Eingelangt am 04.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin
für Justiz
betreffend Politische
Einflussnahme auf Strafverfahren?
Wir NEOS hegen weiterhin
die Sorge um Einflussnahme auf die Justiz in politisch heiklen Verfahren,
von denen wir uns beispielsweise folgenden schon gewidmet haben
- Eurofighter-Verfahren: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/1037/imfname_792349.pdf
- Verfahren zu
Kloibmüller: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVI/AB/3094/imfname_753163.pdf
- Verfahren iZm Wirecard/Jan
Marsalek: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/6397
- Verfahren iZm Martin Ho:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/8132/imfname_1037326.pdf
- Ungereimtheiten zu
Khaled Al-Halabi: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/3687/imfname_853458.pdf
- Ungereimtheiten zu Gert
Schmidt: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/6027/imfname_979080.pdf
- Verfahren zu
Schellenbacher, Peter Weinzierl und Julius Meinl: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/1555/imfname_803919.pdf, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVI/AB/4054/imfname_768497.pdf
- Verfahren iZm BVT,
Soteria etc.: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVI/AB/468/imfname_693105.pdf, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/9741/imfname_1440681.pdf, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/9745/imfname_1440820.pdf
- Verfahren
Götschober und Liederbuchaffäre: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/68
- Verfahren zum
vermeintlichen "Hackerangriff auf die ÖVP im Juli 2019": https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/2991
- Auslieferungsverfahrens
gegen Dmytro Firtash: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/8273
und die zum Zeitpunkt der jeweiligen
Anfragebeantwortungen noch nicht abgeschlossen waren.
Weiters besteht aufgrund wahrgenommener
willkürlicher Veröffentlichung bzw. Unterlassung dieser von
Einstellungsbegründungen die Sorge, dass § 35 a StAG politisch
beeinflusst vollzogen wird. Wie im Antrag von NEOS vom 7.10.2020 (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/911) zur Änderung der Staatsanwaltsgesetzes zur
Veröffentlichung der Einstellungsbegründung von berichtspflichtigen
Verfahren gem. § 8 Abs 1 StAG ausgeführt, gibt es in der
Veröffentlichungspraxis nach § 35 a StAG eine Diskrepanz. Nach §
35 a StAG sind "Entscheidungen der Staatsanwaltschaften über die
Einstellung des Ermittlungsverfahrens (...), soweit sie von besonderem
öffentlichen Interesse sind oder besondere für die Beurteilung
gleichgelagerter Verfahren bedeutsame rechtliche Ausführungen beinhalten"...in
der Ediktsdatei zu veröffentlichen. Selbst auf S. 7 Punkt 4. des
Medienerlasses BMJ-Pr50000/0021-Kom/2016 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Erlaesse/ERL_BMVRDJ_20160523_BMJ_Pr50000_0021_Kom_2016/ERL_BMVRDJ_20160523_BMJ_Pr50000_0021_Kom_2016.html) sowie zuvor BMJ-S604.000/0005-IV 3/2011 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Erlaesse/ERL_BMJ_20110921_604000S_5_IV3_11/07_20110921_604000S5IV311_01.pdf) wird dies bekräftigt.
Einerseits haben Staatsanwaltschaften an die
jeweils übergeordnete Oberstaatsanwaltschaft über Strafsachen zu
berichten, an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder
der Funktion des Verdächtigen im öffentlichen Leben ein besonderes
öffentliches Interesse besteht oder in denen noch nicht hinreichend
geklärte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen
sind. Dies führt in den sog. clamorosen Fällen oftmals zu langen
Verzögerungen. Wenn es andererseits zur Einstellung des Verfahrens kommt,
werden die wenigsten dieser Entscheidungen auch veröffentlicht. Insofern
muss dem derzeitigen System unter dem Aspekt der Transparenz eine gehörige
Schieflage attestiert werden. Solche Veröffentlichungen von
Einstellungsbegründungen würden nicht nur für die Justiz selbst,
sondern auch für die Rechtswissenschaft im Allgemeinen einen
beträchtlichen Erkenntnisgewinn bringen.
