14997/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Unbesetzte Leitungspositionen im BMJ
In Entsprechung des auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz veröffentlichten Organigramms1 (Stand Februar 2023) ist das BMJ unter der Frau Bundesministerin und deren Kabinett sowie vier Stabsstellen in fünf Sektionen gegliedert, welche ihrerseits in Abteilungen untergliedert sind. Dabei fällt auf, dass in der Sektion I (Zivilrecht) bei fünf von zehn Abteilungsleiter:innenpositionen nur "N.N." (nomen nominandum) steht und diese wichtigen Positionen damit also unbesetzt sind. Hier stellt sich die Frage, wieso?
Mit Stichtag 28.04.2023 ist keine Leitungsposition ausgeschrieben. Bis zum 14.04.2023 war jene in der Sektion V Abteilung V.3 (Einzelstrafsachen und Extremismusdelikte und Gnadensachen) ausgeschrieben, die laut Organigramm schon besetzt war und ist. Die Leitungspositionen für die Abteilungen I.2, I.3, I.4, I.5, I.8 und II.4 sind dagegen nicht ausgeschrieben. Die Abteilung II.4 ist als einzige interimistisch besetzt.
1.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie lange war sie vor Besetzung unbesetzt?
i. Ist die Stelle ausgeschrieben?
1. Wenn nein, wieso nicht?
i. Wie lange war sie vor Besetzung unbesetzt?
i. Ist die Stelle ausgeschrieben?
1. Wenn nein, wieso nicht?
i. Wie lange war sie vor Besetzung unbesetzt?
i. Ist die Stelle ausgeschrieben?
1. Wenn nein, wieso nicht?
i. Wie lange war sie vor Besetzung unbesetzt?
i. Ist die Stelle ausgeschrieben?
1. Wenn nein, wieso nicht?
i. Wie lange war sie vor Besetzung unbesetzt?
i. Ist die Stelle ausgeschrieben?
1. Wenn nein, wieso nicht?
i. Wie lange war sie vor Besetzung unbesetzt?
i. Ist die Stelle ausgeschrieben?
1. Wenn nein, wieso nicht?