14972/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Mangel an Sachverständigen im Gerichtswesen
Die Justiz leidet zunehmend unter einem Sachverständigenmangel, speziell bei Psychiater:innen und Gerichtsmediziner:innen, schreibt der ORF. Durch das Warten auf Gutachten verzögern sich Ermittlungen, weswegen Expert:innen eine Gebührenreform fordern. Im Alltag stützen sich die Staatsanwaltschaften derzeit auf einen kleinen Pool an Sachverständigen, teilweise ist es nur eine Handvoll. Derzeit könne man – mit entsprechenden Wartezeiten – noch alles abdecken. Durch das Warten auf Gutachten, insbesondere auf Obduktionsergebnisse, werden aber die Ermittlungen in die Länge gezogen. Das ist vor allem dann problematisch, wenn ein:e Verdächtige:r in der U-Haft sitzt.
Gerichtsmediziner:innen gebe es in der Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen des Justizministeriums derzeit gar keine in Niederösterreich, in Wien seien es immerhin sieben. Obduktionen werden über die Jahre immer öfter angefordert, der Kreis an Gerichtsmediziner:innen wird aber immer kleiner. Es fehle vor allem an Nachwuchs. Ein Grund dafür sei, dass der Beruf eine Facharztausbildung verlange, für die es im Alltag wenig andere Tätigkeitsbereiche gebe. Deshalb sei das Interesse bei Einsteiger:innen gering. Auch ein Grund dafür sei die schlechte Bezahlung der Sachverständigen. Ärzt:innen bekommen nämlich, wie andere Berufsgruppen auch, pauschalierte Honorare ersetzt. Diese Tarifsätze wurden über Jahrzehnte „nicht indexiert“, kritisiert Kurt P. Judmann, Präsident des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen in Österreich. Einen Mangel gibt es auch in anderen Bereichen, wie bspw. bei den Psychiater:innen. Die Vorgaben für Pauschalhonorare gelten nur im Strafrecht oder bei Erwachsenenschutzverfahren – also in jenen Bereichen, in denen der Staat Gutachten in Auftrag gibt und bezahlt. Im Zivilrecht, bei dem letztlich Bürger:innen oder in der Regel Versicherungen die Kosten übernehmen, können alle Gutachter „marktübliche Stundensätze“ verlangen, ergänzt Judmann. (https://noe.orf.at/stories/3196796/)
Eine ausreichende Zahl an Sachverständigen und eine faire Entlohnung sind essentiell für einen funktionierende und rasch arbeitende Justiz.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Von der Staatsanwaltschaft?
ii. Vom Gericht?
i. Von der Staatsanwaltschaft?
ii. Vom Gericht?
i. Von der Staatsanwaltschaft?
ii. Vom Gericht?