In der Beantwortung der Anfrage „System
Pilnacek - das Abdrehen des Verfahrens Chalet N in Lech am Arlberg" durch
das BMVRDJ vom 7.10.2019, wird zur Frage 1 auf § 8 Abs 1 StAG hingewiesen,
wonach eine Berichtspflicht der WKStA in dieser Causa wegen des besonderen
öffentlichen Interesses (§ 8 Abs 1 StAG) aufgrund der Funktion des
Beschuldigten im öffentlichen Wirtschaftsleben und der Art der
verfahrensgegenständlichen Vorwürfe besteht. Zur Beantwortung der
Fragen 15 bis 18 zur unterbliebenen Veröffentlichung der
Einstellungsbegründung in der Ediktsdatei wird unter Anführen des
§ 35a Abs 1 StAG darauf hingewiesen, dass für die
Veröffentlichung geforderte Interesse am Inhalt der
Einstellungsbegründung nicht bestanden habe, sondern erst 3 Jahre
später durch die mediale Berichterstattung vorlag. Sowohl § 8 Abs 1
StAG als auch § 35a Abs 1 StAG sprechen ausdrücklich und
gleichlautend von einem „besonderen öffentlichen Interesse".
Auf die Frage, warum dieses besondere öffentliche Interesse zwar bei
der Begründung der Berichtspflicht der WKStA gem § 8 Abs 1 StAG
angenommen, jedoch bei der Pflicht zur Veröffentlichung gem § 35a Abs
1 StAG verneint wurde, antworteten Sie am 29.5.2020 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/1343/imfname_800428.pdf): "Im Gegensatz zu § 8 Abs. 1 StAG ist
§ 35a StAG eine Ermessensbestimmung. Eine intensive
Medienberichterstattung ist zwar ein Indiz für das Vorliegen einer
Strafsache nach § 8 Abs. 1 StAG, muss aber nicht zwangsweise vorliegen.
Die Intensität der Medienberichterstattung spielt bei der Beurteilung der
Voraussetzungen des § 35a StAG eine gewichtige Rolle. Nicht jede
Einstellung einer Berichtssache nach § 8 Abs. 1 StAG zieht auch eine
Veröffentlichung nach § 35a StAG nach sich.
Für das Ermessen bei § 35a StAG ist zwischen
Persönlichkeitsrechten Verfahrensbeteiligter einerseits und dem
berechtigten Transparenzgebot andererseits abzuwägen. Die für eine
Veröffentlichung nach § 35a StAG erforderlichen Voraussetzungen waren
nach Einschätzung der Oberstaatsanwaltschaft Wien erst mit der intensiven
medialen Thematisierung dieser Verfahrenseinstellung im Zusammenhang mit der
Berichterstattung zur „Ibiza-Affäre“ ab dem Sommer 2019
darstellbar."
Eine Veröffentlichung der Einstellungsbegründung
erfolgte erst rund 3 Jahre nach der Einstellung des Verfahrens.
Gemäß § 35a Abs 2 StAG sind Veröffentlichungen 3 Jahre
später aus der Ediktsdatei zu löschen.
Laut Ihrer Antwort in der o.g. AB sieht § 35a Abs. 2 StAG eine
Veröffentlichung für drei Jahre (ab Veröffentlichungszeitpunkt),
unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung des Verfahrens, vor. Die Frage
nach Veröffentlichung von "Einstellungsbegründungen" wurde
Ihrerseits dahingehend beantwortet, dass in den Jahren 2016 bis
einschließlich 2019 bundesweit 45 Begründungen nach § 35a StAG
veröffentlicht wurden, davon erfolgten 42 durch die Oberstaatsanwaltschaft
Wien und drei durch die Oberstaatsanwaltschaft Linz.
Ihnen seien drei Fälle bekannt, in denen
aufgrund von Medienanfragen - welche Anlass gaben, das öffentliche
Interesse neu zu bewerten - nachträgliche Veröffentlichungen nach
§ 35a StAG vorgenommen wurden.
die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wurde bzw. wird aktuell
in Österreich ein Ermittlungsverfahren gegen Jan Marsalek
geführt?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn ja, aufgrund einer
Anzeige oder von Amts wegen aufgrund welcher Verdachtslage?
