Eingelangt am 11.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend
Entscheidungen des BFA betreffend russische Regierungsgegner:innen und
politische Aktivist:innen
Die 22-jährige
russische Studentin Daria Kuklina protestierte in ihrem Heimatland gegen den
Krieg und das russische Regime. Als Folge dessen musste die Aktivistin im April
nach Österreich flüchten - in Linz studierte sie an der JKU
"Künstliche Intelligenz", lernte Deutsch und hat sich in ihrem
sozialen Umfeld gut eingefunden.
Sie wurde jedoch
durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl aufgrund eines negativen
Asylbescheides in Schubhaft genommen - zuerst in Salzburg, dann in Wien.
Seitens des Innenministeriums beruft man sich auf die Dublin III Vereinbarung,
welche zur Folge hätte, dass aufgrund des italienischen Touristenvisums
der russischen Aktivistin auch Italien für die Durchführung des
Asylverfahrens zuständig ist.
Eine Beschwerde
hinsichtlich des negativen Bescheides wurde eingebracht - begründet vor
allem darauf, dass die Situation der jungen Frau sowie ihre
Integrationsbemühungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Zudem
wurde auch auf die psychische Belastung und Traumatisierung der Aktivistin, die
mit einer Abschiebung einhergehen würde, nicht eingegangen - ein
diesbezügliches psychiatrisches Gutachten liegt ebenfalls vor.
Mittlerweile hat das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen die
Festnahmeanordnung aufgehoben.1
Aufgrund des Vorgehens der
Anwältin der Betroffenen sowie Proteste, organisiert durch die
Universität und Bekannte der Aktivistin, wurde die Festnahmeanordnung des
BFA sodann aufgehoben. Es stellt sich allerdings weiterhin die Frage, inwiefern
die Gefährdungslage von Aktivist:innen, die sich gegen das russische
Regime ausgesprochen haben, durch das Innenministerium evaluiert und
berücksichtigt wird.
- https://kurier.at/chronik/oesterreich/linz-russische-kriegsgegnerin-und-it-studentin-wird-nicht-abgeschoben/402234267
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Welche Dokumente liegen
der Einstufung des aktuellen Sicherheitsrisikos in Russland zugrunde?
Bitte um Übermittlung aller relevanten Quellen.
- Liegen der
Einschätzung zur Sicherheitslage in Russland auch europäische
Informationsquellen zugrunde?
i. Wenn ja, welche?
- Wie oft werden diese
Informationsquellen auf ihre Aktualität überprüft und
damit auch ihre Einschätzung der Sicherheitslage angepasst?
i. Inwiefern bei selbst medial breit berichteten
Änderungen der Sicherheitslage?
- Wann hat das BFA seine
Einschätzung der Sicherheitslage in Russland jeweils inwiefern
geändert?
- Welche Personengruppen
werden aktuell als besonders gefährdet erachtet?
- Wie viele Anträge
auf internationalen Schutz von russischen Staatsangehörigen sind aus
welchen Jahren beim BFA anhängig? Bitte um Aufschlüsselung
nach Jahren.
- Wie viele davon
betrafen politische Aktivist:innen bzw. Regierungsgegner:innen?
- Wie viele davon
betrafen Personen aus Tschetschenien?
- Wie viele Anträge
auf internationalen Schutz von russischen Staatsangehörigen
wurden durch das BFA positiv bzw. negativ beschieden? Bitte um
Aufschlüsselung nach Monat seit 24.2.2022 und Entscheidung.
- Wie viele davon
betrafen politische Aktivist:innen bzw. Regierungsgegner:innen?
- Wie viele davon
betrafen Personen aus Tschetschenien?
- Hat das BFA als
erstinstanzliche Behörde seit 24.2.2022 seine Spruchpraxis
geändert?
i. Wenn ja, seit wann inwiefern?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele
Folgeanträge auf internationalen Schutz von russischen
Staatsangehörigen sind aus welchen Jahren bis zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung beim BFA anhängig? Bitte um Aufschlüsselung
nach Jahren.
- Wie viele davon von
politische Aktivist:innen bzw. Regierungsgegner:innen?
- Wie viele davon
von Personen aus Tschetschenien?
- Aus welchen
Gründen jeweils?
- Wie viele
Folgeanträge auf internationalen Schutz wurden seit 24.2.2022
bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung durch das BFA positiv bzw.
negativ beschieden? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und
Entscheidung.
- Wie viele davon
betrafen politische Aktivist:innen bzw. Regierungsgegner:innen?
- Wie viele davon
betrafen Personen aus Tschetschenien?
- Wie viele
rechtskräftige Entscheidungen mit dem Ergebnis der Zulässigkeit
einer Rückkehrentscheidung wurden seit 24.2.2022 bis zum Zeitpunkt
der Anfragebeantwortung bezüglich russische Staatsangehörige getroffen?
Bitte um Aufschlüsselung nach Monat.
- Wie viele davon
betrafen politische Aktivist:innen bzw. Regierungsgegner:innen?
- Wie viele davon
betrafen Personen aus Tschetschenien?
- Wie viele russische
Staatsangehörige wurden seit 24.2.2022 bis zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung in Schubhaft festgehalten? Bitte um
Aufschlüsselung nach Schubhafteinrichtung, Dauer der Schubhaft sowie
Grund der Schubhaft.
- Wie viele davon waren
politische Aktivist:innen bzw. Regierungsgegner:innen?
- Wie viele davon waren
betrafen Personen aus Tschetschenien?
- Wie viele zwangsweise
Außerlandesbringungen russischer Staatsangehöriger gab es seit
24.2.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?
- Wie viele davon waren
Aktivist:innen bzw. Regierungsgegner:innen?
- Wie viele davon waren
betrafen Personen aus Tschetschenien?
- Gab bzw. gibt es einen
Austausch zu Außerlandesbringungen nach Russland
- von Aktivist:innen
bzw. Regierungsgegner:innen
i. auf nationaler Ebene, jeweils wann in welchen
Gremien und Gesprächen?
1. Wenn ja, welchen Inhalt vertrat/vertritt Ihr
Ressort seit 24.2.2022?
ii. auf europäischer Ebene, jeweils wann in
welchen Gremien und Gesprächen?
1. Wenn ja, welchen Inhalt vertrat/vertritt Ihr
Ressort seit 24.2.2022?
- von Personen aus
Tschetschenien
i. auf nationaler Ebene, jeweils wann in welchen
Gremien und Gesprächen?
1. Wenn ja, welchen Inhalt vertrat/vertritt Ihr
Ressort seit 24.2.2022?
ii. auf europäischer Ebene, jeweils wann in
welchen Gremien und Gesprächen?
1. Wenn ja, welchen Inhalt vertrat/vertritt Ihr
Ressort seit 24.2.2022?