15006/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Folgeanfrage: Kinderbetreuungsgeld für Geflüchtete aus der Ukraine
Nachdem wir NEOS mehrmals Verbesserungen für Schutzsuchende aus der Ukraine eingefordert haben, etwa, dass sie Zugang zu Sozialleistungen bekommen oder zumindest, dass sie Überbrückungshilfen aus dem Familienhärteausgleich erhalten1 hat der Nationalrat im Juli bzw. im September endlich beschlossen, dass Geflüchtete aus der Ukraine in Österreich nun Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld haben sollen. Das betrifft rund 90.000 Personen, die seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtet und in Österreich registriert sind, der Großteil davon sind Frauen und Kinder. Die Regelung ist rückwirkend ab 12. März vorgesehen und gilt bis zum Tag der Beendigung des Aufenthaltsrechts der Vertriebenen, längstens jedoch bis zum 4. März 2024.2
Bei der Familienbeihilfe ist in der Regel keine Anrechnung auf die Grundversorgungsleistungen vorgesehen, wobei offen bleibt, ob dies bundesweit in der Praxis möglich ist, da es dazu verschiedene Regelungen in den Bundesländern gibt. Beim Kinderbetreuungsgeld hingegen ist Informationen des Innenministeriums zufolge eine vollständige Anrechnung vorgesehen, was unter Umständen zum Verlust der Grundversorgung führen könnte und demnach problematisch ist, da es sich dabei für viele Ukrainer:innen um die Existenzgrundlage handelt. Nicht klar ist allerdings, welcher Bezug wie gewertet werden soll, um eine derartige Anrechnung abzuwickeln beziehungsweise in welchem Ausmaß sich der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes dadurch ändern würde; ob es zu Lösungen kommt, die die Grundversorgung als Einkommen während des Bezugs (wie beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld) werten oder wie diese Anrechnung aussehen sollte.
In vergangenen Beantwortungen zu NEOS Anfragen (12624/J, 12625/J, 12626/J) wurden veraltete Zahlen angeführt, auch fehlte noch z.T. die technische Möglichkeit, Vertriebene gesondert als solche auszuweisen, wodurch konkrete Angaben für diese Personengruppe nur bedingt möglich waren. Aktuellen Daten wären somit von Interesse.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende