14990/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.05.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Externe Qualitätssicherung bei sexueller Bildung

 

Sexuelle Bildung ist noch immer ein tabuisiertes Thema. Nach wie vor wird darüber diskutiert, ob Lehrpersonen diese Aufgabe abdecken sollen oder der Unterricht über externe Vortragende erfolgen soll. Grundsätzlich ist seitens des Bildungsministeriums bereits seit 2015 vorgegeben, dass Sexualpädagogik in einem "positiven Kontext" stattzufinden hat, Kinder und Jugendliche ein "positives und wertschätzendes Umfeld" erleben sollten. Diskriminierung wegen der Anschauung, Orientierung oder Identität hätten keine Rolle zu spielen (1). Gerade dieses Prinzip wurde beispielsweise durch die Aktivität des Vereins Teen Star an Österreichs Schulen massiv untergraben. Vortragende des Vereins verbreiteten aktiv homophobe Inhalte an Schulen.

In weiterer Folge wurde darüber diskutiert, wie genau qualitativ hochwertiger Sexualunterricht durch externe Anbieter aussehen könnte. Teil der Kritik war damals auch die Ausformulierung des Grundsatzerlasses Sexualpädagogik. Daher wurde mehr Hoffnung in das nach der Teenstar-Affäre von der Regierung angekündigte Akkreditierungsverfahren für Vereine im Bereich der Sexualbildung gesetzt (3). Trotz aller Debatten und Ankündigungen konnte Teen Star allerdings wieder unterrichten (4), eigenen Angaben zufolge fanden im Schuljahr 2021/2022 Kurse an Schulen statt (5).

Wie so oft verzögerte sich der Start des Akkreditierungsverfahrens massiv -  noch im Oktober 2022 wurde von einem Start im Laufe des Jahres 2022 gesprochen (6). Zu diesem Zeitpunkt war bereits eine Verordnung über Qualitätssicherungsverfahren durch das BMBWF in Begutachtung, allerdings wurde aus der Fachwelt auch daran deutliche Kritik geübt (7). 

Nun ist die Verordnung mit einigen Anpassungen in Kraft - die grundsätzlichen Kritikpunkte wurden jedoch nicht ernst genommen.

So ist beispielsweise nach wie vor von einer Behörde im "humanitären Bereich" die Rede, dezidierte Vorerfahrungen im Bereich der Sexualpädagogik sind nach wie vor nicht verlangt. Wie sich gezeigt hat, handelt es sich bei besagter Behörde um die "GIVE Servicestelle des Roten Kreuzes"(9), die wenige Tage nach Aufnahme ihrer Arbeit im März 2023 auf ihrer Website (vgl 8) keinen einzigen Eintrag zu "Sexualität" hatte. Schon bei der Kundmachung zeigten sich in der Debatte des Gleichbehandlungsausschusses weitere Probleme. So wird in diesem Ausschuss regelmäßig eine Sicherstellung von ideologiebefreitem und qualitätsvollen Sexualunterricht gefordert, in der Erläuterung der neuen Verordnung zeigte sich allerdings, dass bisher tätige Vereine nicht durch die neue Verordnung erfasst und keine grundsätzlichen Prüfungen ohne vorhergehender Beschwerde durchgeführt würden (10). Problematisch erscheint auch, dass regionale Tätigkeiten nicht durch die eingerichtete Stelle geprüft werden, sondern diese an Bildungsdirektionen weitergeleitet werden, deren zusätzliche Kapazitäten für Einzelfallprüfungen wohl eingeschränkter sind, als die einer eigens eingerichteten Stelle (11).

  1. https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=699
  2. https://www.derstandard.at/story/2000091902029/sexualkundeverein-teenstar-wird-aus-schulen-verbannt
  3. https://science.orf.at/stories/3203102/
  4. https://www.moment.at/story/religioese-hardliner-oesterreich-schule
  5. https://www.teenstar.at/termine/
  6. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/11733/imfname_1478010.pdf
  7. https://sexuellebildung.at/stellungnahme-psb/
  8. https://www.jugendrotkreuz.at/suche?tx_solr%5Bq%5D=sexualit%C3%A4t&tx_solr%5Bmode%5D=OE
  9. https://www.vienna.at/sexualpaedagogik-an-oesterreichs-schulen-wird-reformiert/7745005
  10. https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0139#XXVII_A-GL_00001
  11. https://www.schulpsychologie.at/fileadmin/upload/psychologische_gesundheitsfoerderung/Sexualerziehung/Rundschreiben.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wurde für die Übertragung der Aufgaben der Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten eine Ausschreibung durchgeführt?
    1. Falls ja: Mit welchen Kriterien und welcher Auftragssumme?
    2. Falls nein: Auf welcher Basis wurde die GIVE Servicestelle des Roten Kreuzes mit den Aufgaben betraut?
  1. Welche Mitglieder wurden durch die Ministerien in das Board der Geschäftsstelle entsandt und auf Basis welcher Qualifikationen?
  2. Wer ist die fünfte Person, die von den vier Mitgliedern für das Board gewählt wurde?
  3. Wie sieht das Verfahren zur externen Qualitätssicherung aus bzw. welche konkreten Schritte sind zur Überprüfung von Curriculum sowie praktischem Unterricht vorgesehen?
  4. Wie sieht die Vorgehensweise zur Unterstützung der Bildungsdirektionen und Schulen aus?
  5. Wie viele Anträge auf Qualitätssicherung wurden seit Einrichtung der Stelle gestellt?
  6. Wie viele dieser Anträge beziehen sich auf regionale/ überregionale Angebote?
  7. Wie kann sicher gestellt werden, dass regionale Angebote bei Prüfung durch die Bildungsdirektionen die Anforderungen der Qualitätssicherungsstelle erfüllen?
  8. Wie wird sicher gestellt, dass Anbieter sich durch regionale Angebote in mehreren Bundesländern nicht einer überregionalen Prüfung durch die Qualitätssicherungsstelle entziehen?
  9. Nach welchen Kriterien wählt das Board Gutachter:innen in aus?
  10. Nach welchen Kriterien wählt das Board eine Person aus, die das Board nach außen vertritt?
    1. Wurde diese Person bereits gewählt?
    2. Falls ja: Um wen handelt es sich dabei?
  1. Ab wann ist damit zu rechnen, dass über die Datenbank der Servicestelle qualitätsgesicherte Angebote verfügbar sind?