14981/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.05.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Politische Einflussnahme auf Strafverfahren?

 

Wir NEOS hegen weiterhin die Sorge um Einflussnahme auf die Justiz in politisch heiklen Verfahren, von denen wir uns beispielsweise folgenden schon gewidmet haben

und die zum Zeitpunkt der jeweiligen Anfragebeantwortungen noch nicht abgeschlossen waren.

Weiters besteht aufgrund wahrgenommener willkürlicher Veröffentlichung bzw. Unterlassung dieser von Einstellungsbegründungen die Sorge, dass § 35 a StAG politisch beeinflusst vollzogen wird. Wie im Antrag von NEOS vom 7.10.2020 (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/911) zur Änderung der Staatsanwaltsgesetzes zur Veröffentlichung der Einstellungsbegründung von berichtspflichtigen Verfahren gem. § 8 Abs 1 StAG ausgeführt, gibt es in der Veröffentlichungspraxis nach § 35 a StAG eine Diskrepanz. Nach § 35 a StAG sind "Entscheidungen der Staatsanwaltschaften über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens (...), soweit sie von besonderem öffentlichen Interesse sind oder besondere für die Beurteilung gleichgelagerter Verfahren bedeutsame rechtliche Ausführungen beinhalten"...in der Ediktsdatei zu veröffentlichen. Selbst auf S. 7 Punkt 4. des Medienerlasses BMJ-Pr50000/0021-Kom/2016 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Erlaesse/ERL_BMVRDJ_20160523_BMJ_Pr50000_0021_Kom_2016/ERL_BMVRDJ_20160523_BMJ_Pr50000_0021_Kom_2016.html) sowie zuvor BMJ-S604.000/0005-IV 3/2011 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Erlaesse/ERL_BMJ_20110921_604000S_5_IV3_11/07_20110921_604000S5IV311_01.pdf) wird dies bekräftigt.

Einerseits haben Staatsanwaltschaften an die jeweils übergeordnete Oberstaatsanwaltschaft über Strafsachen zu berichten, an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Funktion des Verdächtigen im öffentlichen Leben ein besonderes öffentliches Interesse besteht oder in denen noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen sind. Dies führt in den sog. clamorosen Fällen oftmals zu langen Verzögerungen. Wenn es andererseits zur Einstellung des Verfahrens kommt, werden die wenigsten dieser Entscheidungen auch veröffentlicht. Insofern muss dem derzeitigen System unter dem Aspekt der Transparenz eine gehörige Schieflage attestiert werden. Solche Veröffentlichungen von Einstellungsbegründungen würden nicht nur für die Justiz selbst, sondern auch für die Rechtswissenschaft im Allgemeinen einen beträchtlichen Erkenntnisgewinn bringen.

In der Beantwortung der Anfrage „System Pilnacek - das Abdrehen des Verfahrens Chalet N in Lech am Arlberg" durch das BMVRDJ vom 7.10.2019, wird zur Frage 1 auf § 8 Abs 1 StAG hingewiesen, wonach eine Berichtspflicht der WKStA in dieser Causa wegen des besonderen öffentlichen Interesses (§ 8 Abs 1 StAG) aufgrund der Funktion des Beschuldigten im öffentlichen Wirtschaftsleben und der Art der verfahrensgegenständlichen Vorwürfe besteht. Zur Beantwortung der Fragen 15 bis 18 zur unterbliebenen Veröffentlichung der Einstellungsbegründung in der Ediktsdatei wird unter Anführen des § 35a Abs 1 StAG darauf hingewiesen, dass für die Veröffentlichung geforderte Interesse am Inhalt der Einstellungsbegründung nicht bestanden habe, sondern erst 3 Jahre später durch die mediale Berichterstattung vorlag. Sowohl § 8 Abs 1 StAG als auch § 35a Abs 1 StAG sprechen ausdrücklich und gleichlautend von einem „besonderen öffentlichen Interesse". Auf die Frage, warum dieses besondere öffentliche Interesse zwar bei der Begründung der Berichtspflicht der WKStA gem § 8 Abs 1 StAG angenommen, jedoch bei der Pflicht zur Veröffentlichung gem § 35a Abs 1 StAG verneint wurde, antworteten Sie am 29.5.2020 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/1343/imfname_800428.pdf): "Im Gegensatz zu § 8 Abs. 1 StAG ist § 35a StAG eine Ermessensbestimmung. Eine intensive Medienberichterstattung ist zwar ein Indiz für das Vorliegen einer Strafsache nach § 8 Abs. 1 StAG, muss aber nicht zwangsweise vorliegen. Die Intensität der Medienberichterstattung spielt bei der Beurteilung der Voraussetzungen des § 35a StAG eine gewichtige Rolle. Nicht jede Einstellung einer Berichtssache nach § 8 Abs. 1 StAG zieht auch eine Veröffentlichung nach § 35a StAG nach sich.
Für das Ermessen bei § 35a StAG ist zwischen Persönlichkeitsrechten Verfahrensbeteiligter einerseits und dem berechtigten Transparenzgebot andererseits abzuwägen. Die für eine Veröffentlichung nach § 35a StAG erforderlichen Voraussetzungen waren nach Einschätzung der Oberstaatsanwaltschaft Wien erst mit der intensiven medialen Thematisierung dieser Verfahrenseinstellung im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur „Ibiza-Affäre“ ab dem Sommer 2019 darstellbar."

