15019/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.05.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Georg Bürstmayr, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres
betreffend Szenen von Polizeigewalt in Wien Simmering 7.Mai 2023
Am Montag den 8.Mai 2023 wurden Videoaufnahmen eines Puls 24 Kameramanns veröffentlicht, der im Zuge von Dreharbeiten zu einem Mordfall in Wien Simmering Aufnahmen am Tatort drehte. Das Video dokumentiert, wie ein Passant zunächst nach einer verbalen Auseinandersetzung und kurzem Handgemenge von einem Polizeibeamten plötzlich zu Boden gebracht und dort von letztendlich bis zu 6 Polizisten in Bauchlage fixiert wird. Zu sehen ist dann, wie ein Polizist den Kopf des Mannes mehrmals (jedenfalls zweimal unmittelbar hintereinander) gegen den Asphaltboden schlägt, wodurch der Betroffene offenbar eine blutende Kopfwunde erleidet.
Diese Videoaufnahmen sind verstörend, für diese ganz augenscheinlich überschießende Gewalt ist keinerlei Grund ersichtlich. Zwangsgewalt darf unsere Polizei nur ausüben, wenn und solange das notwendig ist, um einen Widerstand zu überwinden, und selbst dann muss sie stets das gelindeste Mittel wählen.
Diese Bilder werfen eine Fülle von Fragen auf. Das gilt aber auch für die dazu vorliegenden Meldungen, dass gegen den Betroffenen gleich mehrere strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden, unter anderem ausgerechnet der, er hätte einen Polizisten am Körper verletzt. Diese Fragen betreffen nicht nur jenen Beamten, der den Kopf des Betroffenen gegen den Boden geschlagen hat. Es scheint der Öffentlichkeit auch schwer nachvollziehbar, wie solche Anzeigen zustande kommen und warum andere beteiligte Polizisten ihren Kollegen nicht an dieser offenkundigen Misshandlung gehindert haben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Laut Stellungnahme der Landespolizeidirektion Wien wollte der betroffene junge Mann (iwF.: „der Betroffene“) einen abgesperrten Bereich betreten.
a. Wie war diese Absperrung gekennzeichnet?
2) Trifft es zu, dass unmittelbar vor dem gegenständlichen Vorfall einer Frau der Zugang zu dem Bankomaten im angeblich abgesperrten Bereich, den angeblich auch der Betroffene verwenden wollte, nicht verweigert wurde?
a. Wenn ja: aus welchem Grund wurde dem Betroffenen dieser Zugang nicht ebenfalls gewährt?
b. Liegen dazu Angaben seitens der LPD Wien vor? Wenn ja: welche?
c. Wenn nein: welche Schritte haben Sie gesetzt, diese Angaben zu erlangen?
3) Die Tageszeitung „Der Standard“ berichtet in ihrer online-Ausgabe vom 09.05.2023[1] davon, dass der Betroffene laut Angaben der LPD Wien „den Anstand verletzt“ hätte. War diese Anstandsverletzung der Grund dafür, dass der Betroffene von einem Polizeibeamten unvermittelt zu Boden gebracht wurde?
Wenn nein: welcher Grund wurde Ihnen seitens der LPD
Wien dafür genannt, dass der Betroffene unvermittelt zu Boden gebracht
wurde?
4) Laut Angaben der Polizei hätte der Betroffene versucht, mit Gewalt einen Beamten an einer Amtshandlung zu hindern.
a. Um welche Amtshandlung genau handelte es sich dabei?
b. Durch welche Handlungen genau, hat der Betroffene versucht diese Amtshandlung zu verhindern?
c. Hat die LPD Wien Angaben dazu gemacht, ob bereits eine verbale Auseinandersetzung und / oder eine Berührung eines Polizeibeamten durch den Betroffenen als derartige Gewalt im strafrechtlichen Sinn gewertet wurde?
5)
Wie lautet der Wortlaut
des entsprechenden Tagesberichtes und durch wen (allenfalls namentlich, nicht
aber funktionell anonymisiert) wurde dieser gelegt und durch wen (allenfalls
namentlich, nicht aber funktionell anonymisiert) abgezeichnet?
6) Wurde der Betroffene auf eine mögliche Gehirnerschütterung untersucht, wenn ja, wann genau (Uhrzeit), durch wen und wo?
a. Wenn nein, wieso nicht?
