15008/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Wirtschaftsspionage, elektronische und sonstige Spionage durch China, Russland- et alors?
Österreich gilt seit Jahrzehnten als bevorzugtes Operationsgebiet ausländischer Geheimdienste. Hauptakteure seien Russland, China, der Iran und die Türkei (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2173966-Oesterreich-laut-Verfassungsschutz-Spionage-Paradies.html).
Der Verfassungsschutzbericht 2021 hält folgendes fest: "Nach wie vor nutzen ausländische Staaten den neutralen Boden Österreichs als ein präferiertes Tätigkeitsgebiet für nachrichtendienstliche Aktivitäten. Bei der Auswahl des Operationsgebietes spielen eine Vielzahl an begünstigenden Faktoren, die Österreich als Standort mitbringt, eine wesentliche Rolle: Zu nennen sind dabei die gute geopolitische Lage, die Niederlassung einer Reihe von internationalen Organisationen bis hin zur wirtschaftlichen Stärke des Landes. Von Relevanz ist auch die im Überblick angeführte Gesetzeslage, die mitunter für ausländische Dienste ein Operieren auf österreichischem Staatsgebiet aufgrund der vergleichsweise sehr niedrigen Strafdrohung attraktiv macht" (https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2021_bf_012023.pdf).
Die Bundeshauptstadt ist Sitz mehrerer wichtiger internationaler Organisationen, wie zB der Vereinten Nationen (UNO), der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA), der Organisation erdölexportierender Länder (OPEC) und der Organisation für Zusammenarbeit in Europa (OSZE), und dadurch besonders für Spionage interessant. Dabei ist die heimische Spionageabwehr mager ausgestattet. Im BVT waren eine Handvoll Beamte verantwortlich, in der DSN dürften es nicht viel mehr sein, und die Menge an Kompetenz ist fraglich (https://www.derstandard.at/story/2000142077678/taeglich-gruesst-der-spion-ein-seltsamer-coup-und-eine-kleine).
Besonders irritierend ist die Tatsache, dass, wie Anfang November durch einen Bericht des Fachjournalisten Erich Möchel in FM4 bekannt wurde, die Russische Föderation vom Dach ihrer Vertretung bei den Vereinten Nationen aus elektronische Spionage betreibt. "Ein Gutteil der Sat-Antennen zielt dort auf die Datentransponder westlicher Satelliten, teils haben die Antennen aber eine andere Funktion. Der Ausbau dieser Station begann nach 2014, als gerade einmal fünf Spiegel zu erkennen waren. Ab 2018 aber zeigen die Luftaufnahmen des Wiener Geoinformationssystems dann einen regelrechten Wachstumsschub der Station. Mittlerweile ist der Antennenpark auf 13 Schüsseln angewachsen. [...] Mit dieser Station wird von der Russischen Föderation jedenfalls „Signals Intelligence“ betrieben, im Militärjargon kurz SIGINT oder auf deutsch „elektronische Nachrichtenaufklärung“ (https://fm4.orf.at/stories/3028683/).
Erich Möchel führt zu dieser Station näher aus: "Die Russen saugen offenbar Daten von Satelliten ab, die strategisch wichtige Länder in Afrika und im Nahen Osten versorgen, in denen Breitband-Verbindungen am Boden Mangelware sind. Über diese Satelliten laufen Unmengen von Daten, die Übertragungen sind aber kaum gesichert. Das macht die NSA gemeinsam mit dem österreichischen Heeresnachrichtenamt über die Lauschstation Königswarte aber auch nicht anders. Russland führt auf diese Weise aber derzeit auch aktiv Krieg. Der Kreml-Geheimdienst hat es beispielsweise zu Beginn der Invasion in der Ukraine geschafft, die Internetkommunikation der ukrainischen Fronttruppen lahmzulegen – durch einen Angriff auf einen Datensatelliten"(https://www.falter.at/morgen/20221205/spion-vs-spion-elektronische-duelle-in-donaustadt).
In einem Artikel vom 26.12.2022 führt Erich Möchel weiter aus, dass auch auf den Dächern der russischen Botschaften in Brüssel und Den Haag Spionagestationen betrieben wurden. Diese wurden aber schon im März 2022 (!) ausgeschaltet. "Belgien und die Niederlande hatten nicht nur viel mehr Botschaftspersonal des Landes verwiesen als Österreich, laut der niederländischen öffentlich-rechtlichen NOS und der belgischen Tageszeitung „De Tijd“ wurden gezielt alle Nachrichtentechniker ausgewiesen. Die SIGINT-Station in Wien 22 ist größer als die in Belgien und den Niederlanden zusammen und weiterhin funktionsfähig. Sie sieht immer mehr wie die EU-Leitstation des russischen Spionagenetzes aus."
