15003/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Folgeanfrage Taxilenkerausweise: Wie man sich die Konkurrenz vom Leib hält
Mehr Wettbewerb wirkt preisdämpfend. Diese Tatsache zeigt sich nicht nur bei der Konzentration und fehlenden Konkurrenz im österr. Lebensmittelhandel. Auch bei der Ausstellung von Taxilenkerausweisen besteht der dringende Verdacht, dass die Taxi-Lobby in unausgesprochener Kooperation mit den Behörden alles unternimmt, um sich unliebsame Konkurrenz vom Leib zu halten. Ein Taxilenker muss nämlich "vertrauenswürdig" sein. Wer aber "vertrauenswürdig" ist und wer nicht, erweist sich als Entscheidung reiner Willkür. Dass Taxilenkerprüfungen nebenbei ein Körberlgeld für die prüfende Wirtschaftskammer bringen, ergibt bereits eine Anfragebeantwortung von Bundesministerin Gewessler. (1)
Diese AB weist also nach, dass die Wirtschaftskammer Wien bei insgesamt 3.788 Antritten zur Taxilenkerprüfung im Jahr 2022 alleine in Wien satte EUR 652.672,40 als Körberlgeld verdient hat. (2) Ebendiese Anfrage hat auch die Taxilenkerausweise erfragt, nämlich inwiefern das Ministerium eine gesetzliche Klarstellung hinsichtlich des Kriteriums der Vertrauenswürdigkeit (§ 6 Abs. 1 Z 3 Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr BO 1994) vorbereitet. Aus der Beantwortung der Anfrage geht folgendes hervor: "Mein Ressort arbeitet an einer Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 (GelverkG); mit den inhaltlichen Anpassungen ist derzeit die Fachebene befasst." (3)
Es bleibt offen, ob die von Bundesministerin Gewessler angeführte "inhaltliche Anpassung" der Verordnungen auf Basis des GelVerkG (z.B. die erwähnte BO 1994) zu einer Konkretisierung der Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 BO 1994 führt. Momentan ist es so, dass die Vertrauenswürdigkeit bei Taxilenkerausweisen der Willkür Tür und Tor öffnet, weil nicht explizit geregelt ist, nach welchen Kriterien Bewerber für den Taxilenkerausweis als vertrauenswürdig eingestuft werden.
Die Volksanwaltschaft berichtete zudem am 26. März 2022 von einem Bewerber, der seit 30 Jahren Berufskraftfahrer ist und über zwei Millionen unfallfrei gefahrene Kilometer verzeichnen kann. Da der Mann "unter anderem wegen Überfahrens einer Haltelinie oder auch einer defekten Kennzeichenleuchte Strafmandate" kassierte, befand das Verkehrsamt ihn - auch nach einer erneuten Antragsstellung für den Ausweis - für nicht vertrauenswürdig. (4) Gerade Vielfahrer können bei der beachtlichen Kontrolldichte durchaus das eine oder andere Strafmandat erhalten, ohne deswegen für die Arbeit als Taxifahrer sofort ungeeignet zu sein. Vielmehr stellt es sich so dar, dass die Behörden hier den bestehenden Marktteilnehmern preisdämpfenden Wettbewerb ersparen und den Kunden den Mehrpreis aufdrücken.
§ 6 Abs. 1 Z 3 Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr:

13646/AB - Anfragebeantwortung der Bundesministerin Gewessler:

Quellen:
(1)https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14095
(2)https://www.krone.at/2975471
(3)https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13646/imfname_1550410.pdf
(4)https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Wegen-Strafmandaten-nicht-vertrauenswuerdig-fuer-Taxilenkerausweis
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. In welchen Fällen wird überprüft, ob die Vertrauenswürdigkeit länger als in den letzte fünf Jahren vor der Ausstellung nachweislich gegeben war?
i. Welche Bestimmungen werden abseits von Z 3 a) und b) herangezogen, um eine fehlende Vertrauenswürdigkeit auszumachen?
i. Wenn ja, wie viele Fälle waren es? Bitte Zahlen nach Jahren und Bundesland angeben
ii. Wenn nein, wie wird an einer Anpassung gearbeitet, ohne die Daten der letzten Jahre zu haben?
iii. Wenn nein, sollen diese Daten in den kommenden Monaten erhoben werden?