- Wenn ja, von welcher
Staatsanwaltschaft warum?
- Wenn ja, aufgrund des
Verdachts des Begehens welcher Straftaten?
- Wenn ja, gibt es hier
akkordierte Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft in München?
i. Wenn nein, wie hat sich diese Zusammenarbeit bisher
dargestellt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde bzw. wird aktuell
in Österreich ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Jan
Marsalek (wie z.B. Verletzung des Amtsgeheimnisses, Bestechung,
Bestechlichkeit, Untreue,...) geführt?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn ja, aufgrund einer
Anzeige oder von Amts wegen aufgrund welcher Verdachtslage?
- Wenn ja, von welcher
Staatsanwaltschaft warum?
- Wenn ja, aufgrund des
Verdachts des Begehens welcher Straftaten?
- Wenn ja, gibt es hier
akkordierte Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft in München?
i. Wenn nein, wie stellen sich diese Ermittlungen dar?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden irgendwelche
Maßnahmen gesetzt, um zu ermitteln, wo sich Marsalek befindet?
- Wenn ja, welche wann?
- Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
- Gibt es sonstige
Ermittlungen iZm Wirecard in Österreich?
- Wenn ja, von welcher
Staatsanwaltschaft werden diese geführt?
- Wenn ja, aufgrund
welcher Delikte?
- Gibt es iZm Jan Marsalek
bzw. Wirecard akkordierte Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft in
München?
- Wenn nein, wie stellen
sich diese Ermittlungen dar?
- Welche
Verfahrensstränge im Eurofighter-Komplex sind aktuell noch
offen?
- Wurden alle
Verfahrensstränge iZm der Anschaffung der Eurofighter gegen Airbus
bereits eingestellt?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, welchen Verlauf nahmen die
Verfahrensstränge und was ist der Stand der Verfahren?
- Welchen Verlauf nahm
das Verfahren zur Causa Inducon zu Hubert Hödl/Sigi Wolf?
i. Wird sonst noch iZm Eurofighter gegen Sigi Wolf
ermittelt?
1.
Wenn ja, inwiefern seit wann?
ii. In wie vielen Causen wird Sigi Wolf generell als
Beschuldigter geführt?
iii. In wie vielen Causen wird Sigi Wolf generell als
Verdächtiger geführt?
- Welchen Verlauf nahm
das Verfahren zur Causa Vector Aerospace zu Walter Schön und Alfred
Plattner?
- Sind
Verfahrensstränge bereits verjährt?
i. Wenn ja, welche?
- In welchem
Verfahrenstand befindet sich das Verfahren 6 St 10/18g zu
Kloibmüller u.a.?
- Wie viele
Verfahrensstränge sind noch offen?
- Wurden bereits
Verfahrensstränge eingestellt?
i. Wenn ja welche wann?
ii. Wenn ja, wurden Verfahrensstränge aufgrund von
Verjährung einstellt?
1.
Wenn ja, welche?
- Laut Anfragebeantwortung
vom 25. April 2022 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/9745/imfname_1440820.pdf) von Ihnen lag ein übereinstimmendes Berichtsvorhaben zur
Causa "Leak des
Soteria-Berichts aus dem BVT" vor. Was passierte seitdem?
- Gab es eine Anklage?
i. Wenn ja, wann?
- Wurde das Verfahren
eingestellt?
i. Wenn ja, wann?
- Wie ging das Verfahren
aus?
- Wurde bzw. wird gegen Dmytro
Firtash ein Ermittlungsverfahren geführt?
- Wenn ja, wegen welcher
Delikte?
- Wenn ja, welchen
Verlauf nahm das Verfahren bis zur Anfragebeantwortung?
- Aus welchem Grund wurde
dieser nach wie vor nicht an die USA ausgeliefert?
- Sind
Verfahrensstränge bereits verjährt?
i. Wenn ja, welche wann?
