materie und OLG-Sprengel)
  1. In welchen Fachgebieten wird von Seiten des BMJ ein Mangel an Sachverständigen angenommen?
    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden zur Behebung des Mangels gesetzt?
    2. Welche weiteren Maßnahmen plant das BMJ, um das Funktionieren der Justiz durch eine ausreichende Zahl von Sachverständigen sicherzustellen?
  1. Bis wann ist mit einer Anpassung bzw. Erhöhung der SV-Gebühren zu rechnen? 
    1. Sind weitere konkrete Maßnahmen hinsichtlich der SV-Gebühren in Planung?