15014/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend SS-Symbol und Werbung für Neonazi-Band auf Autofenster
Im Jänner 2022 berichtete die Kronenzeitung über eine Mühlviertler Autofahrerin, die eine sogenannte Schwarze Sonne – ein Symbol der SS und Erkennungszeichen in einschlägigen Kreisen – öffentlich sichtbar unter der Werbung für die Neonazi-Rockband „Sturmgewitter“, die unter anderem das Lied „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ singt, angebracht hat[1]. Ein aufmerksamer Autofahrer schoss damals ein Foto und legte es später in Graz der Polizei vor.
Das Mauthausen Komitee Österreich und das Oberösterreichische Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus baten daraufhin den Landespolizeidirektor, tätig zu werden. Dieser schaltete den Verfassungsschutz ein. Die Autobesitzerin konnte daraufhin rasch ausgeforscht werden und die Aufkleber wurden entfernt. Die Staatsanwaltschaft Linz stellte das Verfahren allerdings noch im Jänner 2022 ein. Begründung: Es mangle „im Fall der Mühlviertlerin an einer subjektiven Tatseite“[2].
In einem ähnlichen Fall – der Anbringung einer Schwarzen Sonne samt Firmenlogo auf einem Garagenfenster im Hausruckviertel – wurde ein Unternehmer aus Wolfsegg am Hausruck kürzlich nach dem Verbotsgesetz rechtskräftig verurteilt[3]. Das Mauthausen Komitee Österreich und das Oberösterreichische Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus fordern im Fall der Autoaufkleber eine Wiederaufnahme der Ermittlungen.
Oberösterreich fällt seit Jahren in der Statistik rechtsextremer Straftaten negativ auf.
Bildquelle: krone.at
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Seit wann ist der oben genannte Vorfall rund um die Autoaufkleber in Ihrem Ressort bekannt?
2. Wann langte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein?
3. Zu welchem Ergebnis kam die Anfangsverdachtsprüfung?
4. Falls ein Anfangsverdacht verneint wurde: Wann wurde gemäß § 35c StAG vorgegangen?
5. Wurde bzgl. dieses Vorgehens ein Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft erstattet?
a. Wenn ja, wann wurde der Bericht genehmigt bzw. welche Weisungen wurden erteilt?
6. Welche Schritte wurden bezüglich des oben genannten Vorfalls seitens der StA Linz gesetzt?
a. Wann wurde ein allfälliges Ermittlungsverfahren eingeleitet?
b. Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden gesetzt?
c. Kam es zu einer Beschuldigtenvernehmung?
d. Kam es zur Anordnung einer Sicherstellung?
e. Wann wurde diese durchgeführt?
f. Welche Diensteinheit wurde mit den Ermittlungen betraut?
g. Zu welchen Erkenntnissen gelangte das Ermittlungsverfahren?
h. Wenn ja, auf Basis welcher mutmaßlichen Verstöße gegen österreichische Rechtsnormen wurde das Ermittlungsverfahren eingeleitet?
i. Wann wurden die Ermittlungen eingestellt?
j. Wurde der OStA von der geplanten Einstellung berichtet?
i. Welchen Standpunkt nahm die OStA zum Bericht ein?
7. War das BMJ jemals mit diesem Verfahren befasst und wenn ja, wann und in welcher Art?
8. Hat sich der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz zum Verfahren geäußert und wenn ja, mit welchem Inhalt?
9. Wann kam es in einem oder mehreren Objekten der Autobesitzerin zur freiwilligen Nachschau?
a. Wurde die freiwillige Nachschau vorher angekündigt?
b. Wenn ja, wie lange vorher?
10. Wurde die Ansicht, wonach es laut StA Linz „im Fall der Mühlviertlerin an einer subjektiven Tatseite mangelte“[4], im Rahmen der Fachaufsicht überprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
11. Wurden
Anträge eingebracht, die Ermittlungen fortzusetzen bzw. wiederaufzunehmen
und wenn ja, wie ist der Stand der Behandlung dieser Anträge?