Eine Veröffentlichung der Einstellungsbegründung erfolgte erst rund 3 Jahre nach der Einstellung des Verfahrens. Gemäß § 35a Abs 2 StAG sind Veröffentlichungen 3 Jahre später aus der Ediktsdatei zu löschen.
Laut Ihrer Antwort in der o.g. AB sieht § 35a Abs. 2 StAG eine Veröffentlichung für drei Jahre (ab Veröffentlichungszeitpunkt), unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung des Verfahrens, vor. Die Frage nach Veröffentlichung von "Einstellungsbegründungen" wurde Ihrerseits dahingehend beantwortet, dass in den Jahren 2016 bis einschließlich 2019 bundesweit 45 Begründungen nach § 35a StAG veröffentlicht wurden, davon erfolgten 42 durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und drei durch die Oberstaatsanwaltschaft Linz.

Ihnen seien drei Fälle bekannt, in denen aufgrund von Medienanfragen - welche Anlass gaben, das öffentliche Interesse neu zu bewerten - nachträgliche Veröffentlichungen nach § 35a StAG vorgenommen wurden.

die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wurde bzw. wird aktuell in Österreich ein Ermittlungsverfahren gegen Jan Marsalek geführt?
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wenn ja, aufgrund einer Anzeige oder von Amts wegen aufgrund welcher Verdachtslage?
    3. Wenn ja, von welcher Staatsanwaltschaft warum?
    4. Wenn ja, aufgrund des Verdachts des Begehens welcher Straftaten?
    5. Wenn ja, gibt es hier akkordierte Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft in München?

                                          i.    Wenn nein, wie hat sich diese Zusammenarbeit bisher dargestellt?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurde bzw. wird aktuell in Österreich ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Jan Marsalek (wie z.B. Verletzung des Amtsgeheimnisses, Bestechung, Bestechlichkeit, Untreue,...) geführt?
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wenn ja, aufgrund einer Anzeige oder von Amts wegen aufgrund welcher Verdachtslage?
    3. Wenn ja, von welcher Staatsanwaltschaft warum?
    4. Wenn ja, aufgrund des Verdachts des Begehens welcher Straftaten?
    5. Wenn ja, gibt es hier akkordierte Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft in München?

                                          i.    Wenn nein, wie stellen sich diese Ermittlungen dar?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wurden irgendwelche Maßnahmen gesetzt, um zu ermitteln, wo sich Marsalek befindet?
    1. Wenn ja, welche wann?
    2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Gibt es sonstige Ermittlungen iZm Wirecard in Österreich?
    1. Wenn ja, von welcher Staatsanwaltschaft werden diese geführt?
    2. Wenn ja, aufgrund welcher Delikte?
  1. Gibt es iZm Jan Marsalek bzw. Wirecard akkordierte Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft in München?
    1. Wenn nein, wie stellen sich diese Ermittlungen dar?
  1. Welche Verfahrensstränge im Eurofighter-Komplex sind aktuell noch offen?
    1. Wurden alle Verfahrensstränge iZm der Anschaffung der Eurofighter gegen Airbus bereits eingestellt?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn nein, welchen Verlauf nahmen die Verfahrensstränge und was ist der Stand der Verfahren?

    1. Welchen Verlauf nahm das Verfahren zur Causa Inducon zu Hubert Hödl/Sigi Wolf?

                                          i.    Wird sonst noch iZm Eurofighter gegen Sigi Wolf ermittelt?

1.    Wenn ja, inwiefern seit wann?

                                        ii.    In wie vielen Causen wird Sigi Wolf generell als Beschuldigter geführt?

                                       iii.    In wie vielen Causen wird Sigi Wolf generell als Verdächtiger geführt?

