15013/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.05.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Österreich liest. Treffpunkt Bibliothek

Die rund 1.500 öffentlichen Bibliotheken des Landes leisten einen elementaren Beitrag zur Volksbildung, indem sie der Bevölkerung niederschwelligen Zugang zum gedruckten Wort (aber auch zu anderen Medien) verschaffen. Als seinerzeit die Aktion „Österreich liest“ ins Leben gerufen wurde, war es den damaligen Akteur*innen ein Anliegen die Bindung zwischen Schreibenden und Lesenden zu stärken. Mit „Österreich liest“ war die Möglichkeit geschaffen, den Lesenden eine persönliche Begegnung mit den Verfasser*innen jener Werke, die sie lesen, zu bieten. Konkret konnten die Verantwortlichen in den Bibliotheken Lesungen organisieren, deren Kosten vom zuständigen Ministerium getragen wurden. Die Auswahl der Autor*innen lag bei den Mitarbeitenden der Bibliotheken, denn ohne Zweifel wissen die Beschäftigten der jeweiligen Einrichtung selbst am besten, welche Autor*innen von ihren Besucher*innen am meisten gewünscht werden.

Die gegenwärtige Praxis ist leider eine andere. Nunmehr dürfen die heimischen Bibliotheken nur aus einem überaus engen „Autor*innenpool“ auswählen, um eine Förderung des Bundesministeriums zu erhalten. Eine Aktion, die sich der Beförderung der heimischen Literatur und ihrer öffentlichen Verbreitung widmete, wird so zu einem reinen Alibi-Projekt, von dem nur ganz wenige profitieren und sehr viele ausgeschlossen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Womit wird begründet, dass die in öffentlichen Bibliotheken vorzustellende Autor*innenschaft willkürlich auf 30 Personen beschränkt wurde?

2.       Welche Personen (Fachjury) trafen diese Auswahl? (Bitte um Nennung der Vor- und Nachnamen)

a.       Nach welchen Kriterien wurden die Jurymitglieder zusammengestellt?

b.       Weshalb wurden die Mitglieder dieser Fachjury nicht öffentlich bekannt gemacht?

c.       Welche allfälligen Kosten sind durch die Einsetzung dieses Gremiums entstanden?

d.       Wie oft hat dieses Gremium getagt?

3.       Wie kam der Autor*innenpool zustande?

a.       Wie viele Autor*innen haben sich beworben?

b.       Wie und wo wurde kommuniziert, wer sich für die Aufnahme in die Liste der 30 Ausgewählten bewerben kann?

c.       Konnten sich Autor*innen individuell bewerben?

d.       Erfolgte der Bewerbungsprozess über die Verlage?

e.       Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der Autor*innen angewandt?

4.       Nach welchen Kriterien wurden die besagten 30 Bücher ausgewählt?

5.       Warum finden sich auf der aktuellen Liste mehrere Bücher einzelner Verlage (u.a. Kremayr & Scheriau, Picus, Thienemann, Residenz), von vielen anderen Verlagen jedoch kein einziges Buch?

6.       Weshalb wird den Bibliotheken vorgeschrieben wen sie einladen dürfen (und wen daher nicht) und welches konkrete Buch sie vorstellen dürfen?

7.       Wieso liegt der Honorarbetrag der Autor*innen bei fixen €510?

a.       Wie kam die Höhe des Betrages zustande?

8.       Wie kam die Förderhöhe von €340 zustande?

a.       Aus welchem Budgettopf fließt dieser Betrag?

9.       Weshalb befinden sich auf der Auswahlliste keine Autor*innen aus dem Bereich der autochthonen Minderheiten?

10.   Weshalb befinden sich auf der Auswahlliste - mit einer Ausnahme - keine Autor*innen mit Migrationshintergrund?

11.   Gedenken Sie zur ursprünglichen Praxis zurückzukehren und den Mitarbeiter*innen der öffentlichen Bibliotheken die Auswahl der Autor*innen zu überlassen?

12.   Gedenken Sie die zur Verfügung gestellten Honorare nächstes Jahr zu erhöhen?

a.       Falls nein, weshalb nicht?