In Deutschland wurden auch 40 Personen ausgewiesen. Wenn Deutschland dem Muster Belgiens und der Niederlande gefolgt ist, sind auch die SIGINT-Stationen in Berlin nicht mehr funktionsfähig. Es ist davon auszugehen, dass alle NATO-Staaten auf diese Weise mit den jeweiligen SIGINT-Stationen verfahren sind. Dies trifft die elektronische Spionage in Europa hart. Der ganze westliche Teil der Kette russischer SIGINT-Stationen in Europa ist somit auf einen Schlag neutralisiert. Nur die weitaus größte russische Spionagestation in dieser Kette, nämlich jene in Österreich, ist intakt (https://fm4.orf.at/stories/3029962/) Damit bestätigt Österreich wieder mal seinen zweifelhaften Ruf.
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben die europäischen Länder mehr als 400 russische Diplomaten ausgewiesen, die verdeckt für die russischen Geheimdienste arbeiten. (https://vsquare.org/russian-diplomatic-facilities-serve-as-sigint-nests-in-europe/) In Österreich wurden gerade einmal acht Russen zur "personae non gratae" erklärt (vier davon erst im Februar 2023) und das bei insgesamt 290 Personen, die bei der russischen Botschaft, bei den Vertretungen bei den Vereinten Nationen und bei der OSZE akkreditiert sind. Belgien hat von 220 akkreditierten Personen 21 zur "personae non gratae" erklärt. „Diese Namen wurden sorgfältig ausgewählt, um den Spionageapparat des GRU und des SVR in unserem Land gezielt zu treffen“ ("De Tijd").
Fraglich ist, wie sehr die DSN alleine fähig ist, Informationen zu generieren, um russische Spione zu identifizieren und wie sehr man auf Hinweise von Partnerdiensten angewiesen ist. In einem anderen Fall hat man Informationen zu vermeintlicher Spionage nur zufällig bei einer Hausdurchsuchung entdeckt. (https://www.derstandard.at/story/2000143274494/vorwuerfe-gegen-vier-russen-wie-es-zur-ausweisung-von-spionen) Aber nicht nur bezüglich der Spionage durch Russland machte Österreich von sich zu sprechen.
Nicht nur die Russische Föderation, sondern auch andere Staaten wie China oder der Iran sind im Bundesgebiet operativ tätig. Laut Berichten soll es in Österreich chinesische Polizeistationen geben/gegeben haben. Aus dem österreichischen Innenministerium heißt es dazu, „die Attraktivität Österreichs als Operationsgebiet für fremde Nachrichtendienste ist nach wie vor hoch. Dass dabei auch die Diasporagemeinden in den Fokus geraten und so Einfluss in Österreich geübt wird oder mitunter sogar Konflikte nach Österreich getragen werden, können und werden wir nicht akzeptieren.“ Die internationale Zusammenarbeit stehe dabei auch im Fokus der Behörden. […] Wie viele illegale Polizeistationen es schätzungsweise in Österreich gibt und wie die Behörden in solchen Fällen vorgehen, ließ das Innenministerium offen. Auch wie chinesische Dissidenten vor Verfolgung geschützt werden, sagte der Sprecher nicht.“ (https://kurier.at/chronik/oesterreich/oesterreich-prueft-hinweise-auf-illegale-chinesische-polizeistationen/402207900)
Der Iran benutzt Österreich schon lange Zeit als "Einsatzgebiet". Die Kurdenmorde 1989 wurden von einem iranischen Killerkommando ausgeführt. In jüngerer Vergangenheit erregte der Fall Asadollah Asadi hohe Aufmerksamkeit. Dieser war „dritter Botschaftsrat“ an der iranischen Botschaft in Österreich. Außerdem war er ein Einsatzleiter des iranischen Geheimdienstes MOIS (deren Direktion für innere Sicherheit steht auf der EU-Terroristenliste). Er hatte mit zwei anderen einen Anschlag in Paris auf eine Veranstaltung der Exilorganisation "Nationaler Widerstandsrat des Iran" geplant und wurde deswegen zu 20 Jahren Haft verurteilt (https://www.bbc.com/news/world-europe-55931633 ).