    1. Welchen Verlauf nahm das Verfahren zur Causa Vector Aerospace zu Walter Schön und Alfred Plattner?
    2. Sind Verfahrensstränge bereits verjährt?

                                          i.    Wenn ja, welche?

  1. In welchem Verfahrenstand befindet sich das Verfahren 6 St 10/18g zu Kloibmüller u.a.?
    1. Wie viele Verfahrensstränge sind noch offen?
    2. Wurden bereits Verfahrensstränge eingestellt?

                                          i.    Wenn ja welche wann?

                                        ii.    Wenn ja, wurden Verfahrensstränge aufgrund von Verjährung einstellt?

1.    Wenn ja, welche?

  1. Laut Anfragebeantwortung vom 25. April 2022 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/9745/imfname_1440820.pdf) von Ihnen lag ein übereinstimmendes Berichtsvorhaben zur Causa "Leak des
    Soteria-Berichts aus dem BVT" vor. Was passierte seitdem?
    1. Gab es eine Anklage?

                                          i.    Wenn ja, wann?

    1. Wurde das Verfahren eingestellt?

                                          i.    Wenn ja, wann?

    1. Wie ging das Verfahren aus?
  1. Wurde bzw. wird gegen Dmytro Firtash ein Ermittlungsverfahren geführt?
    1. Wenn ja, wegen welcher Delikte?
    2. Wenn ja, welchen Verlauf nahm das Verfahren bis zur Anfragebeantwortung?
    3. Aus welchem Grund wurde dieser nach wie vor nicht an die USA ausgeliefert?
    4. Sind Verfahrensstränge bereits verjährt?

                                          i.    Wenn ja, welche wann?

  1. Ende 2021 stand eine Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag noch aus (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/8273/imfname_1088352.pdf). Welchen Verlauf nahm das Verfahren in der Folge?
  2. Wann entschied der OGH in welchem Sinne?
  3. Wurde bzw. wird gegen Martin Ho in Österreich ein Ermittlungsverfahren geführt?
    1. Wenn ja, wegen welcher Delikte?
    2. Wenn ja, welchen Verlauf nahm das Verfahren bis zur Anfragebeantwortung?
    3. Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ist dafür zuständig?
    4. Gibt es abseits der Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Betrugs iZm Coronahilfsgeldern, Ermittlungen zu anderen Delikten?

                                          i.    Wenn ja, welche sind das?

    1. In welchem Verfahrensstand befinden sich diese?
    2. Sind Verfahrensstränge bereits verjährt?

                                          i.    Wenn ja, welche wann?

  1. Wurde bzw. wird gegen Gert Schmid ein Ermittlungsverfahren geführt?
    1. Wenn ja, wegen welcher Delikte?
    2. Wenn ja, welchen Verlauf nahm das Verfahren bis zur Anfragebeantwortung?
    3. Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ist zuständig?
    4. In welchem Verfahrensstand befinden sich diese?
    5. Sind Verfahrensstränge bereits verjährt?

                                          i.    Wenn ja, welche wann?

  1. Wurde bzw. wird gegen Peter Weinzierl ein Ermittlungsverfahren geführt?
    1. Wenn ja, wegen welcher Delikte?
    2. Wenn ja, in welchem Verfahrensstand befinden sich diese?
    3. Wurden bereits Ermittlungsverfahren gegen diesen eingestellt?

                                          i.    Wenn ja, in welchen Causen?

    1. Sind Verfahrensstränge bereits verjährt?

                                          i.    Wenn ja, welche?

    1. Gibt es aktuell Verfahrensstränge in der Causa Meinl, die noch nicht eingestellt wurden?

                                          i.    Wenn ja, welche?

    1. Wird gegen Julius Meinl V. aktuell ermittelt?

                                          i.    Wenn ja, in welcher Causa?

                                        ii.    Wenn ja, wegen welcher Delikte?

                                       iii.    Sind Verfahrensstränge bereits verjährt?

1.    Wenn ja, welche?

  1. Laut Medienberichten (https://www.diepresse.com/6257292/wird-kurz-der-falschaussage-angeklagt) liegt der Vorhabensbericht über den Strafantrag bzgl. der Falschaussage von Sebastian Kurz seit längerer Zeit im BMJ. Seit wann genau?
    1. Wann wird über den Strafantrag entschieden?
    2. Gab es schon eine Erklärung der OStA-Innsbruck dazu?

                                          i.    Wenn ja, wie sieht diese aus?

                                        ii.    Wenn ja, wann?