- Ende 2021 stand eine
Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag noch aus (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/8273/imfname_1088352.pdf). Welchen Verlauf nahm das Verfahren in der Folge?
- Wann entschied der OGH
in welchem Sinne?
- Wurde bzw. wird gegen Martin
Ho in Österreich ein Ermittlungsverfahren geführt?
- Wenn ja, wegen welcher
Delikte?
- Wenn ja, welchen
Verlauf nahm das Verfahren bis zur Anfragebeantwortung?
- Wenn ja, welche
Staatsanwaltschaft ist dafür zuständig?
- Gibt es abseits der
Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Betrugs iZm Coronahilfsgeldern,
Ermittlungen zu anderen Delikten?
i. Wenn ja, welche sind das?
- In welchem
Verfahrensstand befinden sich diese?
- Sind
Verfahrensstränge bereits verjährt?
i. Wenn ja, welche wann?
- Wurde bzw. wird gegen Gert
Schmid ein Ermittlungsverfahren geführt?
- Wenn ja, wegen welcher
Delikte?
- Wenn ja, welchen
Verlauf nahm das Verfahren bis zur Anfragebeantwortung?
- Wenn ja, welche
Staatsanwaltschaft ist zuständig?
- In welchem
Verfahrensstand befinden sich diese?
- Sind
Verfahrensstränge bereits verjährt?
i. Wenn ja, welche wann?
- Wurde bzw. wird gegen Peter
Weinzierl ein Ermittlungsverfahren geführt?
- Wenn ja, wegen welcher
Delikte?
- Wenn ja, in welchem
Verfahrensstand befinden sich diese?
- Wurden bereits
Ermittlungsverfahren gegen diesen eingestellt?
i. Wenn ja, in welchen Causen?
- Sind
Verfahrensstränge bereits verjährt?
i. Wenn ja, welche?
- Gibt es aktuell
Verfahrensstränge in der Causa Meinl, die noch nicht eingestellt
wurden?
i. Wenn ja, welche?
- Wird gegen Julius Meinl
V. aktuell ermittelt?
i. Wenn ja, in welcher Causa?
ii. Wenn ja, wegen welcher Delikte?
iii. Sind Verfahrensstränge bereits verjährt?
1.
Wenn ja, welche?
- Laut Medienberichten (https://www.diepresse.com/6257292/wird-kurz-der-falschaussage-angeklagt) liegt der Vorhabensbericht über den Strafantrag bzgl. der
Falschaussage von Sebastian Kurz seit längerer Zeit im BMJ. Seit wann
genau?
- Wann wird über den
Strafantrag entschieden?
- Gab es schon eine
Erklärung der OStA-Innsbruck dazu?
i. Wenn ja, wie sieht diese aus?
ii. Wenn ja, wann?
- Gab es schon eine
Erklärung der Sektion für Einzelstrafsachen dazu?
i. Wenn ja, wie sieht diese aus?
ii. Wenn ja, wann?
- Wurde bzw. wird gegen Franz
Wohlfahrt ein Ermittlungsverfahren geführt?
- Wenn ja, wegen welcher
Delikte?
- Wenn ja, in welchem
Verfahrensstand befinden sich diese?
- Wenn nein, wurden
Verfahren gegen ihn eingestellt?
i. Wenn ja, warum?
ii. Wenn ja, wurde die Einstellungsbegründung
veröffentlicht?
- Sind
Verfahrensstränge bereits verjährt?
i. Wenn ja, welche?
- Welchen Verlauf nahm das
Verfahren Götschober und Liederbuchaffäre seit der
Anfragebeantwortung 68/AB vom 20.12.2019: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/68/imfname_776542.pdf?
- Welchen Verlauf nahm das
Verfahren zum vermeintlichen "Hackerangriff auf die ÖVP im
Juli 2019" seit der Anfragebeantwortung 2991/AB vom 30.09.2020: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/2991/imfname_839218.pdf?
