15016/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.05.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Evaluierung der Fair-Pay-Pilotphase

 

Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer hat im Herbst 2020 gemeinsam mit den Interessensvertretungen und den Bundesländern einen Arbeitsprozess zum Thema Fairness in der Kulturbranche gestartet. In einer gemeinsamen Fair-Pay-Strategie der Gebietskörperschaften hielten im Juni 2022 Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund ihre gemeinsame Verantwortung für die Finanzierung von Kunst und Kultur fest, sowie ihre Bereitschaft, künftig einen größeren Beitrag zu fairer Bezahlung zu leisten. Im Rahmen dieses Prozesses wurde auch beim Gallup Institut eine Umfrage zum Fair-Pay-Gap in Kunst und Kultur und der finanziellen Situation von Kunst- und Kultureinrichtungen in Österreich in Auftrag gegeben, die das Fair-Pay-Gap mit 21 % bezifferte.

 

2022 startete der Bund eine Pilotphase zu Fair Pay im Kunst- und Kulturbereich und stellte rund 6,5 Millionen Euro für zweckgewidmete Fair-Pay-Mittel zur Verfügung. Diese Fair-Pay-Zuschüsse sind mit der Beteiligung des Bundes am bisherigen Gesamtbudget der geförderten Einrichtung bzw. des geförderten Projekts gedeckelt. Um während der Pilotphase Fair-Pay-Zuschüsse zu bekommen, mussten Förderwerber*innen offenlegen, auf welchen Grundlagen die aktuelle Bezahlung erfolgt. Die Zuschüsse sind in jedem Fall zweckgewidmet für bestehende Gehälter und Honorare und sollen prioritär für jene Mitarbeiter*innen und Auftragnehmer*innen eingesetzt werden, die den größten Fair-Pay-Gap aufwiesen. Auch 2023 sollen Fair-Pay-Mittel im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur (Jahres- und Projektförderungen) für Vorhaben in der "Freien Szene" vergeben werden, sowohl für jene die bereits 2022 um einen Zuschuss beantragt haben auch für jene, die 2023 erstmals beantragen. Dafür stehen 9 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Nachdem nun das erste Jahr der Pilotphase abgeschlossen ist, eignet sich der Zeitpunkt für eine erste evaluierende Betrachtung. Wertvolle Rückschlüsse sind auch auf die Fair-Pay-Gap-Umfrage zu erwarten und die Frage, ob diese Studie die Differenz realistisch berechnet hat. Die Pilotphase mit den Fair-Pay-Datenblättern liefert nun eine solide Grundlage zur Einschätzung des Fair-Pay-Gaps und dessen Aufteilung auf die Gebietskörperschaften und kann demensprechend auch Grundlage für eine weitere bundesweite Fair-Pay-Strategie sein. Aktuell liegt immer noch kein nachhaltiges Konzept vor, wie eine nachhaltige Wirkung für eine faire Bezahlung von künstlerischer und kultureller Arbeit sichergestellt werden kann. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Wie viele Antragstellende haben 2022 um einen Fair-Pay-Zuschuss angesucht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Sparten und Bundesländern)

2.      Wie viele Förderwerbende, die ausgehend von den Informationen von 2021 berechtigt gewesen wären ein Ansuchen um einen Fair-Pay-Zuschuss zu stellen (Jahresfördernehmer*innen), haben 2022 keinen Antrag auf Fair-Pay-Zuschuss gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Sparten)? Sind Gründe dafür bekannt?

3.      Wie hoch war der ausgewiesene Fair-Pay-Gap der Fair-Pay-Zuschuss-Antragstellenden 2022 insgesamt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Sparten)

4.      Wie verteilt sich der ausgewiesene Fair-Pay-Gap der Antragstellenden 2022 laut eingereichten Datenblättern auf den Bund und die weiteren Gebietskörperschaften? (Bitte um Aufschlüsselung nach Sparten)

5.      Wie wurde das für Fair Pay zweckgewidmete Budget des Bundes in Höhe von 6,5 Millionen Euro für 2022 zwischen den einzelnen Förderabteilungen aufgeteilt?

a.       Wurde jeder Abteilung ein fixer Betrag vorab zugewiesen oder erfolgte eine laufende Zuweisung nach „Bedarf“?

6.      In wie vielen Fällen wurde nicht der ganze ausgewiesene Fair-Pay-Anteil des Bundes bewilligt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Sparten.)

a.       Was war der Grund dafür, nicht den vollständigen Anteil des Bundes zu bewilligen?

b.      Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Antragsteller*innen den vollständigen Anteil und welche nur einen Teil bewilligt bekommen?

c.       Wie hoch war die Differenz zwischen dem ausgewiesenen Fair-Pay-Anteil des Bundes und den zugesagten Fair-Pay-Mitteln des Bundes insgesamt?

d.      Was war der höchste/ der niedrigste ausgewiesene Fair Pay Gap in %?

7.      Die Umfrage Gallup Institut hatte ergeben, dass prozentuell der größte Fair-Pay-Gap bei Einzelunternehmen/Neuen Selbständigen mit 87% vorliegt, während der kleinste Fair-Pay-Gap mit 2% bei Einrichtungen besteht, die die Struktur einer GmbH aufweisen. Wurde das durch die Pilot-Phase bestätigt?

a.       Wenn ja, welche Konsequenzen hat es für die folgenden Jahre, dass Einzelunternehmen – also selbstständige Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen als Ein-Personen-Unternehmen – überproportional betroffen sind?

b.      Wenn nein, wie stellt sich die Verteilung dar?

8.      Entgegen der nachvollziehbaren Forderung der Interessenvertretungen, die Subventionen auf Bundes, Landes und Gemeindeebene prozentuell entsprechend ihrer Verteilung anzuheben, zieht der Bund die Gesamteinnahmen (alle Förderungen plus Erträge, Spenden und sonstige Einnahmen) als Berechnungsgrundlage heran und reduziert so seinen Anteil am rechnerischen Fair-Pay-Gap bzw. Fair-Pay-Zuschuss. Damit werden Institutionen, die Mitgliedsbeiträge einheben, Tickets verkaufen oder Sponsor*innen finden, nachhaltig benachteiligt. Wie sind hier die Erfahrungen der Pilotphase?

a.       Gelingt es den Kulturinstitutionen, auch die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen oder den Veranstaltungserlösen (Ticketverkauf, Gastrobetrieb, Merchandising, etc.) analog zu den Bundesmitteln zu erhöhen?

9.      In der Anfragebeantwortung 10615/AB wurde mitgeteilt, dass die Pilotphase laufend von den Fachabteilungen evaluiert wird. Was waren die Ergebnisse dieser Evaluierung?