    1. Gab es schon eine Erklärung der Sektion für Einzelstrafsachen dazu?

                                          i.    Wenn ja, wie sieht diese aus?

                                        ii.    Wenn ja, wann?

  1. Wurde bzw. wird gegen Franz Wohlfahrt ein Ermittlungsverfahren geführt?
    1. Wenn ja, wegen welcher Delikte?
    2. Wenn ja, in welchem Verfahrensstand befinden sich diese?
    3. Wenn nein, wurden Verfahren gegen ihn eingestellt?

                                          i.    Wenn ja, warum?

                                        ii.    Wenn ja, wurde die Einstellungsbegründung veröffentlicht?

    1. Sind Verfahrensstränge bereits verjährt?

                                          i.    Wenn ja, welche?

  1. Welchen Verlauf nahm das Verfahren Götschober und Liederbuchaffäre seit der Anfragebeantwortung 68/AB vom 20.12.2019: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/68/imfname_776542.pdf?
  2. Welchen Verlauf nahm das Verfahren zum vermeintlichen "Hackerangriff auf die ÖVP im Juli 2019" seit der Anfragebeantwortung 2991/AB vom 30.09.2020: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/2991/imfname_839218.pdf?
  3. Laut "Die Presse" betrachteten BVT-Beamte die Einleitung der Ermittlungen gegen die Muslimbruderschaft als politisch motiviert und zeigten Vorgesetzte an. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung ermittelt in der Sache (https://www.diepresse.com/5994967/muslimbruderschaft-anzeigen-im-bvt-gegen-vorgesetzte). Was ist der Stand der Ermittlungen zur Zeit der Anfrage?
    1. Welchen Verlauf nahm das Verfahren?
    2. Wurden die Ermittlungen eingestellt?

                                          i.    Wenn, ja, wann warum?

  1. Gegen wen wurde in berichtspflichtigen Verfahren seit 1.1.2018 ermittelt wegen des Verdachts der Begehung welcher Straftat?
  2. Wurden in den Verfahren, die in den Fragen 1-19 bzw. in den Antworten dazu genannt wurden, Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?
    1. Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?
  1. Wurde in diesen Verfahren ein Vorhabensbericht der StA erstattet?
    1. Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?
  1. Wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?
    1. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
  1. Wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?
    1. Wenn ja: Wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?
  1. Wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?
    1. Wenn ja, wann und zu welchem Schluss kam die StA?
    2. Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen?

                                        ii.    Wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

    1. Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?
    2. Wenn ja, wurde die Einstellungsbegründung veröffentlicht?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, bis wann wird die Einstellungsbegründung öffentlich bleiben?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

                                       iv.    Wenn nein, für wann ist die Veröffentlichung geplant?

    1. Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?
  1. In welchen Verfahren, die in den Fragen 1-19 bzw. in den Antworten dazu genannt wurden, kam es zu einer Einstellung der Ermittlungen?
  2. Zu diesen Verfahren wiederum: Gemäß Erlass vom 21.9.2011 über die "Veröffentlichung von Einstellungsbegründungen gemäß § 35a StAG in der Ediktsdatei" unterliegen der Veröffentlichung nach § 35a StAG grundsätzlich "Entscheidungen über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach den §§ 190 bis 192 StPO und den Rücktritt von der Verfolgung nach den §§ 198 ff. oder §§ 209a f. StPO in Verfahren, die der Berichtspflicht nach § 8a Abs 1. StAG unterstehen. Die Staatsanwaltschaften haben daher der Oberstaatsanwaltschaft (§ 8 Abs. 1 StAG) und diese dem Bundesministerium für Justiz (§ 8a Abs 1 StAG- überregionaler Charakter und bundesweit einheitliche Rechtsanwendung) über das Vorhaben der Veröffentlichung zu berichten, wobei die Oberstaatsanwaltschaft zu erklären haben wird, ob sie eine Veröffentlichung anzuordnen gedenkt." Haben die Staatsanwaltschaften in den in der Antwort zu Frage 26 genannten Fällen entsprechend dieses Erlasses über das Vorhaben der Veröffentlichung berichtet?
    1. In welchen Fällen nicht und aus welchem Grund jeweils nicht?
    2. In welchen dieser Fälle wurde dies von welcher OStA bemängelt? 
    3. In welchen dieser Fälle wurde dies von welcher OStA nicht bemängelt?

                                          i.    Warum nicht? 

