15029/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.05.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Folgeanfrage: Auszahlung Kommunales Investitionsprogramm (KIG) 2020

 

Rund 42 % der gesamten Einnahmen beziehen Gemeinden und Städte aus konjunkturabhängigen Steuereinahmen. Durch die Coronakrise drohten den 2095 Gemeinden in Österreich laut Prognosen des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) für die Jahre 2020 und 2021 Mindereinnahmen von insgesamt vier Milliarden Euro. Die Finanzierung zahlreicher kommunaler Dienstleistungen war dadurch gefährdet. Wichtige Teile der Daseinsvorsorge wie Kinderbetreuung, Rettungs- und Feuerwehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung, Abwasserent- und Wasserversorgung fallen nämlich in den Aufgabenbereich der Kommunen. Die Städte und Gemeinden sind jedoch nicht nur für die Finanzierung wichtiger Infrastruktur zuständig und mit fast 75.000 Vollbeschäftigtenäquivalenten der größte öffentliche Dienstgeber, sondern auch der größte öffentliche Investor in dieser Republik.
296 Millionen Euro haben die Gemeinden zum Beispiel im Jahr 2018 in die Wirtschaftsförderung investiert. Das Schicksal vieler Handwerksbetriebe, Installateur*innen, Gärtner*innen, Tischler*innen und regionaler Baufirmen ist somit eng mit der Finanzkraft ihrer Heimatgemeinde
verwoben.

 

Zur Unterstützung von kommunalen Investitionen hat der Nationalrat am 18.06.2020 das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) verabschiedet, welches mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist und am 08.07.2021 um ein Jahr verlängert wurde. Nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 werden kommunale Investitionsprogramme der Gemeinden mit Zweckzuschüssen von insgesamt einer Milliarde Euro vom Bund unterstützt. Die Höhe des Zweckzuschusses beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. Dieser Zuschuss ist jedoch mit der anteiligen Höhe begrenzt, welche für jede Gemeinde gemäß§ 2 Abs. 8 KIG 2020 berechnet wird.

 

Der Zweckzuschuss wird nur für Investitionsprojekte gewährt,

 

1.       mit denen im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2022 begonnen wurde bzw. wird, oder

2.       mit denen zwar ab 1. Juni 2019 bereits begonnen wurde, deren Finanzierung aber aufgrund von Mindereinnahmen als Folge der COVID-19-Krise nicht mehr möglich war.

 


 

Damit eine Gemeinde das Paket in Anspruch nehmen konnte bzw. kann, muss sie davor allerdings 50 % Eigenmittel aufbringen. Es stellt sich die Frage, inwiefern finanzschwache Gemeinden dieses Angebot in Anspruch nehmen können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende



 

ANFRAGE

1.       Wie viele Gemeinden und Städte haben insgesamt zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2022 einen Zweckzuschuss beantragt? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)

 

2.       Wie viele Gemeinden und Städte haben insgesamt zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2022 einen Zweckzuschuss erhalten? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)

3.       Wie viele Anträge von Gemeinden und Städten wurden insgesamt zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2022 abgelehnt?

a.       Was waren die Gründe der Ablehnung?

                                                   i.      Wie oft sind die jeweiligen Gründe aufgetreten?

b.       Welche Art von Investitionsprojekten wurden abgelehnt?

4.       Welche zusätzlichen Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen (im Folgenden „Investitionsprojekte“) auf kommunaler Ebene wurden insgesamt zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2022 in welcher Höhe angefragt? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde)

5.       Welche zusätzlichen Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen (im Folgenden „Investitionsprojekte“) auf kommunaler Ebene wurden insgesamt zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2022 in welcher Höhe gefördert? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde)

 

6.       Wie viele Anträge gab es insgesamt zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2022, die die Bundesfördermittel verwendeten, um bereits bestehende Projekte, die ab dem 1 Juni 2019 begonnen wurden, zu finanzieren? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)

 

7.       Wie viele Gemeinden und Städte mussten sich zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2022 einer Evaluierung des Bundes unterziehen? (Mit Bitte um Auflistung nach Anzahl und Gemeinde)

8.       Wie viele Gemeinden und Städte nahmen insgesamt zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2022 im Zuge des KIG 2020, zusätzlich zur Förderung des Bundes, Fremdmittel in Anspruch?

a.       Welche Art von Fremdmittel nahmen die einzelnen Gemeinden in Anspruch?

 

9.       Wie viele Gemeinden schlossen das Jahr 2021 laut den Vorgaben der VRV 2015 mit einem negativen Saldo 1 (=negativer Geldfluss aus der operativen Gebarung) ab? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)