- Laut "Die
Presse" betrachteten BVT-Beamte die Einleitung der Ermittlungen
gegen die Muslimbruderschaft als politisch motiviert und zeigten
Vorgesetzte an. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung
ermittelt in der Sache (https://www.diepresse.com/5994967/muslimbruderschaft-anzeigen-im-bvt-gegen-vorgesetzte). Was ist der Stand der Ermittlungen zur Zeit der Anfrage?
- Welchen Verlauf nahm
das Verfahren?
- Wurden die Ermittlungen
eingestellt?
i. Wenn, ja, wann warum?
- Gegen wen wurde in berichtspflichtigen
Verfahren seit 1.1.2018 ermittelt wegen des Verdachts der Begehung welcher
Straftat?
- Wurden in den Verfahren,
die in den Fragen 1-19 bzw. in den Antworten dazu genannt wurden,
Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?
- Wenn ja, wann, von wem
und mit welchem Inhalt?
- Wurde in diesen
Verfahren ein Vorhabensbericht der StA erstattet?
- Wenn ja, mit welchem
Inhalt/Vorhaben?
- Wurde in der Causa eine
Stellungnahme der OStA erstattet?
- Wenn ja, mit welchem
Inhalt?
- Wurden Ihnen bzw. dem Ministerium
der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?
- Wenn ja: Wann wurden
der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem
Inhalt finalisiert?
- Wurde das
Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?
- Wenn ja, wann und zu
welchem Schluss kam die StA?
- Wenn ja, ist
beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen?
ii. Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?
- Wenn ja, wurden die
Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen
Gründen?
- Wenn ja, wurde die
Einstellungsbegründung veröffentlicht?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, bis wann wird die
Einstellungsbegründung öffentlich bleiben?
iii. Wenn nein, warum nicht?
iv. Wenn nein, für wann ist die
Veröffentlichung geplant?
- Wenn nein, wann kann
mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?
- In welchen Verfahren,
die in den Fragen 1-19 bzw. in den Antworten dazu genannt wurden, kam
es zu einer Einstellung der Ermittlungen?
- Zu diesen Verfahren
wiederum: Gemäß Erlass vom 21.9.2011 über die
"Veröffentlichung von Einstellungsbegründungen
gemäß § 35a StAG in der Ediktsdatei" unterliegen
der Veröffentlichung nach § 35a StAG grundsätzlich
"Entscheidungen über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens
nach den §§ 190 bis 192 StPO und den Rücktritt von der
Verfolgung nach den §§ 198 ff. oder §§ 209a f. StPO in
Verfahren, die der Berichtspflicht nach § 8a Abs 1. StAG unterstehen.
Die Staatsanwaltschaften haben daher der Oberstaatsanwaltschaft (§ 8
Abs. 1 StAG) und diese dem Bundesministerium für Justiz (§ 8a
Abs 1 StAG- überregionaler Charakter und bundesweit einheitliche
Rechtsanwendung) über das Vorhaben der Veröffentlichung zu
berichten, wobei die Oberstaatsanwaltschaft zu erklären haben wird,
ob sie eine Veröffentlichung anzuordnen gedenkt." Haben die
Staatsanwaltschaften in den in der Antwort zu Frage 26 genannten
Fällen entsprechend dieses Erlasses über das Vorhaben der
Veröffentlichung berichtet?
- In welchen Fällen
nicht und aus welchem Grund jeweils nicht?
- In welchen dieser
Fälle wurde dies von welcher OStA bemängelt?
- In welchen dieser
Fälle wurde dies von welcher OStA nicht bemängelt?
i. Warum nicht?
- Wie war die Reaktion der
OStA auf das erklärte Vorhaben der Veröffentlichung? Bitte
um Listung nach Verfahren.
- In welchen Verfahren untersagte
welche OStA wann die vorgehabte Veröffentlichung?
- In welchen Verfahren
ordnete welche OStA wann die vorgehabte Veröffentlichung an?
- In welchen dieser
Verfahren wiederum kam es wann zu einer Veröffentlichung der
Einstellungsbegründung gemäß § 35 a StAG?
- Warum wurde die
Einstellungsbegründung nicht früher veröffentlicht?
- Wer hat sich dennoch
davor wann gegen die Veröffentlichung ausgesprochen?