In Wien Floridsdorf wird weiters das "Imam-Ali-Zentrum" betrieben, welche als "Drehscheibe" der Islamischen Republik Iran betrachtet wird. Das Gebäude, in welchem das "Imam-Ali-Zentrum" betrieben wird, gehört der Islamischen Republik. Das Zentrum verfügt über enge Verbindungen zur Botschaft der Islamischen Republik und nach Teheran selbst (https://www.derstandard.at/story/2000141352840/was-irans-mullah-regime-mit-einem-zentrum-in-floridsdorf-zu).
Wie dargelegt ist Österreich für Spionagetätigkeiten fremder Staaten sehr beliebt. Dass Spionage aufgrund unzureichender gesetzlicher Bestimmungen und unzulänglicher Ermittlungsmöglichkeiten drastisch erleichtert wurde, ist seit langer Zeit bekannt.
Als Maßnahme dagegen brachte ich mit Mag. Einwallner, Mag. Stefan und Kolleginnen und Kollegen am 24.02.2021 den Entschließungsantrag "Notwendige gesetzliche Anpassungen zur Stärkung der österreichischen Spionageabwehr" ((1321/A(E)) (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/1321?selectedStage=105) ein, mit dem wir beantragt haben, dass die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, aufgefordert wird, dem Nationalrat ehestbald einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem
1. der Tatbestand des § 256 StGB im Sinne „Beeinträchtigung grundlegender Interessen der Republik Österreich“ erweitert wird sowie
2.das Strafmaß des § 256 StGB auf ein dem Unrechtsgehalt der Tat angemessenes Maß angehoben wird, um eine effektive Prävention, Abwehr und Verfolgung von Spionageaktivitäten in Österreich durch die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten.
Der Entschließungsantrag vom 24.02.2021 wurde am 10.05.2021 im Justizausschuss behandelt, wo er auf Antrag des Abg. Gerstl (ÖVP) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt wurde, mit der Begründung, dass das BMJ eine Präzisierung des Gesetzes erarbeiten und vorschlagen solle. Seitdem wurde am 01.12.2021 der Strafrahmen von bis zu drei Jahren auf sechs Monaten bis 5 Jahre erhöht. Dadurch wird die Möglichkeit der erweiterten Gefahrenerforschung gem § 6 Abs 1 SNG durch den Nachrichtendienst geschaffen.
EIn zentrales Problem blieb aber: § 256 StGB braucht weiterhin eine Änderung, damit der Tatbestand auch erfüllt sein kann, wenn eine „Beeinträchtigung grundlegender Interessen der Republik Österreich“ vorliegt. Weiters wäre es auch erforderlich, dass auch Spionage gegen andere Staaten sowie internationale Organisationen unter den Tatbestand fällt.
Auch bedingt die vergleichsweise geringe Strafdrohung von bis zu fünf Jahren eine recht kurze Verjährungsfrist von nur fünf Jahre, wodurch eine adäquate Strafverfolgung erschwert wird. Durch eine Erhöhung des Strafrahmens wäre künftig auch eine angemessene Zeit zur Verfolgung solcher im Geheimen agierenden Straftäter, sichergestellt.
Es ist ein schweres Versäumnis, dass die legistischen Missstände nicht längst behoben wurden und weder die Kompetenz noch die Ressourcen in den zuständigen Ressorts bestehen, um gegen Spionageaktivitäten aktiv zu werden. Dieser Umstand ist seit dem Aggressionskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine sowie der Revolution im Iran mit Blick auf die in beiden Fällen viel beschworene Solidarität der Bundesregierung noch kritischer zu sehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Inwiefern soll der Straftatbestand des § 256 StGB geändert werden?
ii. Welche Schritte wurden bis dato unternommen?
iii. Wenn nein, wieso nicht?
i. Welche Punkte wurden besprochen?
i. Welche Punkte wurden besprochen?
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
i. Welche Maßnahmen wurden infolgedessen gesetzt?
ii. Gab es Weisungen des BMJ?
1. Wenn ja, was war der genaue Inhalt?
iii. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einem Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
iv. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Anklage? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
v. In welchen Fällen aufgrund welcher Delikte kam es zu einer Verurteilung? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)