14996/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Haltungskennzeichnung gekochter und verarbeiteter Eier
Bei im Handel erhältlichen rohen Eiern ist auf jedem die sogenannte Einzel-Ei-Kennzeichnung auf der Schale angebracht. Das Ei trägt das Datum der Mindesthaltbarkeit und einen Code, aus dem das Herkunftsland (z.B. AT für Österreich), die Haltungsform der Hennen (0=bio, 1=Freilandhaltung, 2= Bodenhaltung, 3= Käfighaltung) und der Hersteller ersichtlich sind. Der Herstellercode kann im Internet für österreichische Betriebe in der österreichischen Eierdatenbank abgefragt werden und so Name und Adresse des Herstellers in Erfahrung bringen. Auf der Verpackung (Eierkarton) befinden sich noch weitere Informationen wie die Erklärung zur Einzel-Ei-Kennzeichnung, die Gewichtsklasse, die Stückzahl und freiwillige Angaben zur Fütterung etc.(1)
Ostereier/gekochte Eier sind Eiprodukte, da das Kochen rechtlich als Verarbeitungsschritt gilt. Werden sie im Handel als verpacktes Lebensmittel angeboten, müssen sie nach den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung EU Nr. 1169/2011) betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel) mit folgenden Kennzeichnungselementen versehen sein: Handelsübliche Bezeichnung: z.B. „gekochte und gefärbte (Oster)Eier“, Name (Firma oder Firmenschlagwort) und Anschrift der erzeugenden oder verpackenden Firma/Betrieb, Stückzahl/Füllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Zutatenliste mit der Angabe der verwendeten Farbstoffe und Überzugsmittel.(2)
Bei einem Marktcheck von 42 verschiedenen Krapfen fanden sich beispielsweise laut Medienberichten bei 18 Stück keine Informationen über Herkunft und Haltungsbedingungen der Hühner, von denen die Eier stammten. Sieben wurden ausschließlich nach Herkunft (Österreich) gekennzeichnet und elf nach Herkunft und Haltung. Nur einer wurde ausschließlich nach Haltung gekennzeichnet. Das bedeutet, dass für die Herstellung auch importierte Käfigeier verwendet werden könnten, hieß es in einer Aussendung der NGO, deren Mitarbeiter:innen sich Krapfen der Supermarkt-Ketten Billa, BillaPlus, Penny, Lidl, Hofer, Spar und Adeg genauer angeschaut haben. (3)
Angaben über die Haltungsform der Hennen und den Erzeugerbetrieb sind eben nur bei rohen Eiern in der Einzel-Ei-Kennzeichnung zwingend gefordert, auf gekochten Eiern und Ostereiern, sowie Produkten, in denen Eier verarbeitet wurden, aber nicht verpflichtend vorgeschrieben. Sie können aber von den Erzeugern als freiwillige Angaben in der Kennzeichnung zu finden sein. Während frische Eier in Österreichs Supermärkten ausschließlich aus Bio-, Freiland- oder Bodenhaltung kommen, kann sich also beispielsweise hinter der bunten Schale gekochter und gefärbter Ostereier oder in einem Faschingskrapfen ein importiertes Ei aus Käfighaltung verstecken. (4)
Da für uns die Transparenz beim Einkauf und die Wahlfreiheit der Konsument:innen wichtig sind möchten wir mit der folgenden Anfrage auf diesen Umstand aufmerksam machen und um folgende Auskünfte bitten.
(1)https://www.ages.at/mensch/ernaehrung-lebensmittel/lebensmittelinformationen/eier#c12478
(2)https://www.wko.at/branchen/handel/lebensmittelhandel/leitfaden-vermarktungsnormen-eier.pdf
(3)https://www.falstaff.com/at/news/eier-im-faschingskrapfen-kritik-an-fehlender-kennzeichnung
(4)https://www.landschafftleben.at/service-aktuelles/Empfaenger-Osterhase-Absender-unbekannt_p3608
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende