14973/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.04.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Bedarfserhebungen Sozialarbeit
In Zeiten des Arbeitskräftemangels zeigt sich, dass gerade Sozialberufe von diesem Mangel betroffen sind. Man sieht dies in der Pflege (1), in der Elementarpädagogik (2) oder auch in der Sozialarbeit (3). Besonders die Sozialarbeit zeichnet sich durch ein vielfältiges Berufsbild aus, immerhin reicht die Bandbreite von Sozialarbeit in der Schule, in der Jugendhilfe, Arbeit mit wohnungslosen oder suchtmittelabhängigen Personen bis hin zu Sozialarbeit im Entlassungsmanagement von Krankenhäusern oder der Betreuung von alten Personen mit speziellen Aspekten wie Demenz oder in der Beratung von pflegenden Angehörigen oder bis zum Casemanagement. Dennoch oder gerade deswegen ist der Mangel in all diesen Bereichen unübersehbar. Kinder- und Jugendhilfen setzen öffentliche Hilferufe nach mehr qualifiziertem Personal ab, Patient:innen sind aufgrund sozialer und nicht medizinischer Indikationen in Krankenhäusern und tragen zur weiteren Überlastung bei und der Mangel an Sozialarbeiter:innen wird weiterhin immer größer.
Immerhin gehört Sozialarbeit bereits in mehreren Bundesländern zu den Mangelberufen (4) und teilweise werden die Gehälter massiv erhöht (5). Trotz dieser unterschiedlichen Zwischenmaßnahmen scheint es aber nur eine nachhaltige Lösung gegen den Mangel zu geben: Immer häufiger werden mehr Studienplätze gefordert (6).
Problematisch daran ist, wie so oft die geteilte Zuständigkeit und föderale Struktur. Für einen Großteil der Stellen in der Sozialarbeit sind Bundesländer oder gemeinnützige Einrichtungen zuständig, für die Bedarfsplanung der Studienplätze ist das Bildungsministerium zuständig. Obwohl das BMBWF aber beispielsweise mit der Schulsozialarbeit beschäftigt ist und aufgrund der Pandemiefolgen regelmäßig mit der Forderung nach mehr Sozialarbeiter:innen konfrontiert ist (7), scheint es wenig Bereitschaft zu einer Änderung der Studienplätze zu geben. Immerhin wird beispielsweise an der Fachhochschule St. Pölten von vier bis fünfmal so vielen Bewerber:innen, wie Bachelorstudienplätzen gesprochen (8).
Nachdem aber trotz der Länderkompetenz gewisse Rahmen der Sozialarbeit im Sozialministerium vorgegeben werden, müssen Bedarfsplanung oder Berufsprofile auch durch das Sozialministerium beobachtet werden. So werden zwar soziale Aspekte in Gesundheitspräventionsprogrammen (wie etwa den Frühen Hilfen) oder Sozialarbeiter:innen immer wichtiger, inwiefern mit diesem gesellschaftlichen Wandel ein Personalaufbau einhergeht, ist allerdings fraglich. Gleichzeitig scheint es beispielsweise im Entlassungsmanagement in Krankenhäusern immer wieder Probleme in der Abgrenzung zwischen Pflege und Sozialarbeit zu geben, auch die Frage von Verschwiegenheitsregeln wie etwa in der Schulsozialarbeit ist nicht geklärt. In weiterer Folge scheint unklar, welche Formen von Sozialarbeit welche konkreten Aufgaben übernehmen sollen und wie beispielsweise der Ausbau verschiedener Berufspflichten oder gar die Entwicklung eines Berufsgesetzes eingeplant werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Kinder- und Jugendhilfe
ii. Schulsozialarbeit
iii. Strafvollzug und Bewährungshilfe
iv. Berufliche Integration und Arbeitsassistenz
v. Materielle Grundsicherung und Wohnungslosenhilfe
vi. Psychosozialer Dienst und Erwachsenenschutz
vii. Arbeit mit Asylwerbenden und Migrant*innenberatung
viii. Sozialämter und Schuldner*innenberatung
ix. Suchtberatung und -prävention
x. Primärversorgung und Krankenhaussozialarbeit
xi. Arbeit mit älteren Menschen
xii. Internationale Sozialarbeit