7) Wurde der Betroffene nach seiner Erstversorgung von Einsatzkräften (vorläufig) festgenommen? Wenn ja, unter welchem Vorwurf? Wie lange dauerte die Anhaltung?
8) Laut Angaben der Polizei wurde bei der Amtshandlung auch ein Beamter verletzt.
a. Wann, wie und wo wurde dieser durch den Betroffenen verletzt?
b. Welche Verletzungen hat dieser Beamte angegeben, erlitten zu haben?
c. Ist diese Verletzung mittlerweile objektiviert, und wenn ja, wie?
9) Wurden die in die Amtshandlung involvierten Beamten bereits
a. identifiziert?
b. befragt?
c. wenn nein, warum nicht?
10) Wurde der Beamte, der den Betroffenen mehrmals mit dem Kopf gegen den Boden geschlagen hat, bereits
a. identifiziert?
b. suspendiert?
c. dienstfreigestellt?
d. angezeigt?
e. wenn nein: warum nicht bzw. welche Gründe hat die LPD Wien hierfür angegeben
11) Laut Medienberichten wurden gegen den Betroffenen mehrere Anzeigen erstattet.
a. Um wie viele Anzeigen handelt es sich?
b. Welche strafrechtlichen Vorwürfe genau wurden gegen ihn erhoben?
c. Wie genau lautet der (allenfalls anonymisierte) Wortlaut dieser Anzeigen?
d. Durch welche Beamten bzw. von wie vielen Beamt:innen wurden sie erstattet?
e. Von wie vielen Beamten wurden diese unterfertigt?
f. Von wie vielen Beamt:innen wurden sie zeugenschaftlich bestätigt?
12) Liegen Anzeigen anderer an der im Video gezeigten Amtshandlung beteiligter Beamte:innen gegen den Beamten, der den Betroffenen mehrmals mit dem Kopf gegen den Boden gestoßen hat, vor?
a. Wenn ja, wie viele und wie lauten diese?
b. Wenn nein: wurde die Identität der vor Ort anwesenden Beamt:innen festgestellt?
13) Wurden diese Vorwürfe mittlerweile ganz oder zum Teil zurückgezogen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
14) Wurden gegen die Beamten, welche die Amtshandlung durchgeführt haben, bereits (disziplinarrechtliche) Verfahren eingeleitet?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, durch welche Behörde?
c. Wenn ja, mit welchem Vorwurf?
d. Wenn nein, warum nicht?
15) Laut Medienberichten vom 9.5. und 10.05. 2023 war bzw. ist der mit Misshandlungsvorwürfen konfrontierte Polizist weiter im Dienst.[2] Hat die LPD Wien begründet, warum dieser Beamte seinen Dienst weiter verrichten sollte / durfte?
a. Wenn ja, mit welchen Worten?
b. Wenn nein: hat das Bundesministerium für Inneres eine solche Begründung angefordert?
16) Wurden Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung der Verletzung des Betroffenen gesetzt bevor das Video am 8.5.2023 durch Puls24 veröffentlicht wurde?
a. Wenn ja: welche?
b. Wenn nein: warum nicht?
17) Laut Medienberichten[3] gibt ein Sprecher der LPD Wien an, „Die Polizei habe das ungeschnittene Material des Fernsehsenders nicht bekommen, was unsere Einschätzung der Situation erschwert“. Die Tageszeitung „Kurier“ hat in ihrer online-Ausgabe vom 09.05.2023 ein augenscheinlich ungeschnittenes Video des Vorfalles veröffentlicht, auf dem ebenso wenig wie auf den vorhergegangenen Videos ersichtlich ist, aus welchem Grund ein Polizeibeamter den bereits in Bauchlage fixierten Betroffenen (mindestens) zweimal mit dem Kopf gegen den Boden geschlagen hat. Welches „ungeschnittene Material des Fernsehsenders“ meinte die LPD Wien mit obiger Aussage?
[1] https://www.derstandard.at/story/2000146275266/kritik-nach-polizeigewalt-video-in-simmering?ref=rss
[2] https://www.diepresse.com/6285712/mit-misshandlungsvorwurf-konfrontierter-polizist-weiter-im-dienst
[3] vgl.u.a.: https://www.derstandard.at/story/2000146292340/wiener-dienstbehoerde-sieht-nach-polizeigewaltvideo-keine-notwendigkeit-fuer-massnahmen