  1. Wie war die Reaktion der OStA auf das erklärte Vorhaben der Veröffentlichung? Bitte um Listung nach Verfahren.
    1. In welchen Verfahren untersagte welche OStA wann die vorgehabte Veröffentlichung?
    2. In welchen Verfahren ordnete welche OStA wann die vorgehabte Veröffentlichung an?
  1. In welchen dieser Verfahren wiederum kam es wann zu einer Veröffentlichung der Einstellungsbegründung gemäß § 35 a StAG?
    1. Warum wurde die Einstellungsbegründung nicht früher veröffentlicht?
    2. Wer hat sich dennoch davor wann gegen die Veröffentlichung ausgesprochen?
  1. In welchen Verfahren kam es nicht zu einer Veröffentlichung der Einstellungsbegründung?
    1. Warum nicht?
    2. Wer hat sich wann gegen die Veröffentlichung ausgesprochen?
    3. Wer entschied jeweils wann gegen die Veröffentlichung?
  1. In welchen Verfahren kam es wann zu einer Anordnung bzw. Weisung vom BMJ oder welcher OStA an die untergebene StA, die Einstellungsbegründung zu veröffentlichen?
  2. Wann wurde von Journalist:innen angefragt, ob bzw. wann es zur Veröffentlichung kam/kommt?
  3. Mit welcher Begründung wurden jeweils die Auskünfte durch wen verweigert?
  4. Wer entschied jeweils, dass diese Begründung gegeben werden soll?
  5. Wurde sogar ein Bescheid nach dem Auskunftspflichtgesetz von Seiten einer OStA verweigert?
    1. Wenn ja, wann von welcher OStA mit welcher Begründung aufgrund der Entscheidung durch wen?
  1. Falls es Fälle von Weisungen nach § 29a StAG gab, wurden diese dem Parlament berichtet?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Da das Ermittlungsverfahren gegen Johann Fuchs wegen Verdachts der Falschaussage zweifellos ein besonderes öffentliches Interesse herrscht, ist es verwunderlich, dass hier nach wie vor keine Veröffentlichung in der Ediktsdatei nach § 35a StAG erfolgt ist und auf mehrmalige Anfragen von Journalist:innen lediglich auf eine lange andauernde Prüfung durch die OStA Innsbruck verwiesen wird. Durch die Veröffentlichung würde auch geklärt, ob auch die sichergestellten Chats Eingang in die Ermittlungen fanden. Warum kam es bisher nicht zur Veröffentlichung der Einstellungsbegründung?
    1. Wer hat sich wann gegen die Veröffentlichung ausgesprochen?
    2. Wer entschied jeweils wann gegen die Veröffentlichung?
    3. Wann wurde von Journalist:innen angefragt, ob bzw. wann es zur Veröffentlichung kam/kommt?
    4. Mit welcher Begründung wurden jeweils die Auskünfte durch wen verweigert?
    5. Wer entschied jeweils, dass diese Begründung gegeben werden soll?
    6. Wurde sogar ein Bescheid nach dem Auskunftspflichtgesetz von Seiten der OStA Innsbruck verweigert?

                                          i.    Wenn ja, wann und aufgrund der Entscheidung durch wen?

    1. Gab es einen Vorhabensbericht der StA Innsbruck in dem eine Veröffentlichung nach § 35a StAG beabsichtig war?
    2. Wenn ja, warum wurde dann nicht die Einstellungsbegründung veröffentlicht?
    3. Kam es in diesem Fall zu Interventionen von Seiten der Fachaufsicht, vom Vorhaben der Veröffentlichung Abstand zu nehmen?

                                          i.    Wenn ja, wann inwiefern durch wen?

  1. Da Ihnen drei Fälle bekannt sind, in denen aufgrund von Medienanfragen, welche Anlass gaben, das öffentliche Interesse neu zu bewerten, nachträglich Veröffentlichungen nach § 35a StAG vorgenommen wurden: welche waren dies?
    1. Gab es seitdem weitere?

                                          i.    Wenn ja, welche wann?

  1. Da Sie meinten, in den Jahren 2016 bis einschließlich 2019 seien bundesweit 45 Begründungen nach § 35a StAG veröffentlicht worden - davon erfolgten 42 durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und drei durch die Oberstaatsanwaltschaft Linz: Um die Einstellungsbegründungen zu welchen Verfahren handelte es sich dabei?
    1. Gab es seitdem weitere?

                                          i.    Wenn ja, welche?

Sollte eine detaillierte Beantwortung einzelner Fragen aus Datenschutz- oder Geheimhaltungsgründen iSd StPO nicht möglich sein, so wird dennoch um eine Beantwortung mit möglichst hohem Informationsgehalt im Sinne des parlamentarischen Interpellationsrechts ersucht.