14990/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Externe Qualitätssicherung bei sexueller Bildung
Sexuelle Bildung ist noch immer ein tabuisiertes Thema. Nach wie vor wird darüber diskutiert, ob Lehrpersonen diese Aufgabe abdecken sollen oder der Unterricht über externe Vortragende erfolgen soll. Grundsätzlich ist seitens des Bildungsministeriums bereits seit 2015 vorgegeben, dass Sexualpädagogik in einem "positiven Kontext" stattzufinden hat, Kinder und Jugendliche ein "positives und wertschätzendes Umfeld" erleben sollten. Diskriminierung wegen der Anschauung, Orientierung oder Identität hätten keine Rolle zu spielen (1). Gerade dieses Prinzip wurde beispielsweise durch die Aktivität des Vereins Teen Star an Österreichs Schulen massiv untergraben. Vortragende des Vereins verbreiteten aktiv homophobe Inhalte an Schulen.
In weiterer Folge wurde darüber diskutiert, wie genau qualitativ hochwertiger Sexualunterricht durch externe Anbieter aussehen könnte. Teil der Kritik war damals auch die Ausformulierung des Grundsatzerlasses Sexualpädagogik. Daher wurde mehr Hoffnung in das nach der Teenstar-Affäre von der Regierung angekündigte Akkreditierungsverfahren für Vereine im Bereich der Sexualbildung gesetzt (3). Trotz aller Debatten und Ankündigungen konnte Teen Star allerdings wieder unterrichten (4), eigenen Angaben zufolge fanden im Schuljahr 2021/2022 Kurse an Schulen statt (5).
Wie so oft verzögerte sich der Start des Akkreditierungsverfahrens massiv - noch im Oktober 2022 wurde von einem Start im Laufe des Jahres 2022 gesprochen (6). Zu diesem Zeitpunkt war bereits eine Verordnung über Qualitätssicherungsverfahren durch das BMBWF in Begutachtung, allerdings wurde aus der Fachwelt auch daran deutliche Kritik geübt (7).
Nun ist die Verordnung mit einigen Anpassungen in Kraft - die grundsätzlichen Kritikpunkte wurden jedoch nicht ernst genommen.
So ist beispielsweise nach wie vor von einer Behörde im "humanitären Bereich" die Rede, dezidierte Vorerfahrungen im Bereich der Sexualpädagogik sind nach wie vor nicht verlangt. Wie sich gezeigt hat, handelt es sich bei besagter Behörde um die "GIVE Servicestelle des Roten Kreuzes"(9), die wenige Tage nach Aufnahme ihrer Arbeit im März 2023 auf ihrer Website (vgl 8) keinen einzigen Eintrag zu "Sexualität" hatte. Schon bei der Kundmachung zeigten sich in der Debatte des Gleichbehandlungsausschusses weitere Probleme. So wird in diesem Ausschuss regelmäßig eine Sicherstellung von ideologiebefreitem und qualitätsvollen Sexualunterricht gefordert, in der Erläuterung der neuen Verordnung zeigte sich allerdings, dass bisher tätige Vereine nicht durch die neue Verordnung erfasst und keine grundsätzlichen Prüfungen ohne vorhergehender Beschwerde durchgeführt würden (10). Problematisch erscheint auch, dass regionale Tätigkeiten nicht durch die eingerichtete Stelle geprüft werden, sondern diese an Bildungsdirektionen weitergeleitet werden, deren zusätzliche Kapazitäten für Einzelfallprüfungen wohl eingeschränkter sind, als die einer eigens eingerichteten Stelle (11).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende