14977/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wirksamkeit bestehender Geldwäschebestimmungen bei der Mitnahme von Barmitteln von über 10.000 EUR
Für Reisende innerhalb der Europäischen Union, die Barmittel von mehr als 10.000 Euro mit sich führen, besteht bei der Unions-Grenzüberschreitung Anmeldepflicht. Geldwäsche und illegale Geldbewegungen sollen damit bekämpft werden.
Jede natürliche Person, die in die EU einreist oder aus der EU ausreist und Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mit sich führt, muss diesen Betrag bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, über den sie in die EU einreist oder aus der EU ausreist, anmelden.
Die Zollbehörden werden gemäß Verordnung ermächtigt, natürliche Personen, ihr Gepäck und ihre Verkehrsmittel zu kontrollieren und nicht angemeldetes Bargeld einzubehalten. Zollbehörden können auch bei Beträgen unter 10.000 Euro tätig werden, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass die Barmittel im Zusammenhang mit einer kriminellen Tätigkeit stehen.
Wenn es um die Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU geht, muss bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich auf Befragen durch die Zollbehörde Bargeld iHv von 10.000 Euro oder mehr angezeigt werden.
Um statistische Evidenz in der Diskussion um Geldwäschebestimmungen in Verbindung mit Bargeld zu bekommen, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende
1) Wie oft wurden in den Jahren 2017-2022 jeweils grenzüberschreitende Bargeldtransfers (“begleitete Barmittel”) bei den österreichischen Zollbehörden angezeigt? (Bitte um jährliche Aufschlüsselung in tabellarischer Form)
1.1 Wie viele davon bei der Einfuhr nach Österreich? Wie viele davon bei der Ausfuhr?
1.2 Aus welchen und in welche Länder? (Bitte um Aufschlüsselung Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Italien, Ungarn, restliche EU, Russland, USA, Asien und Südamerika, restliche nicht-EU)
1.3 In welcher durchschnittlichen Höhe, jeweils aufgeschlüsselt für die genannten Länder und Regionen?
1.4 In welcher durchschnittlichen Höhe über alle Transfers hinweg?
1.5 Bitte um Aufschlüsselung, ob es sich dabei um Geldscheine und Münzen, übertragbare Inhaberpapiere, Münzen mit Goldgehalt über 90 Prozent oder ungemünztes Gold handelt.
2) In wie vielen Fällen haben in den Jahren 2017-2022 die Zollbehörden unangemeldete Barmittel einbehalten? Bitte um jährliche Aufschlüsselung.
2.1. Um wie viel Barmittel jährlich handelt es sich insgesamt? Wie hoch ist die jährliche durchschnittliche Höhe?
3) Wie oft wurden die Zollbehörden in den Jahren 2017-2022 bei Beträgen unter 10.000 Euro tätig? Bitte um jährliche Aufschlüsselung.
4) Wie oft haben die Zollbehörden in den Jahren 2017-2022 die Vorlage einer Offenlegungserklärung für Barmittel iHv von mindestens 10.000 Euro, die im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr („unbegleitete Barmittel“) versandt werden, eingefordert? Bitte um jährliche Aufschlüsselung.
4.1. Mit welchem Ergebnis?
5) Wie oft haben die Zollbehörden in den Jahren 2017-2022 bei Grenzübertritten innerhalb der EU Anzeigen von Reisenden verlangt? Bitte um jährliche Aufschlüsselung.
5.1. Welche durchschnittliche Höhe hatten die angezeigten Geldbeträge in den Jahren 2017-2022?
6) In den Jahren 2017-2022 sind in wie vielen Fällen durch das Zollamt Österreich Meldungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bargeldkontrollen an die österreichische Geldwäschemeldestelle erfolgt? Bitte um jährliche Aufschlüsselung.