14980/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.05.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger BEd, BEd, Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für  Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Stand Novellierung des Bundesgesetzes zur Förderung von freiwilligem Engagement von 2012

 
Das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement 2012 – kurz Freiwilligengesetz oder FreiwG – regelt in Österreich die Rahmenbedingungen für formelle freiwillige Tätigkeiten. Das Gesetz wurde 2022 evaluiert.

Im Vorfeld haben einige Bundesländer wie Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien für rechtliche Verbesserungen für Freiwillige gesorgt. Dort gibt es eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung des Landes oder eine vom Land finanzierte Versicherungslösung für unterschiedliche Zielgruppen. Auch Gemeinden bieten Versicherungslösungen für Freiwillige an. Große Organisationen mit vielen Freiwilligen sichern diese durch eine Unfall- und Haftpflichtver­sicherung ab. Wer bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Österreichischen Rotes Kreuz aktiv ist, ist in die gesetzliche Unfallversicherung nach dem ASVG einbezogen und damit entsprechend geschützt.

Das NPO Kompetenzzentrum der WU Wien hat im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) das Freiwilligengesetz (FreiwG) evaluiert. Entstanden sind zehn Handlungsempfehlungen für eine noch bessere Förderung des Freiwilligenwesens in Österreich. Die Empfehlungen, welche im Juni 2022 präsentiert wurden, sollten in die gemeinsam von Bundesregierung und Österreichischen Freiwilligenrat erarbeite Freiwilligenstrategie sowie in die 2023 geplanten Novelle des Freiwilligengesetzes einfließen. Es ist nicht bekannt, wann die Novelle des Freiwilligengesetzes tatsächlich umgesetzt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1.       Wie ist der aktuelle Stand der Novelle des Freiwilligengesetzes, welche für 2023 geplant wurde?

2.       Welche Maßnahmen wurden bereits gesetzt?

3.       Welche der 10 Handlungsempfehlungen des Freiwilligenrates werden konkret und in welchem Umfang miteinbezogen?

4.       Welche Maßnahmen sind zusätzlich geplant, um die Rahmenbedingungen für freiwillige Arbeit in Österreich zu verbessern?

5.       Welche Schritte werden Sie bis Ende des Jahres setzen, um die Anerkennung und Wertschätzung von Freiwilligenarbeit in der Gesellschaft zu fördern und die Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit weiter zu verbessern? 

6.       Welche Schritte werden Sie setzen, um die Umsetzung der Novellierung in der Praxis voranzutreiben?

7.       Gibt es zusätzliche Initiativen oder Gesetzesvorhaben, die darauf abzielen, das Freiwilligengesetz weiterzuentwickeln oder zu aktualisieren, um den sich verändernden Bedürfnissen von Freiwilligen und Organisationen gerecht zu werden? 

8.       Gibt es aktuelle Statistiken oder Berichte über die möglichen Auswirkungen des neuen Freiwilligengesetzes auf das Freiwilligenengagement in Österreich, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Freiwilligen, der Art der Tätigkeiten und der Zusammenarbeit zwischen Freiwilligen und Organisationen? 

9.       Wie lange ist die geplante Begutachtungsfrist der Novelle des Freiwilligengesetzes?

10.   Wann wird die Novelle des Freiwilligengesetzes voraussichtlich im Parlament diskutiert?

11.   Wann soll die Novelle des Freiwilligengesetzes im Parlament beschlossen werden?