- In welchen Verfahren kam
es nicht zu einer Veröffentlichung der Einstellungsbegründung?
- Warum nicht?
- Wer hat sich wann gegen
die Veröffentlichung ausgesprochen?
- Wer entschied jeweils
wann gegen die Veröffentlichung?
- In welchen Verfahren kam
es wann zu einer Anordnung bzw. Weisung vom BMJ oder welcher
OStA an die untergebene StA, die Einstellungsbegründung zu veröffentlichen?
- Wann wurde von
Journalist:innen angefragt, ob bzw. wann es zur Veröffentlichung
kam/kommt?
- Mit welcher
Begründung wurden jeweils die Auskünfte durch wen verweigert?
- Wer entschied jeweils,
dass diese Begründung gegeben werden soll?
- Wurde sogar ein Bescheid
nach dem Auskunftspflichtgesetz von Seiten einer OStA verweigert?
- Wenn ja, wann von
welcher OStA mit welcher Begründung aufgrund der Entscheidung durch
wen?
- Falls es Fälle von
Weisungen nach § 29a StAG gab, wurden diese dem Parlament
berichtet?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Da das
Ermittlungsverfahren gegen Johann Fuchs wegen Verdachts der Falschaussage
zweifellos ein besonderes öffentliches Interesse herrscht, ist es
verwunderlich, dass hier nach wie vor keine Veröffentlichung in der
Ediktsdatei nach § 35a StAG erfolgt ist und auf mehrmalige Anfragen
von Journalist:innen lediglich auf eine lange andauernde Prüfung
durch die OStA Innsbruck verwiesen wird. Durch die Veröffentlichung
würde auch geklärt, ob auch die sichergestellten Chats Eingang
in die Ermittlungen fanden. Warum kam es bisher nicht zur
Veröffentlichung der Einstellungsbegründung?
- Wer hat sich wann gegen
die Veröffentlichung ausgesprochen?
- Wer entschied jeweils
wann gegen die Veröffentlichung?
- Wann wurde von
Journalist:innen angefragt, ob bzw. wann es zur Veröffentlichung
kam/kommt?
- Mit welcher
Begründung wurden jeweils die Auskünfte durch wen verweigert?
- Wer entschied jeweils,
dass diese Begründung gegeben werden soll?
- Wurde sogar ein
Bescheid nach dem Auskunftspflichtgesetz von Seiten der OStA Innsbruck
verweigert?
i. Wenn ja, wann und aufgrund der Entscheidung durch
wen?
- Gab es einen
Vorhabensbericht der StA Innsbruck in dem eine Veröffentlichung nach
§ 35a StAG beabsichtig war?
- Wenn ja, warum wurde
dann nicht die Einstellungsbegründung veröffentlicht?
- Kam es in diesem Fall
zu Interventionen von Seiten der Fachaufsicht, vom Vorhaben der
Veröffentlichung Abstand zu nehmen?
i. Wenn ja, wann inwiefern durch wen?
- Da Ihnen drei Fälle
bekannt sind, in denen aufgrund von Medienanfragen, welche Anlass gaben,
das öffentliche Interesse neu zu bewerten, nachträglich
Veröffentlichungen nach § 35a StAG vorgenommen wurden: welche
waren dies?
- Gab es seitdem weitere?
i. Wenn ja, welche wann?
- Da Sie meinten, in den
Jahren 2016 bis einschließlich 2019 seien bundesweit 45
Begründungen nach § 35a StAG veröffentlicht worden - davon
erfolgten 42 durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und drei durch die
Oberstaatsanwaltschaft Linz: Um die Einstellungsbegründungen zu
welchen Verfahren handelte es sich dabei?
- Gab es seitdem weitere?
i. Wenn ja, welche?
Sollte eine detaillierte
Beantwortung einzelner Fragen aus Datenschutz- oder Geheimhaltungsgründen
iSd StPO nicht möglich sein, so wird dennoch um eine Beantwortung mit
möglichst hohem Informationsgehalt im Sinne des parlamentarischen
Interpellationsrechts ersucht.